Beiträge von Dr. Schlemann

    Noch eine Ergänzung:


    Alexis hat es oben glaube ich schon mal betont: Die Überlegung zum Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nicht primär von Sparideen gesteuert werden, sondern vom Wunsch nach besserer medizinischer Versorgung. Häufig geht damit zwar eine in Summe größere Ersparnis einher. Das ist ein schöner Nebeneffekt, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn ich Genauigkeit sehr schätze, gehen insofern Rechenübungen mit Zinseszinseffekten für drei Jahre bei überschaubarem Zins m.E. etwas am eigentlichen Thema vorbei. :)


    Ebenso ist es zwar ausgesprochen sinnvoll, eine Ersparnis nicht zu verjubeln, sondern gezielt für das Thema PKV wegzulegen. Das ist bei ausreichend hohen Alterseinkünften (= Höchstbeitrag GKV von derzeit rund 980 EUR) aber auch keine Voraussetzung dafür, dass man sich die PKV im Alter leisten kann. Meine Mutter zahlte für ihre PKV wie auf unserer Website beschrieben zuletzt 671,67 EUR im Monat und brauchte keinen langlaufenden ETF Sparplan mit einer Sparrate von 200 EUR, um sich den PKV Beitrag leisten zu können. :)

    Hallo Atohm ,


    der Sparkassenrechner ist noch einer der besseren, die man online so findet. Für einen ersten Eindruck ganz nett, aber leider steuerlich ebenso unperfekt, wie die anderen.


    Ihre Rechnung zur Absetzbarkeit dürfte stimmen. Je nach Anbieter gibt es für die Vorauszahlung bis zu 4% Rabatt, dann wird das schon interessanter. Wie auf unserer Website beschrieben gibt es Gesellschaften, bei denen die Bestätigung der vom Arbeitgeber zu erstattenden Beiträge aus technischen Gründen trotzdem über den unrabattierten Betrag ausgestellt wird. In diesen Fällen profitieren Sie also noch einmal zusätzlich. Bei drei Jahren fällt der Zinseszins ja nicht groß ins Gewicht.


    Wenn Sie "nicht viele andere Versicherungen" haben, dann machen Sie bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich etwas falsch? Alleine damit würde sich der volle Sonderausgabenabzug schon lohnen. :)


    Als privat Krankenversicherter steigt die ohnehin bestehende Notwendigkeit einer BU noch mal an. Anders als in der GKV sinkt dort der Beitrag nicht, wenn Sie weniger oder nichts mehr verdienen! Mit einer ausreichend konfigurierten BU vermeiden Sie solche Probleme.

    Geht das nicht danach, welcher Elternteil mehr verdient?

    Als Faustregel stimmt das. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Eltern sind nicht verheiratet - WerAuchImmer schreibt ja nur "Frau", nicht "meine Frau" :)
    • Einkommen des PKV versicherten Elternteils liegt unterhalb der sog. Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG 2023: 66.600 EUR).

    Da beides sich ändern kann, empfehlen wir in solchen Fällen immer eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, siehe oben.

    Hallo WerAuchImmer , mit 80% Beihilfe und 50 EUR im Monat würde ich ehrlich gesagt nicht sehr lange nachdenken, wenn Ihr Haushaltsbudget diesen Betrag hergibt. Andere zahlen dafür 160 bis 220 EUR. 50 EUR geben Sie ja fast schon für etwas bessere Zusatzversicherungen aus, die dann immer noch nicht an das Leistungsniveau einer "guten" PKV heranreichen. Klar, wenn Ihr Kind ständig gesund ist, was ich Ihnen wünsche, spielt die Art der Krankenversicherung keine große Rolle. Wenn sich das ändern sollte schon, nicht zuletzt beim Thema Kieferorthopädie.


    Bitte achten Sie dabei auf die zweimonatige Frist für die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wenn das Kind gesund ist, sollten Sie auch klären (lassen), ob der PKV Tarif des verbeamteten Elternteils inkl. Beihilfeergänzungstarif im Marktvergleich wirklich (immer noch) die beste Lösung darstellt. Bei HUK oder Debeka wäre ich da skeptisch, wie auf unserer Website im Detail beschrieben. Einige PKV Anbieter versichern Kinder auch alleine, ohne die Eltern. Das würde ich in Ihrer Situation mal von einem Profi checken lassen. Vielleicht kennen Sie ja einen. ;)


    Sollten Sie sich gegen die für Ihr Kind wirklich sehr günstige PKV entscheiden, dann bitte unbedingt wie auf unserer Seite Kinderkrankenversicherung unter dem Stichwort "Private Krankenversicherung für Beamtenkinder" bzw. in unserem Blog-Beitrag "PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder" genauer beschrieben (ich darf hier leider nicht verlinken, andere schon) eine Anwartschaftsversicherung für das Kind abschließen. Sonst zahlen Sie für das Kind, sobald der Beamte mehr als der Ehepartner und oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient, fast 210 EUR Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des Kindes!


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    Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt allerdings maximal 10 Jahre. Danach kann die Versicherung im Leistungsfall den Vertrag nicht mehr anfechten - auch wenn irgendeine Erkrankung versäumt wurde anzugeben.

    Sie sind echt rekordverdächtig im Aufstellen steiler und gleichzeitig falscher Aussagen Thomaner . Vielleicht googeln Sie mal nach SABTA? :)


    Juristen lernen im Studium die Regel "drei vor und drei zurück", d.h. man sollte sich immer auch die weiteren Paragraphen im Umfeld einer Vorschrift anschauen. Dabei stößt man dann auf § 22 VVG. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, für die andererseits aber auch höhere Hürden gelten, ist auch noch nach mehr als 10 Jahren möglich!

    Natürlich muss man bei Antragstellung einer BU alle bekannten Vorerkrankungen angeben. Aber Akutdiagnosen wie z.Bsp. Atemwegsinfekte (Influenza-, Corona-Viren usw.) oder Bagallerkrankungen (z.Bsp. Bluthochdruck) führen sicher nicht gleich zum Ausschluss oder Ablehnung einer BU-Versicherung.

    Ah, ein Friedensangebot. :) Genau richtig, es sind alle bekannten Vorerkrankungen anzugeben, unabhängig davon, wer sie diagnostiziert oder therapiert hat. Was anzugeben ist, ist die eine Sache. Ob das für die BU Versicherung Konsequenzen hat und welche, ist eine andere. Das beurteilt nicht der behandelnde Arzt, sondern letztlich - idealerweise nach Vorprüfung durch einen auf das Thema BU spezialisierten Versicherungsmakler - ein Risikoprüfer.

    Und in der Realität handelt es sich (hoffentlich) meist um junge Berufsanfänger. Wie hoch ist da der Prozentsatz, die in den ersten 10 Jahren eine BU zuerkannt bekommen, Dr. Schlemann?

    Kennen Sie da genaue Zahlen? Nur für diese kleine Gruppe von Versicherten wäre die Anfechtung der vorvertraglichen Anzeigepflichtig überhaupt möglich.

    Prozentsätze sind ziemlich irrelevant, wenn beispielsweise einer unserer Kunden, ein 33-jähriger selbstständiger Designer bei uns 2019 PKV und BU abschließt und dann 2022 nach einer Infektion mit dem Coronavirus mit Long-Covid krankgeschrieben wird. Konzentrationsschwierigkeiten, Fatigue-Syndrom, Kopfschmerzen und Kurzatmigkeit führen zu vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Details finden Sie auf unserer Website, wenn Sie nach dem Stichwort "Praxisfall Post-Covid / Long-COVID-Syndrom" googeln. Der würde sich bei Ihnen ganz schön bedanken, wenn er Ihrer Empfehlung folgend bei der Antragstellung im Vertrauen darauf, dass die ersten 10 Jahre schon nichts passieren wird, geschludert hätte!


    Ich weiß, heute ist Mittwoch, da gehen niedergelassene Ärzte nachmittags gerne golfen oder schreiben unterhaltsame Kommentare bei Finanztip. Vielleicht investieren Sie vor dem nächsten Post aber doch mal ein paar Minuten, um dessen Richtigkeit wenigstens kurz per Google zu überprüfen? Ergänzend kann ich Ihnen auch die Lektüre unserer Website empfehlen, um Ihren Wissensdurst bezüglich BU, den ich ohne jegliche Ironie oder Einschränkung als sehr positiv empfinde, zu stillen. :)

    Apotheker, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere ‚Heilkundige‘ dürfen eben auch KEINE Diagnosen stellen oder Medikamente verschreiben, sondern überweisen eben bei Verdacht zum (Fach-)Arzt.

    Ich helfe gerne noch einmal mit etwas sachlicher Aufklärung am Beispiel des Psychologen: https://medlexi.de/Psychologe.

    Ab welcher Summe wird denn das verlangt?

    Dann würde ich mir aber einen Versicherer suchen, der kein Gutachten vorab von mir fordert. Oder einfach mit einer geringeren Summe beginnen und per Dynamik oder Einmalerhöhungen (+50%) sowas umgehen.

    I.d.R. ab einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 2.500 bis 3.000 EUR. Ihre Suche nach einem anderen Versicherer wird lange dauern. Die gibt es nicht, da dies - wie oben ausgeführt - eine Vorgabe der Rückversicherer ist. Per Ausbau- oder Nachversicherungsgarantie kommt man später ggf. noch etwas höher. Mit jährlichen Dynamiken kann diese Grenze allmählich überschritten werden, allerdings sind Dynamikerhöhungen aufgrund des höheren Eintrittsalters immer teurer als der ursprüngliche Abschluss.


    Ich möchte jetzt wirklich ungerne weiter Zeit investieren, um ins Blaue hinein rausgehauene Behauptungen in Sachen BU zurecht zu rücken. Einen schönen Tag noch!

    Ich weiß ja nicht, weshalb Sie so eine Beharrlichkeit entwickeln Thomaner , zu Sachverhalten, die nicht in Ihre berufliche Kernkompetenz fallen, absolute und leider falsche Aussagen zu tätigen!? Ich würde mir nicht anmaßen, Ihnen bei ärztlichen Diagnosen reinzureden. Sie versuchen aber, einem langjährig auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisierten Versicherungsmakler, der auch etwas von Jura versteht, sein Geschäft zu erklären? :)


    Die ärztliche Berufsordnung ist mir durchaus bekannt. Daraus (und schon gar nicht aus Ihren Zitaten) kann ich ebenfalls nicht entnehmen, dass wie von Ihnen oben behauptet eine Krankheit nur durch Ärzte diagnostiziert werden kann. Nebenbei gibt es auch noch andere Heilberufe.


    Ein Versicherer darf einen BU-Antragssteller dafür natürlich nicht prophylaktisch zum Arzt oder Psychologen zum „durchchecken“ schicken…

    Leider auch falsch! Bei höheren BU-Renten ist eine ärztliche Untersuchung vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung überall vom Rückversicherer vorgeschrieben.Bilden Sie sich doch bitte einmal beim Googeln nach "ärztliche Untersuchung Berufsunfähigkeit" fort.


    Liebe Mitleser, bitte geben Sie bei der Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle Erkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird, an, nicht nur diejenigen, mit denen Sie bem Arzt waren. Ein weiteres Beispiel: Wenn nach Infektionskrankheiten gefragt wird, ist eine Covid-Infektion anzugeben, auch wenn Sie damit (wie häufig) nicht beim Arzt waren, sondern nur positiv getestet wurden. Anderenfalls riskieren Sie, dass sich die Versicherung im Leistungsfall gem. § 19 VVG auf eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung beruft und nicht leistet! Das wäre schade, denn dann hätten Sie möglicherweise viele Jahre vergeblich Ihre Beiträge bezahlt. Ich bezweifle, dass Thomaner Sie dann für die Folgen seines leider falschen Verständnisses schadlos halten wird.

    Lieber Thomaner , tut mir leid, dass Sie sich persönlich so angegriffen fühlen, dass Sie nun etwas unsachlich werden. Was ich schreibe ist leider keine Theorie, sondern vielfach erlebte Praxis. Bei Dokumentieren und Codieren gehen viele Ihrer Kollegen leider nicht mit der gleichen Sorgfalt vor, wie beim Behandeln und denken zu wenig über versicherungstechnische Auswirkungen nach. Googlen Sie doch einfach mal nach "Abrechnungsdiagnosen", dann brauche ich dazu nicht so viel zu schreiben.


    Selbst die kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Manipulationen, wenn sie wie hier unter dem Stichwort Diagnosen-Kodierung von Ärzten eine statistik-konforme Morbidität einfordern! Zitat: "Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Versicherten in NRW gesünder sind und weniger Versorgung brauchen als die Menschen im Rest der Republik.“ Übersetzt: "Macht eure Patienten bitte nicht zu gesund"!

    Zitat

    Eine Krankheit kann nur ärztlich diagnostiziert und therapiert werden (Berufshoheit).

    Wenn ich mir ein Bein breche, ist es gebrochen, unabhängig davon, ob es ein Arzt diagnostiziert. Und ich muss im BU Antrag angeben, dass ich ein gebrochenes Bein habe, ob ich beim Arzt war oder nicht. Und Sie werden es nicht glauben, ich wage es, Erkältungen auch ohne Arzt ganz selbstständig zu therapieren. Das hat schon meine Oma so gemacht. :) Trotz der von Ihnen beanspruchten "Berufshoheit" - dazu gibt es bei Google übrigens in Kombination mit Arzt ganze 0 bis 10 Treffer.


    Ich weiß nicht, wie ich Ihnen das noch erklären soll. Aber macht ja auch nichts, vielleicht verstehen es wenigstens andere Mitleser.

    Eine BU wird optimalerweise von jungen Berufsanfängern unter 30 abgeschlossen. Diese haben mehrheitlich keine Vorerkrankungen.

    Stimmt. Leider erscheinen sie nur manchmal aufgrund falscher ICD-10 Codes in ihrer Krankenakte kränker, als sie eigentlich sind. Da mutiert dann schon mal eine simple Schlappheit aufgrund Erkältung zu einem chronischen Erschöpfungssyndrom (Neurasthenie) mit ICD-10 F48.1. Oder es werden alte Diagnosen in der Praxissoftware weiter mitgeschleppt und bei jedem Arztbesuch wieder neu geschlüsselt und abgerechnet. Das erleben wir bei unseren Beratungen leider gar nicht so selten.


    Wie man als Patient mit solchen Fehl- oder Abrechnungdiagnosen umgehen kann, beschreiben wir übrigens auf unserer Seite "Zusatzerklärungen Medizin" unter dem Stichwort "Attest bei Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen".

    Ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Dazu benötigt man einen Klick auf den Button „Drucken“ und druckt eine Diagnoseliste oder den letzten Arztbrief aus.

    Und keine Sorge: Eine ärztliche Beratung bezüglich Patientenverfügung, PVV, Organspende, Sport-Tauglichkeit, Reiserücktritt-Versicherung, BU, Reha-Antrag usw. wird privatärztlich nach GOÄ abgerechnet…

    § 630 g BGB ist mir durchaus bekannt, vielen Ärzten aber leider scheinbar nicht. Mal so interessehalber: Was kostet Ihre BU-Gesundheitsfragen-Beratung nach GOÄ Thomaner und wie viele Patienten nehmen diese Selbstzahler-Leistung pro Jahr in Anspruch?

    Ärzte verschlüsseln Diagnosen, um Patienten zu behandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diagnosestellung irgendeine Auswirkung auf einen BU-, PKV- oder Lebensversicherungs-Police hat.

    Das ist ja das Problem, wenn die lieben Kollegen sich verschlüsseln (die Vorsilbe "ver" im Sinn von verfahren, vertun, verrechnen), dass sie eben nicht bedenken, wie dieser Fehler, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, sich auf wichtige Versicherungsthemen auswirkt und so der ärztliche Fehlgriff dem Patienten nachhaltig schaden kann!

    Doch, deshalb habe ich Medizin studiert…

    Ein Versicherungsvertreter stellt keine Diagnose.

    Sorry, aber eine Krankheit wird nicht erst mit ärztlichem Segen zur Krankheit. Wenn sie da ist, ist sie da. Die ärztliche Diagnose hilft natürlich bei der Einordnung, ist aber nicht konstitutiv für die Erkrankung. Sonst würde ja niemand mehr zum Arzt gehen, wenn man erst durch dessen Handauflegen krank wird. :)

    Das sollte für freiwillig in der GKV versicherte Angestellte auch gelten, für Selbstständige sowieso. Nur Pflichtversicherte in der GKV haben diese Möglichkeit nicht. Oder irre ich mich?

    Das ist grundsätzlich richtig sofern die Beiträge nicht vom Arbeitgeber abgeführt werden. Soweit ich weiß akzeptieren aber kaum gesetzliche Krankenversicherungen eine Vorauszahlung, unabhängig vom Status. Einen Rabatt gibt's da auch nicht. Das formuliere ich auf unserer Seite aber gerne noch mal klarer, danke für den Hinweis!

    Achtung bei sog. „F“-Diagnosen:

    Das sind alle psychiatrischen Erkrankungen (Depression, PTBS, Persönlichkeitsstörungen usw.). Psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit - neben Krebserkrankungen und orthopädischen Erkrankungen. Bitte unbedingt beim Hausarzt (oder Psychologen) nachfragen, ob er irgendwann mal eine F-Diagnose in der Krankenakte verschlüsselt hat. Das passiert leider manchmal vorschnell, wenn man wegen ‚Burn out‘-Beschwerden oder Schlaflosigkeit zum Hausarzt geht… Flugangst wäre die F40.2 (ICD-10: "Spezifische (isolierte) Phobie“).

    https://gesund.bund.de/icd-code-suche/f

    Falls das der Fall ist, wird es schwierig einen BU-Vertrag ohne Ausschluss dieser Erkrankungen zu bekommen! Das wäre sehr schlecht aufgrund der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen…

    („Büromenschen“ brechen sich i.d.R. kein Arm/Bein - anders als ein Dachdecker/Bauarbeiter usw., sondern werden eher krank durch psychischen Stress/Mobbing/Überlastung).

    Damit ich nicht zu kritisch rüberkomme: Das ist aus meiner Sicht völlig RICHTIG! :):thumbup:


    Ist nur etwas merkwürdig, dass Hausärzte Diagnosen mit für den Patienten so gravierenden nachteiligen Auswirkungen mal so eben "vorschnell" verschlüsseln. :/

    Lieber Thomaner , ich mag Ärzte und habe großen Respekt vor medizinischer Fachkompetenz. Ihre Anregungen zum Thema BU sind eindeutig gut gemeint. Einiges von dem, was Sie hier schreiben, ist aber leider nicht zutreffend. Ich bin versucht, den guten alten Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten" zu zitieren. :)


    Hier etwas Aufklärung in Stichpunkten, um keine Romane zu schreiben:

    • Versicherungsvertreter: Bitte mal nach dem Stichwort Versicherungsmakler googeln. Dieser ist unabhängiger Interessenvertreter ("Sachwalter") des Kunden. Das ist so ähnlich, als würde ich einen Rettungssanitäter mit einem Facharzt vergleichen. :)
    • Natürlich muss der BU-relevante Gesundheitszustand im Detail mit dem Berater / Versicherungsmakler besprochen werden! Dieser berät bei der Recherche von Vorerkrankungen (bei Ärzten, Versicherern etc.) und bezüglich der korrekten, aber nicht unnötig nachteiligen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Auf dieser Grundlage recherchiert er für den Kunden die Versicherbarkeit bei in Frage kommenden Anbietern. Das findet lange vor dem "direkten BU-Abschluss" statt - was auch immer damit genau gemeint ist. Das Stichwort Datenschutz passt hier nicht wirklich, "Hose runterlassen" (genauso wie beim Arzt) schon eher. :)
    • Eine schöne Idee, die Gesundheitsfragen zur BU auch mal mit dem Hausarzt zu besprechen. Ich fände es gut, wenn sich mehr Ärzte so nobel wie Sie Zeit dafür nehmen. Wie rechnen Sie diese Gespräche eigentlich bei der Krankenversicherung ab? Unsere Kunden haben häufig schon große Probleme, von ihrem Hausarzt im Zuge der Antragstellung ohne fünfmaliges Erinnern einen Auszug aus der Krankenakte geschickt zu bekommen.
    • Wenn man erst einmal aufgrund ungeschickter Gesundheitsangaben einen Leistungsausschluss kassiert hat, ist es leider nicht so einfach wie Sie schreiben, diesen "im Verlauf auf Antrag aufgehoben zu bekommen". Dies ist nur möglich, wenn die ausgeschlossenen Erkrankung folgenlos verheilt und liegt letztlich im Ermessen des Versicherers.
    • Die pauschale Aussage, dass eine Ablehnung bei einer Versicherung immer auch an die Konkurrenz kommunziert wird, ist falsch. Am Warnsystem HIS beteiligen sich heutzutage kaum noch Gesellschaften. Außerdem beurteilt jeder Risikoprüfer Sachverhalte selbstständig. Ob anderswo eine Ablehnung erfolgt ist, spielt dabei kaum eine Rolle. Abgesehen davon werden unsere Kunden auch nicht abgelehnt, weil wir die Versicherbarkeit vor Antragstellung geklärt haben.

    Bitte nehmen Sie mir diese Klarstellung nicht übel. Hier lesen aber viele Menschen mit. Denen könnten aufgrund unzutreffender Empfehlungen zur Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gravierende Nachteile entstehen, wenn dann z.B. im BU Fall nicht geleistet wird.

    Wenn du wegen der Flugangst bisher nicht in psychiatrischer bzw. psychologischer Behandlung warst (was meist der Fall ist aufgrund der Harmlosigkeit dieser Erkrankung), muss man sowas gar nicht angegeben. Es geht nur um ärztlich gesicherte Diagnosen! Das heißt es muss bereits irgendwo dokumentiert sein, dass du „psychisch krank“ bist…

    Halt, das ist so pauschal leider falsch und ein bei vielen Ärzten verbreitetes Missverständnis! Es müssen die Fragen beantwortet werden, die die Gesellschaft im Antrag stellt. Wenn im BU Antrag nach Krankheiten der Psyche wie z.B. Essstörungen gefragt wird und jemand magersüchtig ist oder Bulimie hat, dann ist dies anzugeben, auch wenn nicht ärztlich diagnostiziert. Eine Krankheit wird nicht erst durch eine ärztliche Diagnose zu einer Krankheit. Von den Sozialgerichten wird sie z.B. definiert als "regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat."


    Ob die Gesellschaft dem Antragsteller bei Falschangaben einen Strick daraus drehen kann, wenn es keinerlei Dokumentation gibt, steht auf einem anderen Blatt.