Bei mir ist heute ein Schlichtungsverfahren gegen die BSQ Bausparkasse entschieden worden.
Der Schlichter unterstützt meinen Antrag vollumfänglich.
Nun habe ich 6 Wochen Zeit die Schlichtung anzunehmen oder auch nicht.
Natürlich werde ich den Schlichtungsvorschlag annehmen.
Sehr wahrscheinlich wird die BSQ Bausparkasse den Vorschlag nicht annehmen.
1. Hat jemand hierzu Erfahrungen, ob die BSQ Bausparkasse Schlichtungsvorschläge annimmt?
2. Darüber hinaus dürfte ich ja nun mit einem positiven Schlichtungsvorschlag gute Karten im Klageweg haben, oder?
3. Dann noch eine weitere Frage: Die BSQ Bausparkasse behauptet, sie habe mir in 2015 gekündigt. Eine solche Kündigung habe ich nicht erhalten. Dies habe ich dann bei Erhalt der Abrechnung der BSQ auch so mitgeteilt.
Es wäre ja Ende 2018 Verjährung eingetreten. Im Dezember 2018 habe ich die Schlichtung angerufen.
Wie viel Zeit bleibt mir nach Ablauf des Schlichtungsverfahrens Klage zu erheben?
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In der Vergangenheit haben die "Schlichter" oft zugunsten der Bausparkassen entschieden und, vorsichtig ausgedrückt, meiner Meinung nach damit auch die richterlichen Entscheidungen mitbestimmt. Schließlich waren die letzten BGH-Urteile derart verbraucherfeindlich, dass es sich der Verband nun erlauben kann, auch mal großzügig zu tun und Kundeninteressen zu berücksichtigen. Und das wohl umso leichter, als zuvor schnell mal die Schlichtungsordnung geändert wurde (s. a. @Rheingold s Beitrag 60).
Ja, die Ablehnung von Schlichtungssprüchen durch "BSQ" hat Konjunktur (s. a. https://www.test.de/Bausparver…nsbonus-zahlen-5282033-0/). Den Schlichtern ist das natürlich bekannt, und sie werden wohl kaum etwas dagegen unternehmen. Warum auch? Schafft nicht "BSQ" erst die Voraussetzungen, um die Verbandsinteressen weiter voranzutreiben!?
Aber man weiß ja nie. Immerhin ist Deine Sache ja hier nun öffentlich geworden. Und die Juristen von "BSQ" haben den Thread natürlich im Blick. Vielleicht lässt sich Kreuziger ja auch für Dich einen seiner berühmt-berüchtigten Vergleiche einfallen.
Lass Dich aber bitte nicht auf ein Stillschweige-Gebot ein, sondern poste hier zumindest das Ergebnis.
Wenn Dir der Mut nicht ausgeht, was ich Dir und uns allen hier wünsche, ist es vor einer Klage vielleicht ratsam, dich erstmal an die Bafin zu wenden. Auch die Verbraucherzentrale sollte informiert werden (wenn Du in Baden-Würtemberg wohnst, kannst Du gleich die mit "BSQ" & Co. sehr befasste dortige Stelle einschalten).
Und schreib an die Medien!
Im Klagefall würde ich, falls Du nicht in der Nähe von Nürnberg wohnst, das Dir nächste Amtsgericht nehmen und Deine Klage selbst einreichen. Mit dem Schlichterspruch in der Tasche, brauchst Du erstmal keinen Anwalt.
Ach ja, "BSQ" behauptet viel, wenn der Tag lang ist. Dass sie Dir in 2015 gekündigt haben, wird sicher per Einschreiben geschehen sein, oder? ...
Und selbst wenn das wirklich mal stimmen sollte, das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung (§204 BGB, Abs. 1/4).
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