Alles anzeigenLiebe Community,
vor kurzem wurden bekanntlich die GEZ Gebühren für Zweitwohnungen gerichtlich gekippt.
Da ich selbst eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen habe und an meinem Erstwohnsitz GEZ Gebühren zahle, habe ich damals das Finanztip Musterschreiben verwendet und es an die GEZ gesendet.
Statt einer Bestätigung der Befreiung von den Gebühren erhielt ich eine Anmeldebestätigung samt Teilnehmer-Nummer und Aufforderung zur Zahlung. Als Grund wird angegeben, dass ich am Erstwohnsitz nicht bei der GEZ angemeldet bin.
Wortlaut:
„In Ihrem Fall sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung nicht erfüllt, weil die Hauptwohnung bei uns nicht auf Ihrem Namen angemeldet ist.“
In der Tat ist meine Frau der GEZ am Erstwohnsitz gemeldet; die Gebühren teilen wir nachweislich (Kontoauszug). (Behördlich angemeldet bin ich natürlich am Erst- und Zweitwohnsitz.)
Was kann ich nun tun?
1) Widersprechen, den Sachverhalt erklären und nachweisen, dass ich meiner Frau anteilig die GEZ Gebühren überweise?
2) Mich am Erstwohnsitz mich bei der GEZ anmelden (unter gleicher Teilnehmer-Nummer wie meine Frau)?
Ich würde mich über Unterstützung hierzu freuen, auch da ich (mit gutem Gewissen) der Finanztip-Empfehlung gefolgt bin und mich im Recht sehe.
Vielen Dank, Euer TKI
Ich denke, da hilft jetzt wirklich nur noch die juristische Auseinandersetzung. Es erscheint augensichtlich, dass krampfhaft nach Gründen gesucht wird, die Befreiung zu versagen. Sofern man eine Rechtschutzversicherung hat, solle man den Klageweg beschreiten. Ich warte jetzt auch auf die nächste Absage und werde mir dann einen passenden RA suchen.
Hallo! Ich habe das gleiche Problem, aber leider (noch) keine RSV. Haben Sie schon neue Erkenntnisse in Ihrem Fall bzw. konnten Sie eine Lösung finden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Lieben Gruß, Ina