Beiträge von troppikom

    Hallo beisammen,

    Ich habe mit meinem Mieter einen Formular-Einheitsmietvertrag im August 2017 mit Mietbeginn 1.12.2017 mit folgender Regelung abgeschlossen:

    "Es wird eine Indexmiete vereinbart. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) mit der Basis bei Beginn des Mietverhältnisses gegenüber dem Indexstand bei Vertragsbeginn oder der letzten Mietanpassung um mehr als 10% nach oben oder unten, so kann jede Partei in Text- oder Schriftform geltend machen, dass sich die Grundmiete gemäß § 3.1 im gleichen prozentualen Verhältnis erhöht oder ermäßigt."


    Meine Frage:

    Ist es richtig, dass ich eine Erhöhung geltend machen kann, sobald der Indexstand nach dem Verbraucherpreisindex 2015 = 100 auf 112,9 angestiegen ist. Basis ist dabei der Indexstand von Dezember 2017 mit 102,6. (102,6 x 10% = 112,9).

    Vielen Dank für die Antwort(en)!



    Hallo beisammen,

    ich besitze mehrere schlechte Aktien, die ich vor 2009 gekauft habe (z.B. Telekom, Commerzbank), mit denen ich jetzt bei einem Verkauf große Verluste erleiden würde. Ist es richtig, dass eine Verlustverrechnung nicht möglich wäre, da die Aktien vor 2009 gekauft wurden?

    Was meint Ihr, halten oder verkaufen? Ich benötige das Geld nicht.

    Vielen Dank im Voraus!

    mfG

    Hallo,
    die Yapi Kredi Bank in den Niederlanden bietet die Anlage von Tagesgeld und Festgeld in US-Dollar, Türkische Lira und Britische Pfund an. Auf meine schriftliche und telefonische Anfragen wurde mir nur mitgeteilt, dass beim Umtausch der jeweilige aktuelle Wechselkurs gelte, der beim Vertragsabschluss telefonisch mitgeteilt würde. Mir wurde nicht gesagt, welcher im Internet nachlesbare Wechselkurs dies dann ist und ob bzw. welche Gebühren in den Wechselkurs einberechnet werden. Man hat also nur die Möglichkeit, den von der Bank angesagten Wechselkurs zu akzeptieren oder eben nicht.
    Kann mir hier jemand helfen? Hat diesbezüglich jemand Erfahrung mit anderen Banken?
    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,
    ich bin Vermieter einer 4-Jahre alten Eigentumswohnung. Die Schönheitsreparaturen sind rechtsgültig auf den Mieter abgewälzt, der jetzt nach 4-jähriger Mietzeit auszieht. Die Wohnung ist "normal" abgenutzt.
    Meine Fragen:
    a) Muss der Mieter renovieren und ggf. in welchem Umfang? Genügt das Verschließen der Dübellöcher oder müssen die Räume neu gestrichen werden?
    b) Falls nicht neu gestrichen werden muss, kann ich dann dem Nachmieter die Wohnung trotzdem als "neurenoviert" übergeben?
    Danke für die Antwort!
    troppikom

    Hallo beisammen,
    ich habe für meine Mietwohnung, die mit Erdwärme (Wärmepumpe) beheizt wird, mit der Heizkostenabrechnung für den Stromverbrauch der Wärmepumpe (ca. 1170 kWh) ca. 360,00 € Stromkosten in Rechnung gestellt bekommen. Zusätzlich dazu wurden mir auch noch für "Betriebsstrom" pauschal 50,00 € berechnet.


    Meine Frage: Fällt bei einer Wärmepumpe noch zusätzlich "Betriebsstrom" an und wenn ja, sind die 50,00 € Jahreskosten angemessen?


    Im Internet ist zu lesen, dass bei Heizungsabrechnungen der Betriebsstrom nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten betragen soll.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

    Hallo Henning und Saidi,vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe das Wesentliche, das in dem Schreiben der Versicherung stand, fast wortwörtlich widergegeben. Alles andere war nur das übliche blabla mit dem Selbstlob (gute Bewertung durch finanztest, hohe Garantieverzinsung, jährliche Rentenerhöhung um 1%, niedrige Verwaltungskosten usw.)


    Ich hatte mich vor Erhalt der Rentenmitteilung schon gefreut, dass ich nicht unter das neue Gesetz mit den Einschnitten in die Bewertungsreserven falle (siehe Ihr Leitartikel auf der Startseite). Aber die Freude ist mir vergangen.Offenbar ist es so, dass die Versicherung auch schon nach dem alten Recht die Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht nur reduzieren, sondern sogar ganz streichen kann, wenn die finanzielle Lage es erfordert.Hab ich Recht?


    Mit freundlichen Grüßen
    troppikom

    Hallo Zusammen,
    ich beziehe seit dem 1.6.2014 gesetzliches Altersruhegeld und seitdem auch eine Riesterrente. Der Riesterrente liegt nur die garantierte Mindestverzinsung von 3,25 % zugrunde. Auf meine Frage beim Versicherer, warum keine Überschussanteile/kein Anteil an den Bewertungsreserven berechnet wurden, bekam ich die Auskunft, dass zuletzt im Jahr 2011 der bisherige Tarif 2002 einen Fehlbetrag aufgewiesen habe. Daher habe die Sicherheitsrücklage aufgelöst werden müssen. Aktuell würden sämtliche erwirtschafteten Überschüsse in die Sicherungsrücklage fließen. Eine Verteilung von Überschüssen müsse daher nicht zwingend erfolgen, sondern finde erst dann statt, wenn die Auflagen zur Kapitalausstattung erreicht und somit erfüllt seien.


    Muss ich mich mit der Auskunft des Versicherers zufriedengeben?


    Vielen Dank im Voraus für Antworten.