Ja, die Lastschrift sollte man kündigen.
Es gibt ja einen Insolvenzverwalter, der dann das Konto nennt, auf das die Zahlungen weiterlaufen.
Ein Insolvenzantrag bedeutet ja nicht automatisch, daß von jetzt auf gleich die Versorgung eingstellt wird und der Grundversorger einspringt.
Man hat auch deswegen jetzt kein Sonderkündigungsrecht (jedenfalls soweit ich weiß)
Mein Abschlag ist ziemlich genau ausgerechnet, aber vielleicht sollte man wirklich überprüfen, ob man mit dem Abschlag überzahlt, sonst läuft man im Falle der Insolvenz in Gefahr, sein überzahltes Geld nicht mehr zurück zu bekommen, bzw. müßte klagen - mit zweifelhaftem Erfolg, wenn nichts mehr zu holen ist.
Hier habe ich grad noch etwas sehr brauchbares gefunden:
https://www.verbraucherzentral…-fuer-kunden-heisst-32540