Jo, Danke euch!
Für gewöhnlich bin ich immer skeptisch, wenn eine fremde Nummer auf dem Display erscheint. Aktuell bewerbe ich mich auf Jobs.
Vor einigen Wochen hat tatsächlich mein möglicher neuer Arbeitgeber angerufen, dessen Nummer mir natürlich nicht bekannt war.
Beiträge von EdlerRitter
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Hallo zusammen,
habe diese Woche (18.05. und 21.05.) je einen Spam-Anruf aus Berlin und Essen erhalten.
Die Anrufer hatten meinen Namen und Telefonnummer. Sprachen mit mäßigen Deutsch.
Erwähnten irgendein "Handelskonto", welches ich angeblich eröffnet haben soll,
aber es fehlten Angaben oder so. Hab jeweils aufgelegt.
Ist jemand anders betroffen?
Was soll die Masche? Wahrscheinlich Abfischen von persönlichen Daten per Telefon?
Vielen Dank für Antworten! -
Kreditkartenabrechnungen belegen, dass ich regelmäßig in der Stadt A im ortsansässigen Supermarkt eingekauft habe.
Darüber hinaus habe ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort in der Stadt A.
Die Leistungsnachweise belegen, dass ich regelmäßig in der Stadt B zum Studieren war.
Es liegen Mietverträge für die Wohnung in Stadt A und für die Wohnung in Stadt B vor.
Ebenso bin ich jeweils alleiniger Mieter.
Ergo: Ich muss regelmäßig zwischen A und B gependelt sein.
Das müsste das Finanzamt doch so akzeptieren, oder?
@Vino Verde und Uwe Vinke: Eure Kommentare könnt ihr euch sparen - da kommt eh nichts bei heraus.
Die Frage ist an andere gerichtet.
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Uwe Vinke: Da fühlt sich wohl jemand angesprochen.
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Bei einigen Antworten denkt man sich, dass diejenige Person, sich in die eigene persönliche Ehre angegriffen fühlt.
Nicht nachvollziehbar. -
VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz eG zahlt 0,75% für Beträge bis 1000 Euro.
Gilt nur für "junge Kunden". Altersgrenze erfragen.
https://www.meine-bank-no.de/P…irokonto-junge-leute.html -
@Vino Verde: Bitte höre mit deinen Unterstellungen auf.
Ich habe kein KFZ und beabsichtige auch nicht, irgendwelche Daten zu manipulieren.
Dem Finanzamt muss ich auch nicht nachweisen, dass ich ein KFZ besessen habe.
Es geht hier nur um den Nachweis, dass ich die Strecken tatsächlich zurückgelegt, was auch der Wahrheit entspricht.
@Vino Verde: Wenn du nichts Vernünftiges beizusteuern hast, dann lasse es doch einfach.
Zitat aus der Studienordnung:
Die Vergabe des Scheins erfolgt aufgrund von 85% Anwesenheit und des Bestehens der Klausur. -
JDS: Hatte schon mehrmals im Finanzamt angerufen - der zuständige Sachbearbeiter ist im Homeoffice.
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@Vino Verde: Es geht nicht um das Jahr 2020, sondern um das Jahr 2016.
Also nichts mit Corona und Vorgegaukle.
Die Studienordnung schreibt eine zwingende Präsenzpflicht vor.
Für den Scheinerwerb bedurfte es das Bestehen einer Klausur und dem Absolvieren von Praktika vor Ort.
(Ein Biochemie-Praktikum lässt sich nicht zu Hause in der Küche durchführen.) -
Es geht um einen Nachweis, dass ich die Strecken zurückgelegt habe.
Meine Logik:
Wenn ich in der Stadt A arbeite und in der Stadt B an der Uni Präsenzpflicht habe und beides unter einem Hut bekommen habe, dann muss ich ja die Strecken zurückgelegt haben.
Das erscheint mir ein geeigneter Nachweis zu sein.
Referat Janders: Kannst du das nachvollziehen? -
Hallo zusammen,
ich habe neben der Arbeit ein Teilzeitstudium begonnen.
Dieses kann ich von der Steuer absetzen, da es sich um ein Zweistudium handelt.
Ich arbeite in der Stadt A und das Teilzeitstudium findet an der Uni in der Stadt B statt.
Die Distanz zwischen A und B sind 150 km.
Aus diesem Grund habe ich eine Zweitwohnung am Studienort B.
Die wöchentlichen Heimfahrten zwischen A und B habe ich bei der Steuererklärung angegeben,
um die Kilometerpauschale in Anspruch zu nehmen.
Nun verlangt das Finanzamt einen Nachweis der gefahrenen Kilometer.
Hierzu führt das Finanzamt Möglichkeiten für einen Nachweis an :
Kaufvertrag, TÜV-Bescheinigung, Reparaturrechnungen, Inspektionheft.
Meine Frage: Kann ich einen Nachweis dadurch erbringen, dass ich meine erbrachten
und bescheinigten Leistungen durch die Uni vorlege?
Aus der Leistungsbescheinigung sollte doch hervorgehen, dass ich regelmäßig an den
Lehrveranstaltungen teilgenommen habe. Die Teilnahme erforderte entsprechend die
wöchentlichen Fahrten.
Vielen Dank für eure Antworten!
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Servus!
Wo genau hast du denn gelesen, dass der 1-Euro-Bonus des comdirect Girokontos wegfällt?
In meinem comdirect-Postfach finde ich dazu nichts. -
Erstmal Glückwunsch!
Könnttest Du bitte nochmal schreiben, welche Punkte genau Dein Antrag enthalten hat, die dann positiv von der Schlichtungssstelle beschieden wurden?
Danke.Bei mir hat die BSQ Bauspar AG den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet - nach dem OLG Celle ist dies unzulässig.
Sehr geholfen hat folgendes PDF Dokument der Verbraucherstelle Baden-Württemberg. Der dort aufgeführte Fall 3.5 auf Seite 11 entspricht genau meinem Fall:
https://www.verbraucherzentral…ion%20Bausparkassen_0.pdfDer Schlichter nimmt auch Bezug auf die Urteile des OLG Celle und stimmt der Rechtsauffassung des OLG Celle zu.
Nach Bezugnahme auf die Urteile heißt es in der Begründung des Schlichters
"Die Wirksamkeit einer auf das Erreichen der Bausparsumme durch die Addition von Vertrags- und Bonusguthaben
gestützten Kündigung wurde verneint, da die Fälligkeit des Anspruchs auf Bonuszinsen ausschließlich an ein
Verhalten des Bausparers, nicht aber an ein Verhalten der Bausparkasse anknüpft.
Dieses ausschließlich dem Bausparer vertraglich zugestandene Initiativrecht wird von der Bausparkasse
unterlaufen, indem sie trotz Fehlens einer Willenserklärung oder eines vertraglich geregelten
Fälligkeitstatbestands die Zinsen eigenmächtig dem Sparer aufdrängt und so die - vorzeitige - Kündigung
des Bausparvertrags herbeiführt. Dieser Rechtsauffassung ist zuzustimmen.Das OLG Celle hat die Revisionen jeweils zugelassen. Die betroffene Bausparkasse hat
zunächst von den Zulassungen Gebrauch gemacht (BGH, XI ZR 537/15 und XI ZR 540/15), dann jedoch die
vor dem Oberlandesgericht siegreichen Kläger entweder klaglos gestellt oder sich mit ihnen nach
Rücknahme der Revision geeinigt (vgl. Presseveröffentlichung des BGH Nr. 119/2017 vom 19.07.2017).
Damit sind die Urteile rechtskräftig geworden. Es ist zu erwarten, dass die betroffene Bausparkasse
zur Vermeidung einer höchstrichterlichen Entscheidung auch künftig so verfahren und ein Urteil
zu dieser Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof nicht mehr ergehen wird." -
1. Wie hoch ist die Streitsumme?2. Ja.
3. s. 1.Die Bausparsumme beträgt 10.000 Euro. Guthaben im Jahr 2015 ohne Bonuszinsen betrug 8.500 Euro. Die Grundverzinsung beträgt 2% im Tarif Q12. Wobei die Bonuszinsen von 2,75% ja erst entstehen, wenn ich als Bausparer auf das Darlehen verzichte.
Den Bausparvertrag hat die BSQ in 2015 gekündigt.
Der Schlichter sieht die Kündigung als unwirksam an.
Also: Seit 2015 zahlt die BSQ keine Zinsen mehr. -
Da ich vermutlich gegen die BSQ klagen muss:
1. Welches ist das zuständige Gericht? Da die BSQ ihren Sitz in Nürnberg hat, ist es das Nürnberger Gericht?
2. Muss die BSQ meine Anwalts- und Gerichtskosten tragen, wenn ich obsiege?
3. Welche Anwaltskosten muss ich vorweg tragen?Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand eine der Fragen beantworten könnte.
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Bei mir ist heute ein Schlichtungsverfahren gegen die BSQ Bausparkasse entschieden worden.
Der Schlichter unterstützt meinen Antrag vollumfänglich.Nun habe ich 6 Wochen Zeit die Schlichtung anzunehmen oder auch nicht.
Natürlich werde ich den Schlichtungsvorschlag annehmen.
Sehr wahrscheinlich wird die BSQ Bausparkasse den Vorschlag nicht annehmen.
1. Hat jemand hierzu Erfahrungen, ob die BSQ Bausparkasse Schlichtungsvorschläge annimmt?2. Darüber hinaus dürfte ich ja nun mit einem positiven Schlichtungsvorschlag gute Karten im Klageweg haben, oder?
3. Dann noch eine weitere Frage: Die BSQ Bausparkasse behauptet, sie habe mir in 2015 gekündigt. Eine solche Kündigung habe ich nicht erhalten. Dies habe ich dann bei Erhalt der Abrechnung der BSQ auch so mitgeteilt.
Es wäre ja Ende 2018 Verjährung eingetreten. Im Dezember 2018 habe ich die Schlichtung angerufen.Wie viel Zeit bleibt mir nach Ablauf des Schlichtungsverfahrens Klage zu erheben?
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Kater.Ka: Wobei man natürlich sagen muss, dass jede Kartenzahlung eine (Daten)spur hinterlässt.
Oder man zahlt alles in bar. -
chris2702:
Das Gegenteil ist nun der Fall. Die Payback Amex Karte kostet keine Jahresgebühr.
Zudem gibt es bei Payback Partnern 1 Payback Punkt pro ausgegebenem 1 Euro. Das sind immerhin 1 Prozent Rückvergütung (Cashback).
Bei Nicht-Partnern gibt es 1 Payback Punkt für 2 Euro Ausgabe. Also immerhin 0,5 Prozent Rückvergütung.Mein 800 Euro teurer Flug gab 400 Payback Punkte (4 Euro). Kleinvieh macht auch Mist...
Eine kostenlose Cashback-Karte von Mastercard bzw. von VISA ist mir nicht bekannt.
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Kater.Ka: Mal vom PC bzw. Laptop in das Payback Konto einloggen und da nachschauen?
Vielleicht hängt es vom Gerät ab...
Bei Reiseportalen bekommt man auf verschiedenen Geräten auch verschiedene Angebote. -
Aktuell gibt es einen eCoupon auf Payback.de:
Nach Aktivierung und Benutzung der Amex Karte gibt es dann 500 Payback Punkte (entsprechen 5 Euro) extra.
Gültig bis zum 3. Juli 2019.
Siehe Dateianhang.Wer noch keine Payback Amex Karte hat, kann sich gerne von mir werben lassen
Dann bekommt jeder von uns 1000 Payback Punkte dazu.
Einfach PN schicken.