Beiträge von d.gruenberg

    Wie von der Staatsanwaltschaft festgestellt wurde, hat die Kanzlei Mandantengelder aus einem Vergleich in Höhe von über EUR 30.000 über 3 Monate eingehalten, vorher aber bestritten, das Geld von der Beklagten erhalten zu haben. Damit hat die Kanzlei gemäß rechtskräftigerem Beschluss der Rechtsanwaltskammer gegen die Regelung der BRAO verstoßen und ist entsprechend gerügt worden. Nach der BRAO sind Fremdgelder unverzüglich an Empfangsberechtigte weiterzuleiten.


    Im Übrigen ist die Kommunikation mit Herrn Hünlein eher schwierig gewesen, da er meistens nicht geantwortet hat. Allerdings ist er in der Sache erfolgreich gewesen.