Beiträge von Texlahoma

    Ja, die Lastschrift sollte man kündigen.
    Es gibt ja einen Insolvenzverwalter, der dann das Konto nennt, auf das die Zahlungen weiterlaufen.
    Ein Insolvenzantrag bedeutet ja nicht automatisch, daß von jetzt auf gleich die Versorgung eingstellt wird und der Grundversorger einspringt.
    Man hat auch deswegen jetzt kein Sonderkündigungsrecht (jedenfalls soweit ich weiß)


    Mein Abschlag ist ziemlich genau ausgerechnet, aber vielleicht sollte man wirklich überprüfen, ob man mit dem Abschlag überzahlt, sonst läuft man im Falle der Insolvenz in Gefahr, sein überzahltes Geld nicht mehr zurück zu bekommen, bzw. müßte klagen - mit zweifelhaftem Erfolg, wenn nichts mehr zu holen ist.


    Hier habe ich grad noch etwas sehr brauchbares gefunden:
    https://www.verbraucherzentral…-fuer-kunden-heisst-32540

    Guten Abend,
    jetzt wird es wirklich spannend.... Die Ereignisse haben sich jetzt überschlagen (und ich hatte vergessen, diesen sagenhaften Brief noch hochzuladen).


    http://www.spiegel.de/wirtscha…-insolvenz-a-1250814.html


    Strom ist gekündigt und ab dem 1.2. gibt es einen neuen Versorger - aber die Gasabschläge werde ich genau prüfen und evtl. den letzten zurückrufen.


    Die Frage ist, was machen jetzt die ganzen Leute, die noch dort Kunde sind? Strom und Gas laufen weiter, aber was ist mit den ganzen Rückzahlungen und Prämien, die noch anstehen. Alles verloren?

    Hallo Altsachse,
    ich habe eben genau diesen, zweiseitigen und klein gedruckten Brief gelesen. Drei mal, um ehrlich zu sein. Darin widerspricht sich die BEV mehr als einmal. Und genau so ist es, die Kündigung wird mit keinem Wort erwähnt.


    Neenee, das war nicht so gemeint. Wir wollen gar nicht ab dem 1.2. erhöhen (was sie aber im Schreiben vom Dezember explizit angedroht haben), sondern erst zum 3.8. - weil ja eine eingeschränkte Preisgarantie besteht (der sie im 1. Absatz schon widersprochen haben). Dennoch möchten sie ab dem 1.2. die erhöhten Abschläge einziehen, die man ja dann - falls man wirklich dann im August kündigen möchte - wieder zurück bekommt.


    Ich frag mich jetzt grad, ob die kurz vor dem Konkurs sind oder zu viel getrunken haben oder die Leut für blöd halten....


    Ich kann das Schreiben morgen gerne einscannen und hier einstellen zum allseitigen Vergnüge.

    Hallo zusammen,


    gleiches Schreiben im Dezember bekommen (nach noch nicht einmal vier Monaten Bezug dort), nach Luft geschnappt und gleich angefangen, eine Alternative zu suchen. Allerdings habe ich keinen Vertrag mit Boni oder Rabatten im 1. Jahr, demzufolge ist es egal, ob ich sonderkündige (was ich auch getan habe).
    Ansonsten, wenn der bestehende Vertrag über eine bestimmte Zeit zu bestimmten Konditionen abgeschlossen ist und die Erhöhungen nicht etwaigen gesetzlichen Erhöhungen entrspechen, würde ich auf die Hinterhufe gehen. Pacta sunt servanda. Dafür sind sie da.


    Ich warte nach dieser Aktion der BEV eigentlich auch schon auf die Erhöhung der Gaspreise (war eigentlich froh, beide Verträge unter einem Dach zu haben...)


    Ach ja, und ich habe gerade dieser Tage nach vier Monaten die Rückzahung vovn Prokon bekommen - aber auch erst nach einem empörten Anruf. Anscheinend ist es wirklich so, daß viele Unternehmen überfordert sind oder für die Anforderungen (mittlerweile wechseln doch mehr Bezieher öfter den Versorger) personalmäßig nicht gedeckt sind.