Beiträge von Wimmersbacher

    Guten Tag,


    ich habe eine Immobilienkredit in Höhe von 90t€. Ich möchte gern das Haus verkaufen und müsste allerding für die Vorfälligkeitsentschädigung, die mir die Bank angibt, einen Kredit aufnehmen, da ich diese nach Hausverkauf sicher nicht haben werde.
    Nun habe ich gelesen, dass der neue §502 regelt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher als 1% sein darf und der Anspruch auf VF entfällt, wenn im Darlehensvertrag die Berechnung der VF nicht erwähnt wurde.


    Nun meine Fragen:
    1.) Mein Vertrag ist 2008 geschlossen worden, gilt §502 auch rückwirkend?
    2.) Ist §502 Abs 1 , also die Höhe der VF von 1% auch auf Immobiliendarlehen anwendbar?
    3.) Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, wie ich aus der Situation heraus kommen kann ;)


    Vielen Dank im Voraus!