Beiträge von andig2

    Guten Abend!

    Das stimmt so nicht. Auf der Webseite von Eventim steht lediglich eine Empfehlung für Einschreiben. Jedoch ist die Rücksendung der Tickets auch auf dem normalen Postweg möglich. Von einer Frist habe ich nichts auf der Eventim-Seite gefunden.

    Tatsächlich ist genau das der Fall. Eventim schreibt per Mail:


    > Der Veranstalter hat uns mit der Erstattung des Ticketpreises beauftragt. Senden Sie uns bitte binnen sieben Tagen die unversehrten Originalkarten und das im Anhang beigefügte Rücksendeformular an die folgende Adresse: ... Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Versand per Einschreiben. Sobald die Tickets bei uns eingetroffen sind, werden wir die Karten schnellstmöglich beim Veranstalter stornieren.


    Die Frist wird also in der Mail genannt. Darüber hinaus frage ich mich ob die Rücksendung für ausgefallene Veranstaltungen überhaupt verlangt werden kann. Eventim weiß wer die Tickets mit welchem Zahlungsmittel erworben hat.


    Ich sehe hier eine Benachteiligung des Kunden der neben der Frist nun auch noch Rücksendekosten tragen muss.


    Ich fühle mich damit zumindest unter Druck gesetzt.


    Viele Grüße,
    andig2

    Ich schließe mich hier mal an. Nach ausgefallener Veranstaltung verlangt Eventim die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen und "empfiehlt" Einschreiben als Voraussetzung für eine Erstattung. Eine Erstattung der Kosten für die Rücksendung ist jedoch nicht vorgesehen. Das erscheint mir- Frist und Zusatzkosten- als eine unnötige Hürde die vmtl. darauf abzielt möglichst wenig Erstattungen vorzunehmen.


    Ist Eventim dazu berechtigt die Erstattung nur bei Rücksendung vorzunehmen? Sollte ich mich alternativ direkt an den Veranstalter (der ja wiederrum nicht mein Vertragspartner ist) wenden?