Hallo Henning und Saidi,vielen Dank für die Antworten.
Ich habe das Wesentliche, das in dem Schreiben der Versicherung stand, fast wortwörtlich widergegeben. Alles andere war nur das übliche blabla mit dem Selbstlob (gute Bewertung durch finanztest, hohe Garantieverzinsung, jährliche Rentenerhöhung um 1%, niedrige Verwaltungskosten usw.)
Ich hatte mich vor Erhalt der Rentenmitteilung schon gefreut, dass ich nicht unter das neue Gesetz mit den Einschnitten in die Bewertungsreserven falle (siehe Ihr Leitartikel auf der Startseite). Aber die Freude ist mir vergangen.Offenbar ist es so, dass die Versicherung auch schon nach dem alten Recht die Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht nur reduzieren, sondern sogar ganz streichen kann, wenn die finanzielle Lage es erfordert.Hab ich Recht?
Mit freundlichen Grüßen
troppikom