Beiträge von dg87

    Hallo liebe Community,

    Rechtsberatung ist ja vermutlich nicht erlaubt hier, deshalb versuche ich mal etwas abstrakt eine Situation zu schildern.


    Frau A und Herr B heiraten und bekommen ein Kind.

    Nach 3 Jahren erfolgt die Trennung, beide wohnen in eigenen Wohnungen, das Kind bleibt den Großteil bei Frau A. Herr B zahlt Unterhalt an Frau A. Sie nehmen sich zusammen einen Anwalt wegen einvernehmlicher Scheidung, bis dato ist diese nicht rechtskräftig.


    Herr B erkrankt, ist seit mehreren Monaten im Krankengeld und beantragt dann Bürgergeld. Er gilt erstmal als erwerbsfähig,

    Frau A erhält einen Fragebogen, der Feststellen soll, ob sie nun Herr B unterhalten muss, obwohl sie alleinerziehend ist.


    Kann es wirklich passieren, das Frau A nun Unterhalt zahlen muss? Vermögen ist keins vorhanden, bei keinem der Partner.

    Hallo zusammen,

    ich bin in Festanstellung, habe aber noch aus der Zeit davor ein Gewerbe laufen (Veranstaltungstechnik), mit dem ich nebenher ein paar Aufträge im Jahr abrechne.


    Ich habe 2018 einen PC und 2019 einen Laptop angeschafft, diese sind in der AFA über drei Jahre und wurden bisher zu 50% für meine Angestelltentätigkeit und zu 20% für meinen Gewerbebetrieb angesetzt und vom FA auch so akzeptiert. Die restlichen 30% sind private Nutzung.

    Wegen der Coronakrise habe ich dieses Jahr aber keine Umsätze erzielt und da wird auch nichts mehr passieren.

    Deshalb nun meine Frage, kann ich bei den beiden Abschreibungen die 20% für das Gewerbe einfach rausnehmen und nur noch die 50% für die Angestelltentätigkeit laufen lassen?

    Ich hab beide Geräte ja streng genommen nicht gebraucht für das Gewerbe, da ich auch keinen Umsatz erzielt habe. Außerdem möchte ich auch nicht überstrapazieren, dass ich negative Einkünfte mit dem Gewerbe erziele um meine Gesamtsteuerlast zu drücken (hatte in den letzten Jahren schonmal Verluste erzielt), weil ich Sorge habe, dass mir das Finanzamt sonst das Gewerbe zu macht.


    Dankeschön!

    David

    Hallo zusammen,


    folgende Situation. Der Betrieb hat seit April Kurzarbeit angemeldet. Anfangs Kurzarbeit Null, mittlerweile zwischen 20 und 30%.
    Nun steht Urlaub bevor, genauer Betriebsurlaub.
    Der Urlaub geht vom 20. Juli - 13. August.
    Im Juli habe ich 38,5 Stunden gearbeitet.
    Wie genau berechnet sich nun das Urlaubsentgelt? Das dafür der reguläre und ungekürzte Verdienst der letzten 13 Wochen betrachtet wird, habe ich schon herausgefunden.
    Aber für den Juli muss ja dann anteilig das geminderte Brutto für die 38,5 gearbeiteten Stunden und das daraus beanspruchbare KuG berechnet werden und dann dazu das Urlaubsentgelt für die 12 Tage Urlaub (anteilig im Juli) oder? Wie wird denn dann das KuG für den Zeitraum berechnet? Werden die Urlaubstage als Sollstunden herausgenommen? Damit steigt dann zeitgleich die Höhe der Kurzarbeit.
    Nehmen wir ein Gehalt von 3000 Euro an, dann müsste das Urlaubsentgelt folgendermaßen berechnet werden:
    13 Wochen-Gehalt 9000€
    Arbeitstage 65
    Urlaubstage 25
    9000 x 25 / 65 = 3461,54€


    Danke für die Hilfe

    Ich muss hier nochmal ansetzen, weil ich immer noch einen Knoten im Gehirn habe, was die Freistellungsaufträge angeht.
    Nochmal zur kurzen Übersicht:


    Konto 1: Bausparkasse
    aktueller Freistellungsauftrag: 600,00€
    Guthabenzinsen 2019: ca. 490,00€
    2021 werden die Guthabenzinsen die 600,00€ übersteigen


    Konto 2: Tagesgeld, Depot Vermögensaufbau (ausschüttend), Depot Altersvorsorge (thesaurierend)
    aktueller Freistellungsauftrag: 201,00€
    Ausschütter hat ca. 16.500,00€ Wert, 200,00€ Sparrate / Monat
    Thesaurierer hat ca. 1.600,00€ Wert, 100,00€ Sparrate / Monat


    Den Ausschütter würde ich eigentlich gerne sehr lange besparen. Ich überlege, ob es nicht Sinn macht, den gesamten Freistellungsauftrag auf Konto 2 zu setzen, da die zu erwartenden Zinsen hier ja durch die regelmäßigen Ausschüttungen auch irgendwann mal recht hoch sein werden.
    Für den Bausparvertrag auf Konto 1 würde die Herabsetzung des Freistellungsauftrags auf 0,00€ bedeuten, dass ich ca. 1 Jahr länger einzahle um auf die gewünschte Bausparsumme zu kommen, bei vollem Steuerabzug.


    Aber macht das Sinn? Oder sollte ich lieber den Bausparvertrag komplett freistellen? Dann müsste ich da erst 2024 überhaupt Steuern für bezahlen

    Hallo liebe Finanztip Community,


    ich habe ein kleines Verständnisproblem.


    Ich habe 2012 eine private Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung bei der Debeka abgeschlossen.
    Die Beiträge in den ersten 5 Jahren lagen bei monatlich 30,00€, danach bis zur Kündigung für 23 Monate bei 56,73€.
    Insgesamt habe ich also über den Zeitraum 3104,79€ eingezahlt.
    Nun habe ich den Vertrag gekündigt, weil die garantierte Rente so mickrig ist, so dass ich den finanziellen Verlust bei Rückkauf gerne in Kauf genommen habe.
    Ich habe damit nun einen neuen ETF Sparplan gestartet, den ich statt dessen zur Altersvorsorge mit monatlich (erstmal) 100,00€ bespare.


    Die Versicherung hat mir ingesamt 1892,62€ zurückgezahlt, bestehend aus 1857,00€ Rückkaufswert, 33,59€ Überschussbeteiligung und 2,03€ Bewertungsreserven.


    Nun zu meinem eigenen Verständnisproblem:
    Ich habe weiterhin von der Versicherung eine Steuerbescheinigung über negative Kapitalerträge erhalten.
    Diese beläuft sich auf folgenden Posten:
    Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in Höhe von -1081,58€
    Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in Höhe von 0,00€
    Kapitalertragssteuer 0,00€
    Soli 0,00€


    Woher kommt für mich dieser negative Kapitalertrag? Also wie entsteht dieser?


    Und, soweit ich das auch dem Anschreiben entnehmen kann, kann ich im Rahmen meiner Steuererklärung eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen errechnen. Bedeutet das, ich kann den Verlust mit meinem Gewinn aus Veräußerungen von anderen Aktiengeschäften, auf die ich Kapitalertragssteuer zahlen musste, verrechnen lassen, so dass ich dafür dann Geld wiederbekomme?


    Vielen Dank für die Hilfe

    Noch nutze ich den Pauschbetrag nicht aus, in ein paar Jahren wird es aber soweit sein.
    Bausparer ist ein eigenes Konto (600€ Freistellung), aktuelles Wertpapierdepot zum Vermögensaufbau, Tagesgeld und auch das neue Wertpapierdepot zur Altersvorsorge wird alles bei der gleichen Direktbank statt finden. Deshalb greift der hier hinterlegte Freistellungsauftrag von 201€ auch auf alles.

    Hallo liebe FInanzitp-Community,


    ich benötige ein bisschen Hilfe, da ich ab dem 01.01.2020 einen neuen ETF Sparplan zur Altersvorsorge einrichten möchte.
    Dabei stehe ich vor der Entscheidung, ob thesaurierend oder ausschüttend (mit Wiederanlage), damit im direkten Zusammenhang steht auch eine mögliche Anpassung meines Freistellungsauftrags


    Kurz die wichtigsten Fakten zu mir und meinen Vermögensverhältnissen:


    32 Jahre, monatliches Bruttoeinkommen 3335,00€
    bAV 100,00€ / Monat, vom Arbeitgeber finanziert
    Riester ca. 118,00€ / Monat (möchte ich erstmal behalten, gibt mir das Gefühl einer sicheren Rente)
    Tagesgeld 200,00€ / Monat, aktuell ca. 6000,00€
    ETF Sparplan Vermögensaufbau 200,00€ / Monat (Vanguard FTSE, quartalsweise ausschüttend mit Wiederanlage), aktuell ca. 16.000,00€
    Tagesgeld und ETF Sparplan sind bei der gleichen Bank, Freistellungsauftrag aktuell 201,00€
    Bausparen 153,00€ / Monat (Debeka BS1, verzinst mit 3%), aktueller Saldo (Ende 2019 ohne Zinsen) ca. 17.155,00€, Freistellungsauftrag aktuell 600€ (Auf Grund der ganz guten Verzinsung nutze ich den Vertrag als Festgeldersatz, die Bausparsumme liegt bei 51.000€, ist also noch lange nicht Zuteilungsreif)


    Eine private Rentenversicherung habe ich jetzt gekündigt und zurückgekauft. Das Geld, dass ich daraus zurück bekomme (ca. 2500,00€) möchte ich als Einmalanlage in einen neuen ETF Sparplan zur Altersvorsorge stecken, dann möchte ich für 100,00€ / Monat nachkaufen. Ich möchte hier einen eigenen ETF Sparplan eröffnen, um meine Altersvorsorge von dem Sparplan Vermögensaufbau zu trennen.
    Das Depot dafür habe ich bei der gleichen Bank eröffnet, hier greift also auch der Freistellungsauftrag von 201,00€.


    Nun stellt sich mir die Frage, was sinnvoller ist, ein Thesaurierer oder ein Ausschütter mit Wiederanlage. Aktuell fahre ich mit dem Ausschütter gut, aber der Freistellungsauftrag (201,00€) wird damit auch irgendwann ausgenutzt sein. Der Teil auf dem Bausparvertrag ist noch nicht ausgenutzt (für 2019 gibt es noch weniger als 500€ Zinsen), wird aber in den nächsten Jahren dann auch voll genutzt.
    Deshalb denke ich, eigentlich wäre ein Thesaurierer nun die bessere Variante sein oder? Oder sollte ich den Freistellungsauftrag auf meinem Bausparkonto reduzieren und dafür auf meinem Depot erhöhen? Macht das einen Unterschied? Vergesse ich irgendeinen wichtigen Aspekt?


    Vielen Dank!

    Hallo, danke euch schonmal für die Rückmeldungen.


    Kurz ein paar Fakten zu meinem Riester:


    - klassische Riesterrentenversicherung bei der Debeka, abgeschlossen 2009, 3 Jahre mit 4% meiner Ausbildungsvergütung bespart, dann ruhen gelassen während Studium, ab 2017 wieder aufgenommen
    - Kapital zum 31.12.2018 2744,00€, garantierte monatlich Rente 218,73€
    - Laufzeit bis 2054


    Nehme ich an, ich werde 92 Jahre alt, würde also 25 Jahre aus dem Vertrag mein Geld bekommen, braucht die Debeka dafür ein Kapital von 65.619 Euro. Das entspricht einem Zinswachstum von ca. 0,6%. Und da glaube ich einfach, das geht besser.
    Fange ich jetzt an meinen aktuellen Eigenanteil der Riesterversicherung von 118,75€ / Monat in einen ETF-Sparplan einzuzahlen, ergeben sich je nach Verzinsung folgende Kapitalsummen (natürlich ohne Kosten für Sparplan, Steuern etc):


    1%: 59.687,46
    2%: 72.013,92
    3%: 87.558,54
    4%: 107.228,43
    5%: 132.192,24
    6%: 163.955,38


    Bei einem Wechsel frage ich mich, wohin. Klassische Riester-Fondsparpläne von DWS etc. geben alle keinen Rentenfaktor an, die Kosten werden zwischen 0-100% angegeben und wie viel Kapital später für den Abschluss der Versicherung drauf gehen sagt einem auch niemand.


    Auf Fairr bin ich natürlich auch gestoßen, da gibt es aber keine Langzeiterfahrung, den Versicherer MyLife kann ich nicht beurteilen, aber das ganze Konzept kommt mir irgendwie nicht ganz richtig vor. Man liest viel positives aber auch viel negatives.


    Natürlich muss man auch erwähnen, dass ich z.B. für 2018 ca. 400€ der Steuerrückerstattung nur doch die Sonderausgabe meines Riesterbeitrages erhalten habe.


    Aber wie rechnet man sowas mit ein in die Performance einer Versicherung?

    Hallo liebe Finanztip Community,


    folgende Situation:


    aktuell bespare ich über mein Depot bei der Ing DiBa monatlich in einen ETF Sparplan. Die Summe beläuft sich auf 211 Euro, der Wert des Depots liegt bei ca. 11.500 Euro (ohne den aktuellen Kurswert einzubeziehen). Der Fond ist der Xtrackers MSCI World Swap UCITS ETF 1C.


    Nun überlege ich meinen Riestervertrag, den ich mit ca. 120 Euro im Monat bespare, still zu legen und mir statt dessen eine Altersvorsorge mit einem weiteren ETF Sparplan aufzubauen. Ich hätte noch ca. 35 Jahre Zeit bis zur Rente.


    Nun meine Gedanken:
    Den vorhandenen Sparplan bespare ich ohne konkretes Ziel. Mir gehts einfach darum, monatlich Geld wegzulegen und ein kleines Vermögen aufzubauen. Ob das nun für späteren Nachwuchs, Investition ins Eigenheim oder sonst irgendwelche Ausgaben benutzt wird, habe ich nicht festgelegt.
    Der neue Sparplan hat einen konkretes Ziel. Deshalb sollte es Sinn ergeben, dafür bei Null anzufangen und auch ein neues Depot zu eröffnen. Aber ist das notwendig? Oder sollte ich einfach auf einen anderen Fond setzen, z.B. einen ACWI?


    Vielleicht noch ein hilfreicher Gedanke:
    Ich möchte bei dem vorhandenen DiBa Sparplan gerne noch in Emerging Markets investieren, am liebsten natürlich auch per monatlichem Sparplan und dann ein 70/30 Verhältnis zwischen MSCI World und EM erreichen. Da sieht die Auswahl bei der DiBa aber eher übersichtlich aus. Das hab ich irgendwo noch im Hinterkopf, wenn ich sowieso ein zweites Depot eröffnen sollte.


    Danke für eure Meinungen!