Ich habe am Wochenende nochmal recherchiert, die 30 % Zuschlag brechen einem echt im Alter das Genick.
Zum Thema Glaskugel:
Hat jemand schonmal mit dem § 41a Satz 1 VVG Erfahrungen gemacht (Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Zuschlags) und konnte diesen erfolgreich anwenden?
Dieser sagt folgendes:
„Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“