Beiträge von Niggewerner

    Mein Schwiegersohn hat 4 Jahre vor der Eheschließung mit meiner Tochter insgesamt 240.000 € einem "Finanz-Experten" gegeben, der im versprochen hat, für dieses Geld 7% Zinsen zu erwirtschaften. 170.000 € betrug sein angespartes Vermögen. 70.000 € hat er dann noch als Kredit aufgenommen, weil der "Finanz-Experte" ihm in Aussicht gestellt hat, mit dem Geld mehr Zinsen zu erwirtschaften, als er bei der Bank an Kreditzinsen zahlten musste. Leider entpuppte sich der "Finanz-Experte" als ein Betrüger, der für seine Tat auch rechtskräftig verurteilt wurde. Mein Schwiegersohn erwirkte beim Amtsgericht einen "titulierten Vollstreckungsbescheid", um sein Geld wieder zu bekommen, wenn der Betrüger wieder zu Geld kommen sollte. Das ist bis heute nicht gelungen. Der verurteilte Betrüger ist seit seiner Verurteilung insolvent.



    Nun steht die Scheidung an und damit die Berechnung des Zugewinns. Um möglichst wenig an Zugewinn zahlen zu müssen, erklärt er jetzt den "titulierten Vollstreckungsbescheid" für nicht mehr erfolgreich durchsetzbar und fügt den Betrag von 240.000 € + Zinsen und weiteren zusätzlichen Kosten seinem Anfangsvermögen hinzu. Er bürdet damit die Folgen seines fragwürdigen Verhaltens vor der Ehe indirekt meiner Tochter auf, die ihn in dieser Zeit erst flüchtig kannte.



    Ist das rechtlich korrekt?