Beiträge von EdlerRitter

    Ich bin nicht sicher, ob die Info, wonach *jede* Ausführung tatsächlich 1,00€ kosten soll, fundiert ist.
    Bisher habe ich hierüber keine Post von Onvista erhalten. (Bin Onvista Kunde seit Februar 2019.)


    Auf der Webseite von Onvista steht neuerdings:
    *Hinweis: Ab dem 01.06.2019 Sparpläne kostengünstig für 1,00 € anlegen.


    Das würde bedeuten, dass das Anlegen eines Sparplanes 1,00€ kostet.
    Von Kosten für jede Ausführung ist hier nicht die Rede.
    Dann wären die einmaligen Kosten von 1,00€ verschmerzbar.


    Worauf gründet denn sich die Info, dass nun jede Ausführung kosten soll?

    Hat jemand von euch Screenshots vom Tarif Q12 der Quelle Bausparkasse angefertigt und könnte sie zur Verfügung stellen?
    Ich würde gerne Nachweise haben, dass die Quelle Bausparkasse diesen Tarif als Geldanlage verkauft hat.


    Zum einen: Dass die BSQ den Schlichterspruch nicht beachten muss, gilt nur für einen Streitwert über 5.000 EUR (siehe Verfahrensordnung § 4. (4). ) und damit nicht generell.

    Diese Aussage stimmt leider nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Schlichtungsordnung. Es gibt keinen Schlichterspruch mehr, der für die Bausparkasse bindend wäre. Vielmehr handelt es sich neuerdings um einen Schlichtungsvorschlag, d.h. die Bausparkasse muss sich an nichts mehr halten.
    Siehe hier:
    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/index.php?id=31
    Insgesamt ist die neue Schlichtungsordnung eine deutliche Verschlechterung für den Bausparkassen-Kunden.

    5) Zu den Regelsparbeträgen: die ABB sind eindeutig, der Regelsparbetrag ist zu zahlen, sonst kann die Bausparkasse nach vorheriger Fristsetzung kündigen; Werbeaussagen zählen bei den Gerichten meist nicht - Wird BSQ nicht akzeptieren -> Klage nötig, dazu mit ungewissem Ausgang. Außerdem gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg, dass der Bausparer seine Bonuszinsen verwirkt, wenn er sich treuwidrig verhält, weil er die Regelsparrate nicht zahlt -> gefährlich.

    Das hängt auch davon ab, ob zuvor Sonderzahlungen geleistet worden sind.
    ABB §2 (3) besagt:
    "Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung vonSonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderungder Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachge-kommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen."


    Wer also Sonderzahlungen anfangs geleistet hat, kann gefahrlos die Regelsparbeiträge für eine gewisse Zeit lang einstellen.
    Die BSQ Bauspar AG wird zunächst behaupten und dazu auffordern, weitere Regelsparbeiträge zu leisten (und lässt geflissentlich Sonderzahlungen unter dem Tisch fallen). So geschehen auch bei mir.
    Ich musste Widerspruch einlegen mit Verweis auf ABB §2 (3). Die BSQ Bauspar AG hat danach von den Regelsparbeiträgen abgesehen. Die BSQ versucht mit allen Mitteln (dazu gehören unlautere) die Kunden hinters Licht zu führen.

    Hallo zusammen,


    wie die anderen habe ich bei der Quelle Bausparkasse (nun BSQ) einen Bausparvertrag im Tarif Q12 mit 10.000 Euro als Bausparsumme abgeschlossen.
    Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.
    Habe im Dezember 2018 die Schlichtungsstelle angerufen.
    Die Schlichtungsstelle hat mir mittlerweile die Stellungnahme der BSQ vorgelegt.
    Darin führt die BSQ diverse Gerichtsurteile auf - daher meine Frage: Wie komme ich an diese Urteile?
    Online finden sich viele gar nicht!


    Konkret werden folgende Gerichtsurteile (ich übernehme die inkonsistente Schreibweise der BSQ) aufgeführt:
    - Amtsgericht Nürnberg vom 22.06.2016 unter AZ 24 C 6910/15
    - Landgericht Lübeck vom 03.02.2016 unter AZ: 3 O 240/15
    - Amtsgricht Dortmund unter AZ 416 C 9456/15
    - Landgericht Stuttgart vom 24.07.2014 unter AZ. 25 O 40/14
    - Landgericht Bielefeld vom 12.01.2016 unter AZ. 8 O 312/15
    - Landgericht Nürnberg-Fürth Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 (AZ: 10 S 4258/16)
    - BGH Beschluss vom 21.02.2017 (Az: XI ZR 169/16).


    Vielen Dank!