Beiträge von Rino

    E.ON hat trotz genehmigtem SEPA Lastschrifteinzug die Abschläge von 01.07.2017 bis 01.03.2019 nicht vom Konto abgebucht und auch keine Rechnung geschickt! Nun möchte E.ON die Abschläge im nachhinein bezahlt haben, ohne Angabe warum nichts abgerechnet wurde. Bin ich verpflichtet, oder hat E.ON das Recht, die Abschläge in voller Höhe oder nur teilweise für diesen Zeitraum nachzufordern?