Folgende Sachlage (Grundlage Kontoauszug 2018 aus Februar 2019):
BSQ Bausparer Tarif Q12 mit Bonuszins läuft seit Januar 2005, Bewertungszahl 835 (Was bedeutet das eigentlich genau?), Bausparsumme 5.000 EUR, Bonuszinsen ca. 1.400 EUR, Kontostand zum 31.12.2018 round abound 4.800 EUR
Seit Januar 2014 nicht mehr aktiv bespart.
Im Januar 2016 240 EUR überwiesen nach einem Hinweis der BSQ Ende Oktober 2015 über diesen Fehlbetrag, da sonst die Möglichkeit einer Kündigung im Raum steht.
Seitdem keine aktive Aufforderung der BSQ über die fehlenden Regelsparraten erfolgt. Allerdings seitdem in den Anschreiben zum Jahreskontoauszug der Hinweis, dass in der ABB z.B. die Pflicht verankert ist Regelsparraten zu leisten.
Warum hat man mir bisher nicht gekündigt, Glück? Oder warten die auf einen anderen Fehler von mir?
Meine Frage, wie komme ich aus dem Vertrag raus, ohne den Bonuszins zu verlieren und ohne Gerichtsverfahren?
Oder hat hier jemand eine ganz andere Idee?
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Danke für das Posten der Erfahrungen um "BSQ".
Keineswegs vorher kündigen!
Ob dies überhaupt nötig ist, bleibt dahingestellt. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg jedenfalls sieht dies nicht als notwendig an. § 3 Abs. 2 ABB setze einen solchen Verzicht nicht voraus. Die Klausel sei dahingehend auszulegen, dass dem Bausparer ein Anspruch auf Bonuszinsen auch dann zustehe, wenn er dauerhaft das zugeteilte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehme. Das Landgericht zitierte hier den Duden (bzw. Duden online), der unter „verzichten“ versteht „einen Anspruch auf etwas nicht (länger) geltend zu machen“.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
In einem Nebensatz erwähnt das Urteil auch noch, dass die 6. Kammer der Ansicht sei, die Kündigung des Bausparers nach § 15 ABB bzw. der Verzicht auf das Bauspardarlehen seien noch bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist möglich. Auch so kann der Bonuszins also noch „gerettet“ werden, wenn rechtzeitig reagiert wird.
Zu den Regelsparbeiträgen: Bitte nochmal nachschauen, ob nicht die Quelle Bausparkasse seinerzeit damit geworben hat, dass man flexibel bei den Einzahlungen sein bzw. diese auch ruhen lassen könnte. Dann ist die Regelsparrate m. E. keine vertragliche Verpflichtung.
Im Übrigen sind nicht alle seit 10 Jahre zugeteilten Bausparverträge aus BGH-Sicht kündbar. Ausnahmen sind Tarife mit Zinsbonus, Bonus oder Treueprämie; hier gibt der BGH zu erkennen, dass seine Urteile nicht anzuwenden seien, weil der Vertragszweck erst mit Erlangung des Bonus erreicht sei.
Bitte alle weiteren Erfahrung mit "BSQ" hier mitteilen.