Erstmal Glückwunsch!
Könnttest Du bitte nochmal schreiben, welche Punkte genau Dein Antrag enthalten hat, die dann positiv von der Schlichtungssstelle beschieden wurden?
Danke.
Bei mir hat die BSQ Bauspar AG den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet - nach dem OLG Celle ist dies unzulässig.
Sehr geholfen hat folgendes PDF Dokument der Verbraucherstelle Baden-Württemberg. Der dort aufgeführte Fall 3.5 auf Seite 11 entspricht genau meinem Fall:
https://www.verbraucherzentral…ion%20Bausparkassen_0.pdf
Der Schlichter nimmt auch Bezug auf die Urteile des OLG Celle und stimmt der Rechtsauffassung des OLG Celle zu.
Nach Bezugnahme auf die Urteile heißt es in der Begründung des Schlichters
"Die Wirksamkeit einer auf das Erreichen der Bausparsumme durch die Addition von Vertrags- und Bonusguthaben
gestützten Kündigung wurde verneint, da die Fälligkeit des Anspruchs auf Bonuszinsen ausschließlich an ein
Verhalten des Bausparers, nicht aber an ein Verhalten der Bausparkasse anknüpft.
Dieses ausschließlich dem Bausparer vertraglich zugestandene Initiativrecht wird von der Bausparkasse
unterlaufen, indem sie trotz Fehlens einer Willenserklärung oder eines vertraglich geregelten
Fälligkeitstatbestands die Zinsen eigenmächtig dem Sparer aufdrängt und so die - vorzeitige - Kündigung
des Bausparvertrags herbeiführt. Dieser Rechtsauffassung ist zuzustimmen.
Das OLG Celle hat die Revisionen jeweils zugelassen. Die betroffene Bausparkasse hat
zunächst von den Zulassungen Gebrauch gemacht (BGH, XI ZR 537/15 und XI ZR 540/15), dann jedoch die
vor dem Oberlandesgericht siegreichen Kläger entweder klaglos gestellt oder sich mit ihnen nach
Rücknahme der Revision geeinigt (vgl. Presseveröffentlichung des BGH Nr. 119/2017 vom 19.07.2017).
Damit sind die Urteile rechtskräftig geworden. Es ist zu erwarten, dass die betroffene Bausparkasse
zur Vermeidung einer höchstrichterlichen Entscheidung auch künftig so verfahren und ein Urteil
zu dieser Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof nicht mehr ergehen wird."