Beiträge von Einstumworben Heutepfui

    Leider hat es keine Bedeutung, was Amts- oder Landgerichte dazu sagen. Die BSQ gehört dem Verband privater Bausparkassen e. V., der seinen Sitz in unmittelbarer Nähe vom Deutschen Bundestag hat. Hier wird Politik gemacht.


    Der BSQ geht es nicht um einzelne Bausparer. Sie macht ihren Job, indem sie die Interessen ihrer Chefs durchsetzt - und das bis ganz nach oben. Zu verlieren hat sie nichts (nur "Bestandskundengeschäft", das heißt, alle müssen raus, und je pfiffiger die Fakten manipuliert werden, umso besser für die Branche.


    Man muss schon einen sehr langen Atem haben, um hier als Einzelner allein auf dem Rechtsweg weiterzukommen.
    Vermutlich könnte Lobbycontrol oder Attack etwa bewirken (https://www.attac.de/kampagnen…ankenkritik/v-lobbyismus/).
    Das wird aber nur geschehen, wenn sich genügend Viele an sie wenden.


    Oder zumindestens jetzt die Bafin einschalten (https://www.bafin.de/DE/Verbra….html#doc7850196bodyText2)

    Denken Sie als Nachweis doch unbedingt auch an die vielen Veröffentlichungen zu dem Thema
    zB unter
    https://www.test.de/Bausparen-…-Praemie-1140015-2140015/


    - und bitten Sie doch vielleicht auch Hermann Tenhagen, sich dazu zu äußern;
    immerhin fällt die explizite Werbung (auch für BSQ) ja noch in seine Amtszeit bei Stiftung Warentest.
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    Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
    Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!

    Genau!
    Aber "die Schlichtung" ist vielleicht nicht vergebens, weil die Anzahl im Geschäftsbericht veröffentlicht werden muss; es kann ja immerhin sein, dass das mal einem aufstößt, der wirklich Einflusss nehmen kann (Tip: abgeordnetenwatch.de - "Weil Transparenz Vertrauen schafft").


    Übrigens: Man kann sich auch bei der Bafin beschweren: https://www.bafin.de/DE/Verbra…id298#doc7850196bodyText2

    Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.
    Habe im Dezember 2018 die Schlichtungsstelle angerufen.
    Die Schlichtungsstelle hat mir mittlerweile die Stellungnahme der BSQ vorgelegt.
    Darin führt die BSQ diverse Gerichtsurteile auf - daher meine Frage: Wie komme ich an diese Urteile?
    Online finden sich viele gar nicht!

    Sie brauchen nicht zu wissen, was in diesen Urteilen steht. Für die "Schlichtung" wird es genügen, wenn Sie mitteilen, dass Sie nicht mit der Hinzurechnung der Bonuszinsen einverstanden sind.
    (Die "Schlichter" im Namen des VPB sind ehemalige Richter, einer sogar BGH ...)


    Aber erwarten Sie nicht zuviel davon.
    Am Ende werden Sie klagen müssen, um dann vielleicht zu ihrem Recht zu kommen.

    Ich stimme Ihnen zu, dass es sich bei ""BSQ" um eine äußerst gefährliche und rücksichtslose Einrichtung handelt.
    Und es ist sicher auch richtig, dass man um der paar Euro mehr, die bei einer erfolgreichen Klage herausspringen können, kein Risiko eingehen sollte.
    "BSQ" wird aber weitermachen, bis der letzte Kunde raus ist. Und bis dahin werden alle nur möglichen Strategien durchgespielt, um den anderen echten Bausparkassen die unpopulären Prozesse zu ersparen.
    Wenn da nicht gegen angegangen wird, schadet das nicht nur den "BSQ"-Kunden, sondern allen.


    Ich finde es gut, dass Sie geklagt haben. Das hilft uns allen weiter.

    Danke für das Posten der Erfahrungen um "BSQ".


    Keineswegs vorher kündigen!


    Ob dies überhaupt nötig ist, bleibt dahingestellt. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg jedenfalls sieht dies nicht als notwendig an. § 3 Abs. 2 ABB setze einen solchen Verzicht nicht voraus. Die Klausel sei dahingehend auszulegen, dass dem Bausparer ein Anspruch auf Bonuszinsen auch dann zustehe, wenn er dauerhaft das zugeteilte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehme. Das Landgericht zitierte hier den Duden (bzw. Duden online), der unter „verzichten“ versteht „einen Anspruch auf etwas nicht (länger) geltend zu machen“.
    Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.


    In einem Nebensatz erwähnt das Urteil auch noch, dass die 6. Kammer der Ansicht sei, die Kündigung des Bausparers nach § 15 ABB bzw. der Verzicht auf das Bauspardarlehen seien noch bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist möglich. Auch so kann der Bonuszins also noch „gerettet“ werden, wenn rechtzeitig reagiert wird.



    Zu den Regelsparbeiträgen: Bitte nochmal nachschauen, ob nicht die Quelle Bausparkasse seinerzeit damit geworben hat, dass man flexibel bei den Einzahlungen sein bzw. diese auch ruhen lassen könnte. Dann ist die Regelsparrate m. E. keine vertragliche Verpflichtung.



    Im Übrigen sind nicht alle seit 10 Jahre zugeteilten Bausparverträge aus BGH-Sicht kündbar. Ausnahmen sind Tarife mit Zinsbonus, Bonus oder Treueprämie; hier gibt der BGH zu erkennen, dass seine Urteile nicht anzuwenden seien, weil der Vertragszweck erst mit Erlangung des Bonus erreicht sei.


    Bitte alle weiteren Erfahrung mit "BSQ" hier mitteilen.

    Hallo @Rheingold,


    vielen Dank für Deine Einschätzung und die kritischen Anmerkungen.
    Bevor ich darauf eingehe, bitte ich noch um Konkretisierung:


    1. Wo hast Du es her, dass der Schlichtungsspruch erst bei einem Streitwert über 5 Tsd EUR von den Bausparkassen abgelehnt werden kann? (Unter § 4, 4 Vefahrensordnung finde ich dazu nichts http://www.schlichtungsstelle-…len-Verfahrensordnung.pdf)


    2. Wie kommst Du darauf, dass es generell rechtens ist, wenn "BSQ" neuerdings nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGH kündigen will? (https://www.anwalt.de/rechtsti…treuepraemien_143490.html)



    3. Wo wenn nicht bei der BaFin wäre eine Beschwerde über die Verflechtung VpB/"Ombudsmann"/"BSQ" aufgehoben? ("Ein Angebot kommt Ihnen suspekt vor? Dann sollten Sie der BaFin schreiben und Ihren Fall schildern. Stellt sich heraus, dass Sie einen guten Grund für Ihre Beschwerde hatten, wendet sich die BaFin an das betreffende Institut und hakt dort nach." https://www.bafin.de/DE/Verbra…ansprechpartner_node.html)

    Für alle Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung besteht auch immer noch die Möglichkeit der Schlichtung!


    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/


    Bedeutet: Kein Prozessrisiko, keine Kosten, vertretbarer Zeitaufwand, die dreijährige Verjährungsfrist wird aufgeschoben und die Möglichkeit der nachfolgenden Klage vor Gericht, wenn man mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden ist, bleibt erhalten!



    Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung des Verbandes privater Bausparkassen. Diese wiederum betreibt "BSQ". Wenn von dorther eine kundenfreundliche Beurteilung ausgehen sollte, ist dies vermutlich eine Art Fake. Im übrigen muss "BSQ" dies auch nicht beachten.
    Besser ist es, den Petionsausschuss über die BAFin anzurufen, und auf die Verflechtung hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg empfiehlt im übrigen einzelne Politiker anzusprechen (zB über abgeordnetenwatch.de).