bei mir war es Fall B - siehe APrestele vom 25.02.2019.
Nach einem dreiviertel Jahr kam nun der Bescheid auf meinen Widerspruch, dass ich für meine Zweitwohnung endlich befreit werde und bei meiner Hauptwohnung die Anmeldung von meiner Frau auf mich erfolgt.
Zuvor hatte ich seperat einen Widerspruch aufgesetzt mit folgenden Inhalt
Widerspruch
Gegen den Ablehnungsbescheid vom ... bzgl. meines Antrags auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für meine Nebenwohnung
Beitragsnummer: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit meiner Familie lebe ich im gemeinsamen Haushalt in meiner Hauptwohnung. Beitragszahler ist meine Frau. Vor meinem Antrag vom 17.09.2018 erkundigte ich mich bei Ihnen telefonisch, ob eine Antragsumstellung für meine Hauptwohnung von Nöten sei. Dies wurde ihrerseits wg. fehlender Relevanz verneint.
In ihrer Ablehnung führen Sie nun genau diesen Umstand an, dass die Beitragszahlung meiner Hauptwohnung nicht auf meinen Namen läuft.
Aus diesem Grund bittet meine Frau ..., Beitragsnummer: ... um sofortige Abmeldung für die Wohnung ... und widerruft hiermit ihre Einzugsermächtigung. Im Gegenzug erfassen Sie bitte mich als Inhaber und Beitragszahler der Wohnung mit dem Wunsch nach Lastschrifteinzug von meinem Konto ...
Durch die beantragte Namensummeldung, dürfte der Befreiungstatbestand auch formal erfüllt sein. Ich bitte um Berücksichtigung, dass eine Ummeldung umso eher vorgenommen worden wäre, je eher ihr Bescheid mich nach meiner Antragsstellung erreicht hätte.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass beide Wohnungen auf meinen Namen laufen und als Inhaber meiner Hauptwohnung die Befreiung für weitere Wohnungen auf mich zutrifft.
Zugleich hat meine Frau Online die Abmeldung vorgenommen und ich die Anmeldung. Beschieden wurde darüber aber erst zusammen mit dem Bescheid. Das ganze wurde 1 Jahr rückwirkend abgerechnet, d.h. das Geld für meinen Zweitwohnsitz wurde einbehalten und nun verrechnet mit meinem Erstwohnsitz und meine Frau bekam eine Rückerstattung für die letzten 12 Monate. Tel. Nachfragen während der Zeitspanne waren zwecklos.