Beiträge von Belina

    Hallo,
    ich bin kein Berater, schreibe Ihnen aus eigener Erfahrung. Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie keine deutsche, sondern eine internationale private KV haben, allerdings zählen dortige Mitgliedszeiten nicht mehr, falls Sie wieder in eine deutsche PKV wechseln wollen oder müssen. Wie es dazu kam, können Sie bei BaFin nachlesen. Ich selbst habe 2007, als das noch einfacher möglich war, meine deutsche KV gekündigt, weil ich mich plötzlich als Rentnerin nach über 30 Jahren GKV und 10 Jahren PKV in einer für micht unerträglichen Sackgasse wiederfand. Ich bin seit 2007 nolens volens bei einer sogenannten EWR-Versicherung mit Sitz in der EU versichert z.Z. für monatlich € 400 bei SB von über € 2000. Die Pflegepflichtversicherung (derzeit 72 Euro monatlich ohne Rücksicht auf Rentenhöhe) habe ich bei einer deutschen PKV abschließen müssen, allerdings wäre das bei einem ausländischen Wohnsitz nicht verpflichtend. In Mexiko und Costa Rica könnten Sie sich preiswert pflichtversichern, aber 200 € Rente sind zu wenig für den Daueraufenthalt. In einigen wenigen Ländern der EU kann man sich (Wohnsitz vorausgesetzt) als Rentner auch noch pflichtversichern und zahlt je nach Einkommen. Leider wird über die Möglichkeiten nicht offen gesprochen und auch die Medien sind sehr zurückhaltend bei dem Thema.