Vielen Dank für die Antworten. Ich hab meine Vertragsbedingungen jetzt auch mal genau durchforstet. Das deckt sich mit euren Einschätzungen. Man hat 6 Monate Zeit den Wechsel nach der Änderung der Beihilfevorschriften zu vollziehen. Es gibt dann jeweils keine Wartezeit und Gesundheitsprüfung, egal ob der Beihiflesatz erhöht oder gesenkt worden ist.
Beiträge von M. Zwergstein
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Wenn man gerade anfängt mit dem Sparen und die Sparplansummen eh noch relativ günstig sind, dann kann man auch ein paar Jahre lang ausstüttende ETFs nehmen. Weil man mit den Dividenden dann ja locker unter dem Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro bei verheirateten ist).
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Hallo zusammen,
von der Debeka privaten Krankenversicherung wurde ein Brief verschickt. Es geht um einen Tarif als Ergänzung zur Beihilfe des Bundes für Beamtinnen und Beamte.
Es wurde mitgeteilt, dass die Bundesbehilfeverordnung zum 01. Januar 2021 geändert worden ist. Und zwar wurde die Beihilfefähigkeit für Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandlungen von 40 auf 60 % erhöht. Somit muss nun also von der privaten Krankenversicherung weniger abgedeckt werden, weil die Beihilfe von diesen Kosten jetzt 20 % mehr übernimmt.
Neben Beamtinnen und Beamten des Bundes betrifft dies laut dem Brief auch die Angehörigen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Die Debeka schlägt nun folgendes vor:
"Aufgrund der uns vorliegenden Angaben gehen wir davon aus, dass Sie von dieser Beihilfeänderung betroffen sind. Sie können Ihren Versicherungsschutz jetzt ganz unkompliziert an den neuen Bedarf anpassen und in die Tarifstufe BE/S1 wechseln - selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Warum empfehlen wir Ihnen die Umstellung?
Durch die Erhöhung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen ist nun Tarifstufe BE/S1 bedarfsgerecht - und nicht mehr Tarifstufe BE/S2. Ein geringerer Versicherungsschutz ist ausreichend, was auch grundsätzlich Ihren Beitrag reduziert.
Eventuell vereinbarte besondere Vertragsbedingungen bleiben unverändert." (Zitat-Ende)
Also eigentlich klingt das alles sehr kundenorientiert:
- Die Debeka macht einen Kunden auf eine vorteilhafte Änderung der Beihilfeverordnung aufmerksam, die der Kunde selbst vielleicht gar nicht mitgekriegt hat. Also ich hab das dann online geprüft, die Verordnung wurde wirklich so geändert.
- Die Debeka lässt einen Wechsel des Tarifs ohne Geundheitsprüfung und ohne Wartezeit zu.
- Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben alle gleich.
Also für mich klingt das alles gut. Nur hält sich mein Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stark in Grenzen und ich frage mich ob es einen Haken gibt. Der Beitrag würde sich übrigens nur um ca. 3 Euro pro Monat reduzieren. Wenn man den Wechsel bis Ende Juni vollzieht bekommt man sogar rückwirkend zum 1. Januar den niedrigeren Betrag.
Angenommen in ein paar Jahren wird die Beihilfeverordnung wieder geändert und dann sinkt der Erstattungsanspruch wieder von 60 auf 40 %. Dann müsste der Tarif wieder angepasst werden, aber da der Versicherungsschutz dann erhöht werden muss, geht ein Wechsel wahrscheinlich dann nur noch mit Gesundheitsprüfung und mit Wartezeit.
Also meine Fragen:
- Hat auch jemand anderes so ein Schreiben bekommen, vielleicht auch von einer anderen Versicherung?
- Werdet ihr den Tarifwechsel vollziehen?
- Sieht irgendjemand einen Haken an der Sache?
- Ist das seriös was die Debeka geschrieben hat?
Grüße in die Runde!
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Hallo zusammen,
ich bin da kürzlich auf ein Thema gestoßen, welches mich etwas beunruhigt. Es geht um die PKV-Beiträge im hohen Alter in geschlossenen Tarifen.
Kurz zur Situation. Ein 30 Jahre alter Beamter ist in einem Bisex-Tarif privat krankenversichert.
Ich habe jetzt gelesen, dass es in der PKV quasi drei verschiedene Versicherungswelten gibt:
1. die Alte Welt: Bisex-Tarife bis zum Jahr 2009 (ohne Altersrückstellungen für evtl. Wechsel zu anderen Versicherungs-Konzernen)
2. die Neue Welt: Bisex-Tarife von 2009 bis 2012 (mit Altersrückstellungen für Wechsel zu anderen Konzernen)
3. Unisex-Tarife ab Dezember 2012Nach der neuen Gesetzeslage dürfen ja quasi ab 2013 dann nur noch Verträge der Variante 3, also Unisex-Tarife abgeschlossen werden. Alle alten Tarife aus Nr. 1 "alte Welt" und Nr. 2 "Neue Welt" sind ja dann wohl alles sogenannte "geschlossene Tarife".
So wie ich das verstanden habe, sind in den alten geschlossenen Tarifen irgendwann nur noch alte Versicherte im hohen Alter drin und die Beiträge steigen dann enorm, weil keine jungen Leute mehr in die Tarife nachkommen um die Beiträge der alten mit zu subventionieren.
So, der Beamte um den es jetzt geht hat also mit seiner Aufnahme in den öffentlichen Dienst mit Anfang 20 im Jahr 2012, ca. ein halbes Jahr vor Einführung der Unisex-Tarife seinen Bisex-Tarif abgeschlossen. Also war der Beamte quasi einer der letzten, der noch in diesen dann ab 2013 geschlossenen Tarife eingetreten ist. Das heißt der Beamte wird jetzt 40 Jahre lang bis zur Pensionierung schön die älteren subventionieren und dann, wenn er selbst alt ist, ist er quasi der letzte verbliebene im Tarif, weil keine jungen mehr in den geschlossenen Tarif nachrücken konnten.
DIE GROßE FRAGE:
Sollte sich der Beamte jetzt also schon schleunigst um einen Wechsel in einen der neuen Unisex-Tarife kümmern?Bis jetzt ist der Beamte mit seinem Tarif nämlich noch ziemlich zufrieden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge zum Thema.