Beiträge von Dweezle

    Vielen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort! Ich werde mir die Videos anschauen und auch einen Steuerberater aufsuchen, ganz so einfach wie ich es mir gedacht habe ist es dann wohl doch nicht. Zusätzlich werde ich aber auch den AG meiner Frau anschreiben, damit er die Einträge in Elstam korrigiert..


    Vielen Dank und beste Grüße!

    Hallo,


    zu Überstunden:
    es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ist keine Regelung enthalten könnte sich ein Vergütungsanspruch ergeben. Überstundenvergütungen sind zeitnah geltend zu machen, da hier ein Verfall durch Verjährungsregelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag greifen könnte.

    zum Urlaub:
    Verrechnung auf die freigestellte Zeit ist in den meisten Fällen üblich, allerdings nur für den Urlaub der angefallen wäre.


    Fazit:
    Gewerkschaft oder Anwalt fragen und dazu Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Freistellungsschreiben mitnehmen.


    VG


    Dweezle

    Guten Tag,


    ich hoffe das ich in diesem Bereich richtig bin, da ich nicht wirklich weiß wo ich das einstellen soll.


    Zunächst die Fakten:
    1. Meine Frau ist im Oktober 2017 verstorben.
    2. Ich habe Steuerklasse 3 (ab 2019 StKl 1) meine Frau hatte Steuerklasse 5
    2. Der Arbeitgeber meiner Frau hat das Arbeitsverhältnis nicht korrekt abgerechnet und Zahlungen durch Todesfall nicht vorgenommen
    3. Ein Rechtstreit hierüber wurde im Oktober 2018 gerichtlich durch Vergleich beigelegt
    4. Der Arbeitgeber sollte nach Vergleich die Summe X an den Kläger zahlen
    5. Nach Vergleich ist die Summe abzüglich Steuern auszuzahlen


    Nun zum Problem:
    Der Arbeitgeber meiner Frau hat sich zum 01.11.2018 als Hauptarbeitgeber bei mir per ElStam eingetragen und nicht wieder abgemeldet. Dies hatte zur Folge das mein Arbeitgeber mir im Dezember mitteilte, dass ich nach Steuerklasse 6 eingestuft wurde, da ein anderer Arbeitgeber nun mein Hauptarbeitgeber wäre und dort meine Steuerklasse 3 eingetragen ist. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt hat sich mein Arbeitgeber dann rückwirkend zum 02.11.2018 wieder als Hauptarbeitgeber eingetragen, damit die Auswirkungen auf meine Gehaltszahlung nicht so gravierend sind. Der Arbeitgeber meiner Frau hat im NOV 2018 die komplette Summe des Vergleichs auf mein Konto überwiesen, ohne den Steuerabzug vorzunehmen.


    Ich sehe nun große Probleme bei der Steuererklärung auf mich zukommen, mit einer erheblichen Steuernachzahlung. Leider kann ich nicht in Erfahrung bringen, wie der Arbeitgeber meiner Frau dies korrekt abzurechnen hat. Das Finanzamt sagt der eingeschlagene Weg wäre falsch, kann mir aber nicht sagen, wie es richtig gewesen wäre. Mein Anwalt sagt mir er wäre Arbeitsrechtler aber nicht Steuerrechtler. Das der Arbeitgeber meiner verstorbenen Frau sich in ElStam als mein Arbeitgeber ausgibt kann nicht richtig sein, da ich keinen Arbeitsvertrag mit ihm habe.


    Ich weiß, das dies eigentlich was für den Steuerberater wäre aber ich habe keinen und die ganze Angelegenheit hat mich schon viel Geld gekostet und belastet mich auch sehr. Bevor ich einen Steuerberater bemühe habe ich die Hoffnung hier Informationen zu bekommen.


    Kann mir jemand sagen, wie der Arbeitgeber meiner Frau dies hätte abrechnen müssen?


    Vielen Dank


    Dweezle