Beiträge von ulf2010

    Hallo zusammen,


    ich habe Ende letzten Jahres eine Beschwerde an den Ombudsmann geschickt.
    Die Santander hatte nicht auf meinen Antrag, mit der Bitte um Rückerstattung der Kreditbarbeitungsgebühren inkl. Zinsen, reagiert.
    Bis heute sind einige Tage vergangen.
    Bis jetzt hatte ich lediglich einen Eingangsbescheid des Ombudsmannes erhalten.


    Zu meiner Verwunderung musste ich heute feststellen, dass auf meinem Konto Geld der Santander
    eingegangen ist. Jedoch nur die Zinsen. Als Bearbeitungsdetail ist folgendes angegeben:
    "ZINSEN BEARBEITUNGSGEBUEHR AUS KULANZ OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT OP"


    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
    Es fehlt ja noch der eigentliche Betrag in Höhe der Kreditbearbeitungsgebühr.


    Gruß Ulf

    Guten Morgen,


    ich lese hier seit ca. 2 Wochen mit.
    Vorab möchte ich auch gerne mal 2 Banken positiv erwähnen.
    1. Toyota Bank: Hier hat meine Schwiegermutter am 02.12.2014 den Antrag auf Rückerstattung der BG gestellt.
    Bereits am 09.12.2014 war das Geld einschl. Zinsen auf ihrem Konto gutgeschrieben.


    2. Renault Bank: Hier habe ich ebenfalls am 02.12.2014 einen Antrag gestellt. Bereits am 11.12.2014 war das Geld einschl. Zinsen auf meinem Konto gutgeschrieben.


    Nun habe ich noch ein Problemfall mit der "Santander":
    Hier habe ich ebenfalls am 02.12.2014 den Antrag auf Rückerstattung der BG, mit Fristsetzung bis zum 16.12., per Einschreiben mit Rückschein gestellt. Der Rückschein wurde am 05.12.2014 unterschrieben.
    Bisher habe ich leider noch keine Rückmeldung erhalten.


    Nun meine Frage:
    Ich werde heute alle Unterlagen an den Ombudsmann der privaten Banken per Einschreiben mit Rückschein schicken.
    Reicht das aus, wenn auf dem Rückschein die Unterschrift vor dem 31.12. ist um die Verjährung zu hemmen?


    Gruß Ulf