Beiträge von Urmel328

    Riester Rente Abfindung Kleinbetragsrente - VORSICHT bei der Steuer!


    Ich habe in 2018 meine angesparte Riester Rente in Form der Abfindung Kleinbetragsrente auszahlen lassen.


    Anbieter ist die – auch von Finanztip empfohlene – DWS Top Rente.


    Aber die Überraschung kam beim Abruf meiner Steuerdaten über ELSTER.


    DWS hat die Abfindung dem Finanzamt gegenüber nicht als Abfindung (Leistungsart = 3) sondern als laufende Rente (Leistungsart 1) gemeldet.
    Mit Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 wurde neu eingeführt, dass die Abfindung einer Kleinbetragsrente ab Veranlagungsjahr 2018 ebenfalls gemäß anderen Abfindungen nach der „Fünftel“ Regelung zu versteuern ist. Mit der -falschen- Meldung durch DWS wird dieser (in meinem Fall ca. 300,-- €) Vorteil zunichte gemacht.


    Rückfrage telefonisch bei DWS: Unbekanntes Problem; wird immer gleich gemeldet
    Anschliessend Rückfrage schriftlich bei DWS mit Hinweis auf das Gesetz: bisher ohne Antwort
    Rückfrage beim Finanzamt: Das Finanzamt ist gehalten, elektronisch übermittelte Daten 1:1 zu übernehmen. Eine Änderung wird im Allgemeinen nicht akzeptiert. Ich soll mich an den Anbieter wenden, nur dieser kann eine Korrektur vornehmen.


    Ich kann nur alle, die wie ich im Jahr 2018 eine Abfindung der Kleinbetragsrente erhalten haben, dringend warnen, sich die dem Finanzamt gemeldeten Daten (am besten über ELSTER) genau anzusehen.