Alles anzeigenKundennummer : 590806401Sehr geehrter Herr Adak,
aufgrund Ihres letzten Eintrags in der finanztip-community wende ich mich an Sie, weil die Beurteilungen anderer
User nach Ihrer pers. Initiative positiv bewertet wurden. Auf die nachstehende Mitteilung an Frau Mackus erhielt ich am 20.11.2019 einen Brief von Frau Poethke - gleichen Inhalts -, wie die vorhergehenden Emails, ohne daß meine konkreten Fragen beantwortet wurden. Mir ist es unbegreiflich wie Ihre Firma nach den massenhaften schlechten Bewertungen
(bei Trustpilot Business z. B. von 220 Bewertungen 94% mit ungenügend) immer noch nach dem gleichen Schema verfährt, man
soll sein Anliegen an die Email-Adresse feedback@pvz.de richten und daß die PVZ nur Dienstleister in einem Geschäfts-
besorgungsvertrag ist und die Marketing Firmen für die Liefervereinbarungen und die AGB`s zuständig sind. Ich bin mit
dieser Methode nicht einverstanden und werde auch u.a. Herrn Tenhagen über diese Hinhaltetaktiken informieren.
Nachdem sich dieser uneffektive Schriftwechsel seit über 8 Wochen hinzieht, bitte ich Sie endlich zu akzeptieren,
daß die Argumentation mit der angeblich verspäteten Kündigung um 2 Tagen keine Rechtsgrundlage hat.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Forster
Sehr geehrte Frau Mackus,
seit 25.09.2019 schleppt sich der Schriftwechsel mit der PVZ hin und ich erhielt jetzt von Ihnen die 8. Email
von 5 verschiedenen Sachbearbeiterinnen zu meinem Kündigungsvorgang. In der 5. Email teilte mir die
PVZ-Kundenbetreuung am 01.11.2019 mit, daß ein Kündigungsdokument nicht vorliegt. Das ist doch eine mangelhafte
Organisation im Kundenbetreuungsbereich. Am meisten verärgert mich, daß in keinem der "Formschreiben" Antworten
auf meine konkreten Fragen gegeben werden, wie z. B.: "In welchen Vertragsunterlagen wird der Beginn der Erst-
verpflichtungszeit erläutert bzw. das der Vertragsbeginn mit dem Erscheinungsdatum und nicht mit der Heftausgabe
festgelegt ist"? Eine Sachstandsklärung war bisher in dem uneffektiven Schriftwechsel nicht möglich, weil sie
offensichtlich mit den eigenen Vertragsunterlagen nicht vertraut sind.
Zum Abschluß dieses unendlichen Schriftwechsels teile ich ihnen noch mit, daß nach meinem juristischen Verständnis
die Vertragsgrundlage über den 31.12.2019 hinaus nicht gegeben ist, wenn Sie die betreffenden Passagen der AGB und Lieferbedingungen nicht offenlegen, die ich angeblich unterschrieben haben soll.
Falls die 9. Email immer noch nicht zur Sachstandsklärung führt, müssen wir die Angelegenheit gerichtlich klären
lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Forster
Am 19.11.2019 um 13:20 schrieb info@pvz.de:
Stockelsdorf, den 19. November 2019Abonnement : Computer Bild mit DVDSehr geehrter Herr Forster,vielen Dank für Ihre Nachricht.Gerne bestätigen wir Ihnen noch einmal, dass Sie Ihren Vertragzu Heft-Nr 02 2021gekündigt haben. Das ist die erste Ausgabe, mit der Sie nichtmehr beliefert werden.Wir bestätigen Ihnen, dass zu der o.g. Kundennummer keineweiteren Einzüge von dem Bankkonto erfolgen werden.Zum Ausgleich der Bezugsgebühren erhalten Sie künftig beiFälligkeit eine Rechnung.Mit freundlichen Grüßengez.: Frau Mackus--PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KGBahndamm 923617 StockelsdorfPersönlich haftende Gesellschafterin:Pressevertriebszentrale-Betreuungs-GmbHRegistergericht Amtsgericht LübeckRegisternummer HRA 1043 BS HRB 1293 BSGeschäftsführer: Martin Lange
Lieber Herr Forster,
ich bedanke mich für Ihre ausführliche Darstellung des Sachverhalts.
Hierzu habe ich bereits Kontakt aufgenommen (zuständiger Pressevertrieb) und Auskunft zu sämtlichen Vorgängen gebeten. Ich bitte Sie mich dennoch unter finanztip@eventus-media.net mit Ihrer vollständigen Rechnungsanschrift anzuschreiben (falls es doch bei meinem Auskunftsgesuch relevant wird), sodass wir dies gemeinsam zur Lösung führen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ich wünsche einen angenehmen Abend.
LG,
Sascha