Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt allerdings maximal 10 Jahre. Danach kann die Versicherung im Leistungsfall den Vertrag nicht mehr anfechten - auch wenn irgendeine Erkrankung versäumt wurde anzugeben.
Sie sind echt rekordverdächtig im Aufstellen steiler und gleichzeitig falscher Aussagen Thomaner . Vielleicht googeln Sie mal nach SABTA?
Juristen lernen im Studium die Regel "drei vor und drei zurück", d.h. man sollte sich immer auch die weiteren Paragraphen im Umfeld einer Vorschrift anschauen. Dabei stößt man dann auf § 22 VVG. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, für die andererseits aber auch höhere Hürden gelten, ist auch noch nach mehr als 10 Jahren möglich!
Natürlich muss man bei Antragstellung einer BU alle bekannten Vorerkrankungen angeben. Aber Akutdiagnosen wie z.Bsp. Atemwegsinfekte (Influenza-, Corona-Viren usw.) oder Bagallerkrankungen (z.Bsp. Bluthochdruck) führen sicher nicht gleich zum Ausschluss oder Ablehnung einer BU-Versicherung.
Ah, ein Friedensangebot. Genau richtig, es sind alle bekannten Vorerkrankungen anzugeben, unabhängig davon, wer sie diagnostiziert oder therapiert hat. Was anzugeben ist, ist die eine Sache. Ob das für die BU Versicherung Konsequenzen hat und welche, ist eine andere. Das beurteilt nicht der behandelnde Arzt, sondern letztlich - idealerweise nach Vorprüfung durch einen auf das Thema BU spezialisierten Versicherungsmakler - ein Risikoprüfer.
Und in der Realität handelt es sich (hoffentlich) meist um junge Berufsanfänger. Wie hoch ist da der Prozentsatz, die in den ersten 10 Jahren eine BU zuerkannt bekommen, Dr. Schlemann?
Kennen Sie da genaue Zahlen? Nur für diese kleine Gruppe von Versicherten wäre die Anfechtung der vorvertraglichen Anzeigepflichtig überhaupt möglich.
Prozentsätze sind ziemlich irrelevant, wenn beispielsweise einer unserer Kunden, ein 33-jähriger selbstständiger Designer bei uns 2019 PKV und BU abschließt und dann 2022 nach einer Infektion mit dem Coronavirus mit Long-Covid krankgeschrieben wird. Konzentrationsschwierigkeiten, Fatigue-Syndrom, Kopfschmerzen und Kurzatmigkeit führen zu vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Details finden Sie auf unserer Website, wenn Sie nach dem Stichwort "Praxisfall Post-Covid / Long-COVID-Syndrom" googeln. Der würde sich bei Ihnen ganz schön bedanken, wenn er Ihrer Empfehlung folgend bei der Antragstellung im Vertrauen darauf, dass die ersten 10 Jahre schon nichts passieren wird, geschludert hätte!
Ich weiß, heute ist Mittwoch, da gehen niedergelassene Ärzte nachmittags gerne golfen oder schreiben unterhaltsame Kommentare bei Finanztip. Vielleicht investieren Sie vor dem nächsten Post aber doch mal ein paar Minuten, um dessen Richtigkeit wenigstens kurz per Google zu überprüfen? Ergänzend kann ich Ihnen auch die Lektüre unserer Website empfehlen, um Ihren Wissensdurst bezüglich BU, den ich ohne jegliche Ironie oder Einschränkung als sehr positiv empfinde, zu stillen.