ich wollte heute meine Beschwerde an die Schlichtungsstelle der Bundesbank fertig machen und bin dann aber noch über das Thema gestolpert, dass eine Beschwerde dort keine (!!!) hemmende Wirkung hat und die Verjährung zum Jahresende doch eintritt weitere Kommentare erspare ich mir an dieser Stelle
Meine Info basiert auf diesen Seiten (keine Garantie für Richtigkeit etc.)
http://raheinemann.de/gebuehre…e-jetzt-zurueckverlangen/
und auch hier im Forum gibt es bereits diese Aussage
Schiedsstellen, Ombudsmänner und was daraus wurde.... - Geld zurück - Finanztip-Community
Tja, was jetzt
Wenn ich es richtig beurteile, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt - und das ist jetzt zwei Arbeitstage vor Weihnachten genau der richtig Zeitpunkt
Sollte diese Option mangels Termine nicht mehr möglich sein, wird man sich wohl geschlagen geben müssen ...
Gruß
rumi2014