Hallo Kater.Ka,
danke für die schnelle Antwort!
Das mit den Gesamtkosten ist auf jeden Fall nochmal ein wertvoller Hinweis und wäre sozusagen das Tüpfelchen auf dem "i".
Alles was ich bisher gelesen habe, bestärkt mich in der Einschätzung, dass ich die tatsächlichen (deutlich höheren) Kosten für die Wege zur Arbeit geltend machen kann. Sind die sonstigen Werbungskosten dafür die richtige Stelle?
Ein Hinweis noch: Der geldwerte Vorteil kann dann auf die komplette Leasingrate (zzgl. MWST) gemindert werden, sofern diese niedriger ist, als der rechnerische Vorteil mit der 1% bzw. 0,03%-Regel. (Beispiel: Listenpreis 60T€ = 60.000€*0,0003*26km+60.000*0,01=1.068€/Monat bzw. 700€*1,19=833€/Monat)
Dein Hinweis, dass keine Zahlung geleistet wird trifft bei mir nicht zu, da die Leasingrate monatlich auf meiner Gehaltsabrechnung als Abzug vom Brutto aufgeführt ist. Die Zusammensetzung kann ich ebenfalls darlegen, da ich für die Nutzung eines Dienstwagens eine separate Vereinbarung mit allen Details mit meinem AG abschließen muss.
Wenn noch jemand eine sichere Quelle für meine These hat bin ich für Hinweise jederzeit dankbar - das gilt natürlich auch für "echte" Fachleute.