Beiträge von maierhuber

    Ich bezweifle nicht, daß der Inhalt Deines Schreibens in der Sache zutrifft, allerdings könnte ich mir vorstellen, daß der Hotliners sich von Deinem Schreiben auf dem Schlips getreten fühlt. Wenn Du erreichen willst, daß der Mitarbeiter etwas in Deinem Sinne bewirkt, sind Schreiben dieser Art vermutlich eher kontraproduktiv.

    Schreiben z. B. an den Netzbetreiber gehen an diesen und nicht z. B. an e.on. Der e.on-Schlips müßte also sehr lange sein und über NSA, KGB oder ähnliche Institutionen Zugriff zum entsprechenden Email-Anbieter haben. Ich vermute, Du verstehst unter "Hotliners" nicht die, die am Telefon nach entsprechend langer Zeit in der Warteschlange erklären, sie würden das Problem an die "Fachabteilung" weitergeben, die ja bekanntlich telefonisch nicht erreichbar ist, sondern meinst die, die eingehende Nachrichten lesen. Was machen die? Sie geben´s an die "Fachabteilung" weiter.

    Nochmals der Hinweis: Die - aufgrund irrationalen Verhaltens der

    Helaba, die zuerst die Zustimmung zum Abschluß eines geplanten Chartervertrags und dann die weitere Inanspruchnahme der Dockungsreserve verweigert und damit die Reederei zur Stellung eines Insolvenzantrags für die Schiffsgesellschaft gezwungen hatte - in Insolvenz geratene Gesellschaft hat keine Steuererklärung abgegeben. Diese hat sich der Finanzbeamte selbst zurechtgebastelt. Bezüglich des reinen Betriebsergebnisses handelt es sich wegen der Vielzahl der Gesellschafter um einstellige Euro-Beträge. Darf der Finanzbeamte aber zulasten eines Beiratsmitglieds, dem er keinerlei rechtliches Gehör gewährt hatte, einen Phantasiebetrag als Beiratsvergütung ansetzen und den als tatsächlich ausbezahlt fingieren, obwohl die Gesellschaft nichts ausgezahlt hat? Ist das mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar und steht der Bürger dem ohne Möglichkeit eines Rechtsmittels machtlos gegenüber?

    Ich hätte mir es eigentlich schon denken können, daß es unendliche Probleme mit e.on geben wird. Der Vertragsbeginn war schon katastrophal, so daß ich eine "innige Beziehung" zum Netzbetreiber entwickeln konnte. Beispielhaft mein Schreiben an den Netzbetreiber vom September 2021:


    "...Ich brauche schon wieder Ihre Hilfe. Die Leute von e.on sind nun völlig übergeschnappt.

    Mit diversen Schreiben, "Chats" und Telefonaten konnte ich erreichen, daß die von unmöglichen, unsäglichen und unverständlichen Mitarbeitern der e.on zum 2./3.9.21 vertragswidrig ausgesprochene Kündigung beim jetzigen Anbieter ... zurückgenommen wurde und ich auch ab dem 3.9.21 weiterhin von ... beliefert werde.

    Ich hatte geglaubt, jetzt sei alles geklärt, bis ich zu meiner vollständigen Verblüffung gestern erfuhr, daß diese unsägliche e.on nun nichts Blöderes tun konnte als erneut vertragswidrig die Kündigung, nun zum 23./24.9.21, auszusprechen. Wissen Sie kein Gegenmittel gegen solch ein Verhalten? Mir drängt sich der Eindruck auf, bei e.on arbeiten nur Leute, die keinen Kalender lesen können und nicht wissen, daß der 23.9. nicht der 31.12. ist, daß dies also ganz verschiedene Daten sind. Haben die Energienetze Bayern vielleicht einen noch nicht verschenkten Kalender für dieses Jahr, den sie der e.on zur Verfügung stellen könnten? Falls ja, denn bitte den 23.9. und den 31.12. anstreichen, damit e.on sieht, daß diese Tage fast 4 Monate auseinanderliegen. Bitte helfen Sie mir, allein bin ich gegen so viel Unvermögen der e.on machtlos. Vielen Dank!"

    Netzbetreiber ist eigentlich eine von den Bürgermeistern von 2 Nachbargemeinden gegründete örtliche Erdgasenergieversorgung, die die Verwaltung des Netzbetriebs aber Energienetze Bayern übertragen hat. Dort ist insbesondere ein Mitarbeiter, Herr G. tätig, der das vorbildlich macht, was man sich früher in Deutschland unter einem engagierten Mitarbeiter vorgestellt hat. Das ist heute bei Mitarbeitern, die über klägliche Deutschkenntnisse verfügen und über noch weniger Lust auf Arbeit, leider die absolute Ausnahme.

    Maingau kämpft derzeit zusammen mit e.on um den Titel des dümmsten Energieversorgers in Deutschland. Der Kampf wird mit aller Verbissenheit geführt, allerdings ist die Trophäe noch nicht bekannt.


    Situation: E.on verdoppelt den Gaspreis ab 1.1.24, daher Kündigung zum 31.12.23. Die Kündigung wird zweimal bestätigt. Dann behaupten sie, die Kündigung "habe nicht geklappt", es sei "ein systemseitiger Fehler aufgetreten und die Lieferabmeldung nicht ordnungsgemäß an den Netzbetreiber gesendet" worden. Lieferende sei daher erst der 8.2.24.


    Der Netzbetreiber schreibt an e.on: "wir haben Ihr Lieferende zum 08.02.2024 erhalten und bestätigt. Ich hatte Ihnen bisher drei Mails geschickt und mit Ihnen telefoniert, um die Abmeldung gemäß Ihrer Kundenbestätigungen und im Kundensinne umzusetzen. Sie haben darauf nicht reagiert oder Ihrerseits Kontakt mit uns aufgenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine E01 Auszugsmeldung zum 31.12.2023 technisch nicht möglich sein soll. Diese wäre nach wie vor noch in der Frist. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, so hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, diese Ummeldung per Mailbestätigung durchzuführen."


    e.on ist zu blöd, um auf die vielfachen Hilfen des Netzbetreibers einzugehen und verschickt eine Rechnung für 1.1. - 8.2.24 mit dem erhöhten Preis, zusätzlich wird der Januar-Abschlag doppelt verlangt, also weit mehr als verbraucht worden ist (kriminell oder bloß blöd?)


    Der Netzbetreiber schreibt: "Tatsächlich hat E.ON Ihre Kündigung falsch bearbeitet. und zugleich hat Maingau fälschlicherweise ihre Kündigung an E.ON nicht zum 31.12.2023 datiert, sondern zum 01.01.2024. Ein Telefonat zwischen E.ON und Maingau hätte das schnell geklärt"


    Jetzt tritt Maingau an: "vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Mitteilung des Lieferendes bei Ihrem Vorversorger. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wechselfristen haben wir die Anmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin und somit zum 09.02.2024 vorgenommen. Sobald uns die Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt, teilen wir Ihnen den verbindlichen Lieferbeginn mit und senden Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu." So steht es auch wochenlang im Kundenportal.

    Dann kommt plötzlich die Meldung: "vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Mitteilung des Lieferendes bei Ihrem Vorversorger. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wechselfristen haben wir die Anmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin und somit zum 11.03.2024 vorgenommen. Sobald uns die Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt, teilen wir Ihnen den verbindlichen Lieferbeginn mit und senden

    Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu."


    Daraufhin der Netzbetreiber: "Sehr geehrte Damen und Herren von E.ON,da sie mittlerweile für eine Abmeldung zum 31.12.2023 außerhalb aller Fristen sind, können sie den blockierten Versorgerwechsel zu Maingau nur noch miteinander bilateral klären. Wenn Sie (E.ON) sich mit der Maingau in Verbindung setzen und deren Zustimmung einholen, die o.g. Verbrauchsstelle zum 01.01.2024 zu übernehmen, dann schicken Sie uns die Zustimmung der Maingau, zusammen mit der Zustimmung zur Abmeldung der E.ON per Email zu. Wir setzen dies dann ohne Marktkommunikation Netzseitig um und Sie erhalten eine Rückbestätigung mit Ihrem Bilanzierungsende von uns. Des weiteren können Sie bei Systemschwierigkeiten mit der Marktkommunikation diese IMMER per Mail kommunizieren. Dies ist im Ausnahmefall auch Marktkonform, sofern es sich um Ausnahmen handelt. Ich werde Maingau parallel ebenfalls Informieren. In der Hoffnung, jemand nimmt im Kundensinne die Kommunikation auf.

    Sehr geehrte Damen und Herren von Maingau, da die E.ON aufgrund technischer Schwierigkeiten bislang nicht in der Lage war, die Verbrauchsstelle zum 31.12.2023 zu beenden, sind wir nun für eine Belieferung zum 01.01.2024 außerhalb der Frist. Wenn Sie (Maingau) sich mit der E.ON in Verbindung setzen und deren Zustimmung einholen, die o.g. Verbrauchsstelle zum 31.12.2023 zu beenden, dann schicken Sie uns die Zustimmung der E.ON, zusammen mit der Zustimmung zur Belieferung zum 01.01.2024 der Maingau per Email zu. Wir setzen dies dann ohne Marktkommunikation Diese netzseitig um und Sie erhalten eine Rückbestätigung mit Ihrem Bilanzierungsbeginn von uns. Aktuell befindet sich die Verbrauchsstelle ab dem 09.02.2024 in der Ersatzversorgung bei der ...... Mit einer ZD2 sollten Sie die Versorgung zumindest ab dem 09.02.2024 übernehmen können. Bei einer Eo3 (Wechsel) müssen Sie eine Lieferantenkündigung mitschicken, da der Grundversorger sonnst mit „Vertragsbindung“ ablehnt. E.ON wurde parallel ebenfalls über die Möglichkeit der bilateralen Klärung mit Ihnen informiert. "


    Aktuelle Lage: ungeklärt.


    Voraussichtlicher Sieger des Wettbewerbs: leichte Tendenz zu e.on


    Folgende Situation:

    Durch falsche Versprechungen der Sparkasse 2007 (Ansprüche gegen Vermittler also verjährt) in einen Schiffsfonds gelockt worden, 5 von 6 Schiffen inzwischen pleite, später (nach Pleite der ersten 4 Schiffe) als Mitglieds des Beirats gewählt worden, Beiratsvergütung von den verbliebenen 2 Schiffsgesellschaften ordnungsgemäß ans Betriebsfinanzamt gemeldet, von dort ans Wohnsitzfinanzamt gemeldet und ordnungsgemäß versteuert. Nach Pleite des 5. Schiffes schätzt Betriebsfinanzamt für diese Gesellschaft mangels Steuererklärung Einnahmen, setzt dabei eine infolge der Insolvenz gar nicht mehr erhaltene Beiratsvergütung willkürlich fest und meldet eine nicht vorhandene Einnahme ans Wohnsitzfinanzamt des ehemaligen Beirats, das diese Mitteilung übernimmt und für den irrealen Betrag Einkommensteuer festsetzt. Das Betriebsfinanzamt sagt, mangels Einspruch der insolventen Gesellschaft gegen die Schätzung könne die Mitteilung ans Wohnfinanzamt nicht abgeändert werden. Ich soll also für nicht vorhandene Einnahmen Steuern zahlen, ohne dagegen was tun zu können. Kann das sein:?:

    Neues Problem: Ich war ab Dezember 2022 Kunde des örtlichen Gasversorgers in der Grundversorgung. Nach viel Schreiberei und Protesten meinerseits wurden die Dezemberhilfe dann doch richtig berechnet und die ursprüngliche falsche Abrechnung abgeändert.

    Für die Abrechnung für die Zeit von 1.1.23 bis 23.3.23 wurde richtig die Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 mit 30418 kWh zugrundegelegt und ein Entlastungskontingent von 24.334 kWh festgestellt. Dann aber wurde die Gaspreisbremse nicht auf den tatsächlichen Verbrauch von 11007 kWh angewendet, sondern nur auf 5561 kWh. Hat jemand Ahnung, wie der Grundversorger auf so einen Unsinn kommen kann?

    Nachricht von Vattenfall: ""Die Jahresverbrauchsprognose haben wir korrigieren müssen. Durch ein Problem im IT-System war die Hochrechnung fehlerhaft. Laut Gesetzesvorgabe hätten wir den für Ihre Lieferstelle im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zugrunde legen müssen. Inzwischen konnten wir den Fehler beheben und bitten Sie, die eventuell für Sie entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."

    Auch bei einer zweiten Lieferstelle hat Vattenfall Ende Juni eine geringere Dezember-Soforthilfe berechnet und will eine Nachzahlung. Von keinem anderen Energieversorger ist eine solche Berichtigung bisher gekommen. Ist dies eine Besonderheit von Vattenfall? Liebe Vattenfall-Kunden, meldet Euch bitte hier und teilt Eure Erfahrung mit.

    Bei Maingau geht offenbar momentan alles drunter und drüber. Gewünscht war ein direkter Wechsel vom Vorversorger (gekündigt wegen drastischer Preiserhöhung) zu Maingau am 1.3.23. Die Maingauer haben beim Netzbetreiber inzwischen 6 Anmeldungen fertiggebracht, eine zum 1.4.23, die nächste zum 1.1.24, die nächste zum 22.5.24, dann zum 12.6.24, dann zum 21.6.23, zuletzt zum 5.7.23, alle erfolglos. Bei der Anmeldung zum 5.7.23 behaupten sie, der Netzbetreiber habe abgelehnt wegen eines anderen Versorgers, völliger Unsinn. Der Netzbetreiber selbst hat Maingau mehrfach gefragt, ob sie es zustandebrächten, den Gasbezug zum 1.3.23 anzumelden, er hat von Maingau allerdings nie eine Antwort erhalten. Ruft man bei Maingau an, versprechen einem die Callcenter-Bediensteten alles, zuständig zur tatsächlichen Durchführung ist aber die "Fachabteilung", die aber offenbar nur aus hirnlosen Computern besteht, die ein blödes Schreiben nach dem andern rauslassen. Es ist schier zum Verzweifeln.

    Es wäre interessant zu wissen, ob Vattenfall bei Beerenmarkt aufgrund des drohenden Schlichtungsverfahrens eine neue Rechnung erstellt hat oder allgemein alle Dezember-Soforthilfen überprüft und geändert hat. In meinem Fall beträgt die Dezemberhilfe laut neuer Rechnung Juni 2023 nun 3,80 EURO weniger, Vattenfall zieht also 3,80 € von meinem Konto ein. Dummerweise erfordert dies auch eine Berichtigung der Betriebskostenabrechnung für d. Mieter.

    Ich habe den Erdgasbezugsvertrag für ein Mietobjekt (Einfamilienhaus) selbst abgeschlossen und setze die entstehenden Kosten als Betriebskosten bei der jährlichen Abrechnung an. 2022 war etwa zur Jahresmitte ein Mieterwechsel, der Gaszähler wurde abgelesen.

    In der Abrechnung des Gasversorgers sind Dezemberhilfe und unterschiedliche MWSt-Sätze ausgewiesen. Kommen der reduzierte MWSt-Satz ab 1.10.22 und die Dezemberhilfe nur dem Mieter des 2. Halbjahres zugute oder muß ich die Kosten fürs ganze Jahr 2022 nach Verbrauch aufteilen?

    Zur Erläuterung nehme ich fiktive Zahlen: Mieter A 500 m³ Gasverbrauch, Mieter B ebenso 500 m³. Die 500 m³ im ersten Halbjahr waren teurer als die im 2. Halbjahr wegen der MWSt und der Dezemberhilfe. Setze ich bei Mieter A und bei Mieter B die jeweils tatsächlichen Kosten in deren Zeitraum an oder teile ich die Gesamtkosten durch 2?

    Ich habe natürlich Sofortbonus und Neukundenbonus abgezogen von der Nachforderung der BEV und mich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Es ergibt sich dann sogar ein Guthaben meinerseits,das ich natürlich nie erhalten werde. Der Insolvenzverwalter will nun noch zusätzlich verdienen, Revision einlegen und das an sich den Gläubigern zustehende Geld weiter verbraten. Ich erwarte aber, daß der BGH die Rechtsmeinung des OLG teilt. Bis dahin wird der Insolvenzverwalter mit allen Mitteln - Einschaltung des bekannten Inkassobüros, Drohungen mit weiteren Kosten etc. - versuchen, Gläubiger, die nach Anrechnung der Boni Guthaben hätten, weiterhin einzureden, sie seien tatsächlich Schuldner, weil die Boni nicht abgezogen werden dürften. Es ist zu befürchten, daß so mancher Gläubiger auf dieses perverse Spiel des Insolvenzverwalters hereinfallen wird, weil anscheinend niemand in der Lage ist, dieses Treiben am äußersten Rand der Legalität zu unterbinden.

    Der Insolvenzverwalter des Energieversorgers BEV hat sich nun im Klageverfahren erstmals zur Musterfeststellungsklage geäußert. Demnach hätten die betroffenen Verbraucher keinen Anspruch auf den Neukundenbonus. Schon gar nicht hält sich der Insolvenzverwalter für verpflichtet, den Bonus von seinen Forderungen abzuziehen. (Dies spielt angesichts der Insolvenzsituation eine besondere Rolle.)
    Beides sieht das Oberlandesgericht nach vorläufiger Einschätzung anders. Der zuständige Senat teilte mit, er neige nach dem Ergebnis der Vorberatungen der Auffassung zu, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen unselbständigen Rechnungsposten handelt, der zugunsten der Verbraucher anzurechnen ist. Im Übrigen ergebe sich weder aus der Mitteilung der vertragsrelevanten Daten noch aus den AGB, dass die Anrechnung des Bonus nur in Frage kommt, wenn der jeweilige Kunde mindestens ein Jahr beliefert worden ist.

    Das Insolvenzrecht ist leider nicht ohne Tücken. Der IV meint, die Rückbuchungen seien anfechtbar, der Neukundenbonus sei getrennt von der Verbrauchsabrechnung zu sehen. Der Verbraucherverband demgegenüber ist der Auffassung, der Neukundenbonus sei direkt bei der Verbrauchsabrechnung abzuziehen. M.E. ist diese Frage auch bei Lara16 relevant.