Beiträge von Sunburn912

    Vielen Dank!


    In der Zwischenzeit hat die Firma bestätigt, dass die Darlehenstilgung auch innerbetrieblich geht.


    Die zuständige Mitarbeiterin wurde von ihrem Chef nochmal informiert, dass sie da Fehlinformationen herausgegeben hat.


    Tatsächlich ist die Firma nicht tarifvertraglich gebunden und im Arbeitsvertrag wurde der Passus VL auch nicht geregelt.


    Insofern sind wir froh, dass wir dank dieses Portals hier noch einmal "nachgebohrt" haben!

    Eine Frage an die Mitglieder hier bzw. an Saidi,


    meine Frau kann bei ihrem Arbeitgeber VL bekommen. Eine zuständige Mitarbeiterin erzählte ihr allerdings, dass dies nur fürs Ansparen in irgendein Produkt geht.


    Eigentlich wollen wir dieses VL in einen bestehendes Darlehen als Tilgung fließen lassen.


    Dank des hilfreichen Videos von Finanztip wissen wir ja, dass so etwas geht.


    Ich habe irgendwo gelesen, dass diese "Anlageform" auch im 5. Vermögensbildungsgesetz verankert ist.


    Nur um auf Nummer-sicher zu gehen: Welcher Abschnitt ist das in diesem Gesetz? Meine Frau möchte mit diesem Gesetzesauszug nochmal beim Arbeitgeber vorstellig werden, damit sie in unseren Darlehensvertrag die VL-Tilgung einbauen lassen kann.


    Meine Vermutung ist, dass es 5. VermBG § 2 Nr. 5 a ist.
    Ist das richtig? ^^

    Hallo zusammen,


    darf ich den vorherigen Beitragen ungefähr entnehmen, dass bei einer Verzinsung von 3% der Ansparung die besagten 24 € Kostenpauschale rechnerisch immernoch okay sind?
    Diese Frage stelle ich mir gerade.


    Ich habe damals den Hinweis auf die Einführung der Kostenpauschale leider verschlafen und habe diese jetzt in meinem Kontoauszug.


    Die Frage:" Bausparvertrag weiter behalten" oder "Bausparvertrag kündigen" könnte ich jetzt nicht mit einem einfachen JA oder NEIN beantworten.


    Viele Grüße