Ich habe gerade einer "Franziska, Moderatorin" diese Frage gestellt, doch da ich heute das erst mal hier bin, befürchte ich mich etwas doof angestellt zu haben, daher hier noch ein zweiter Versuch
In 07.2010 habe ich einen Kredit aufgenommen, dessen Zahlung noch läuft.
Im Darlehensvertrag steht "Der anfängliche effektive Jahreszins schließt die Bearbeitungsgebühr ein und berücksichtigt u.a. ein eventuelles Disagio (was das auch immer heißen mag) ...., verteilt auf die Zinsfestschreibung.
Können Sie mir Auskunft geben, ob zum einen der Anspruch zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verjährt ist und zum anderen, ob man mit dieser Variante auch die geschummelte Bearbeitungsgebühr erstattet bekommt?
Achja, wenn ich schon mal dabei bin, hatten Sie was davon gehört, dass die Banken das Konto auflösen, wenn man der Bank das Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungskosten zuschickt?
Im Voraus danke ich für Ihre Mühe.
VG egum