Beiträge von Dieter85

    Danke für deine Tipps, muc.


    Was mit den 100.000 € passiert, ist mir ehrlich gesagt egal.


    Das Haus wird wohl auf jeden Fall verkauft. Wir haben nur den Bonus, dass wir vorher sagen können, ob wir das Haus haben möchten.
    Wenn wir das Haus für 100.000 € kaufen, müssen wir auch einen Erbvertrag abschließen? Das ist nicht einfach nur ein Kauf von unserer Seite? Und die 50.000 €, die an die Schwägerin müssen auch beglaubigt werden, oder?


    Die Sache mit der Preisfindung gestaltet sich ohnehin als schwierig.
    Geht man davon aus, dass beide Kinder des Schwiegervaters gleich gestellt werden, würde das Haus laut Schätzung des Schwiegervaters einen Wert von 200.000 € haben (100.000 € für ihn, 50.000 € für die Schwägerin. 50.000 € für uns), Laut Wertermittlungsrechner im Internet komme ich nicht auf die Summe von 200000€ sondern maximal, mit einer optimistischen Schätzung auf maximal 180.000,. eher aber weniger.


    Viele Grüße

    Wie geht man denn "professionell" damit um bzw. wie machen das andere Leute? Solche Fälle muss es doch zuhauf geben?
    Dass man sich erst einmal gemeinsam an einen Tisch setzt, sollte wirklich der erste Schritt sein.
    Gibt es noch andere Möglichkeiten?
    Kann es sein, dass Schwiegervater das Haus auf 200.000 € geschätzt hat, davon gehen 50.000 € an meine Schwägerin , 50.000 € Rabatt bekommen wir, 100.000 € bekommt er? Ist das eine nachvollziehbare Sache, die Geschichte so zu regeln?

    ...ein Nachtag noch (irgendwie konnte ich meinen Beitrag nicht editieren)


    Das Haus zu Lebzeiten vererben heißt, dass wir keine 100.000 zahlen sondern
    das Haus bekommen und unserer Schwägerin 80.000€ aushändigen und der
    Schwiegervater leer ausgeht (ich weiß, komische Idee aber zum
    Verständnis die Nachfrage).

    Hallo Chris2702, Danke für deine schnelle Antwort.


    Ist es nicht ein bisschen "komisch", dass "wir" einen Rabatt von 10.000 € bekommen, unserer Schwägerin aber 50.000€ (zwar erst in 10 Jahren aber tortzdem) ? Und wenn die Schwägerin ausbezahlt wird, ist es dann nicht "vererben" ?

    Hallo zusammen,


    ich habe ein Anliegen und bin nicht ganz sicher, wie ich damit umgehen muss. Googlen hat auch nicht weitergeholfen so probiere ich es hier.
    Meine Frau und ich schauen uns seit ca. einem Jahr nach Häusern um und haben leider noch kein passendes Haus gefunden.
    Der Vater meiner Frau(also mein Schwiegervater) ist geschieden und wohnt in einem freistehenden Haus. In der letzten Woche hat er angeboten, uns das Haus zu verkaufen. Ich habe von meiner Frau einen Zettel bekommen, auf dem stand geschrieben:
    100000 € an den Schwiegervater sofort in bar
    50000 € in 10 Jahren an die Schwester meiner Frau (sie hat nur eine Schwester).


    Das Haus ist nie geschätzt worden und ich frage mich, wie er auf den Betrag kommt.
    Daraufhin habe ich habe die Eckdaten des Hauses (Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksfläche, qm² - Preis) mal in "Wertermittlungsrechner" eingegeben (noch großzügig bewertet). Raus kam eine Summe von ~160000 € . Da wir uns schon länger nach Häusern umschauen erachte ich diese Summe auch als angemessen.
    Doof gefragt: Ist es sinnvoll, diese Immobile zu kaufen? Im Haus selber muss noch einiges investiert und umgebaut werden. Der finazielle Vorteil von 10.000 € erscheint mir ziemlich gering. Ich möchte auch nicht als "Erbschleicher" dargestellt werden, aber irgendwie sieht diese ganze Rechnung komisch aus, oder liege ich hier falsch?
    Für Antworten wäre ich dankbar :-)

    Hallo zusammen,
    gibt es für das Einschalten des Ombudsmannes irgendwelche Musterbriefe? Welche Papiere muss der Ombudsmann erhalten (Kreditvertrag?, Rückforderungsschreiben, welches ich an die Bank gesendet habe?) ?
    Reicht ein formloses Schreiben an den Ombusmann ?
    Entschuldigt die vielen Fragen und Danke schonmal :-)

    Habe mal bei der Post angerufen...Mein Einschreiben habe ich am 11.12. verschickt, bis heute kam kein Rückschein zurück.
    Der nette Mensch von der Post am Telefon sagte, dass das Einschreiben am 12.12. zwar bei der Bank angekommen ist, es aber dort im Moment soviele Einschreiben mit Rückscheine gibt, die nicht so schnell bearbeitet werden könnnen. Er bekommt am Tag mehr als 100 Anrufe, die in so eine Richtung gehen.
    Daraufhin habe ich noch eine Email an ein paar Emailadressen der Santander-Bank geschickt.


    Irgendwie weiß ich nicht, ob das alles so "reicht", die Bank hat ja seit dem 12.12.Zugriff auf meine Frist und meine Beschwerde hat.

    Ohne dass es böse gemeint ist: Diese Fristsetzung ist alles andere als gut gewählt... Dein Problem könnte tatsächlich die Verjährung sein, die mit Ablauf des 31. Dezember droht und im Zweifel erhoben wird. Du solltest jetzt ganz S C H N E L L verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. § 203 BGB sagt Dir genau, welche das sind. Schick noch H E U T E das Schreiben an den Ombudsman raus - per Einschreiben / Rückschein... maßgeblich ist, wann es diesem zugeht, nicht, wann Du den Rückschein erhälst...


    Gib Gas :-)


    Das heißt. Vertragsunterlagen an den Ombudsmann und das Schreiben, welches ich an die Bank geschickt habe? Muss ich den kompletten Fall "beschreiben", gibts dafür auch Musterschreiben?

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage: Ich habe am 11.12.2014 ein Einschreiben mit Rückschein an die Santander Bank geschickt. Im Jahr 2009 habe ich einen Kredit aufgenommen und die Bearbeitungsgebühren beliefen sich auf ~ 400 €. Im Schreiben an die Bank habe ich der Bank eine Frist bis zum 30.12.2014 gesetzt.
    Bis heute (17.12.2014) befindet sich das Einschreiben noch immer in Zustellung. Muss ich nun den Ombudsmann informieren? Ist die Frist nun zu kurz gewählt, da der Brief über eine Woche in Zustellung ist?


    Vielen Dank!!