Beiträge von max94

    Nachdem mir klar wurde, dass wir aus dem Vertrag nicht rauskommen habe ich Montana angeschrieben, ob sie uns den Wechsel in den aktuellen Tarif anbieten. Haben sie leider direkt verneint. Glücklicherweise haben wir nur 6 Monate Vertragslaufzeit ausgewählt gehabt.


    Hatte kurz überlegt, ob ich ihne anbiete dann die Vertragslaufzeit auf 12 Monate raufzusetzen aber dann ärgere ich mich im nächsten Sommer vielleicht, wenn es nochmal günstiger geworden ist. Aber ob es das tut oder nicht ist wie Market Timing bei Aktien und aktuell wohl kaum vorhersehbar ;-).

    Exakt. So ist es auch. Da ich fast ausschließlich im Homeoffice arbeite kann ich die auch entsprechend voll ausschöpfen.

    Vielen Dank Achim Weiss. Deine Antwort hat mir tatsächlich geholfen. Ich hätte mir vorstellen können, dass Gasverträge auch vor Antritt generell gekündigt werden dürfen, es einem die Anbieter aber logischerweise schwer machen. Nun gelernt: Dem ist nicht so. Pech gehabt.


    Damals hatte Vattenfall uns die Preiserhöhung von etwa 6 auf 20ct mitgeteilt. Ich hatte im Kopf, dass man bis einen Monat vor Vertragsverlängerung ein Sonderkündigungsrecht hat und habe dementsprechend rausgezögert, da die Gaspreise in dem Zeitraum weiter fielen. Dementsprechend habe ich kurz vor Ablauf einen neuen Vertrag bei Montana über Verivox angefragt und parallel zur Sicherheit noch selbstständig per Mail bei Vattenfall gekündigt. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings auch nicht in der Form, wie ich es im Kopf hatte. Mag sein, dass es mal anders war und ich es deswegen falsch aufgegriffen habe. Nun habe ich eben Pech gehabt und stecke dann ab Februar erneut in einem Vertrag, den ich damals direkt hätte widerrufen sollen.


    Blöd, wenn man denkt man hätte sich informiert und dann macht man trotzdem alles falsch.

    Hallo zusammen,


    vergangenes Jahr sind wir nicht rechtzeitig aus unserem teuren Gas-Vertrag (Vattenfall) nach Preiserhöhung rausgekommen. Da wir aber damit gerechnet hatten, haben wir im Februar bereits einen neuen Vertrag mit Montana für um die 12 Cent abschließen wollen.


    Der kam dann auch zustande, allerdings erst ab dem 01.02.2024


    Inzwischen sind die Tarife für Gas wieder stark gesunken und es sind durchaus auch um die 9ct möglich. Auch bei Montana selbst.


    Wie schaut es nun mit dem Vertrag, der eigentlich erst in 4 Monaten beginnt aus? Können wir den vor Antritt kündigen oder schauen wir da jetzt in die Röhre und müssen die Vertragslaufzeit für die "teuren" 12 Cent hinnehmen?


    Über das Montana-Portal kann ich den Vertrag über den Button im Portal erst zum Ende der Laufzeit kündigen...


    Freue mich über eure Unterstützung.

    Hallo zusammen,


    für mich ergibt sich demnächst eine neue Situation, die ich steuerlich gerne beleuchten möchte, zumal dies in Zukunft vermutlich immer mehr Arbeitnehmer betreffen wird.


    Ich bin seit einem halben Jahr in einem neuen Job, zuletzt habe ich mit einem Zweitwohnsitz 5 Tage die Woche im Büro meines Arbeitgebers oder bei Kunden (unterwegs) verbracht (Einarbeitung).


    Nun wechsel ich ins Home-Office, da ich als vertrieblicher Außendienstmitarbeiter tätig bin. Meinem Arbeitsvertrag wird ein entsprechender Zusatz hinzugefügt, der besagt, dass ich aufgrund meiner Außendiensttätigkeiten keine feste Tätigkeitsstätte habe.


    Zukünftig werde ich daher nur einen Tag pro Woche bei meinem Arbeitgeber im Büro sein (Meetings, Austausch). Die 4 weiteren Tage verbringe ich entweder unterwegs bei Kunden oder im Home-Office.


    Dazu richte ich mir zuhause einen kompletten Raum ein, welcher auch ausschließlich für meine Arbeitstätigkeiten genutzt wird. Demnach wäre ich dazu berechtigt die Kosten für dieses Arbeitszimmer in der Steuererklärung abzusetzen.


    Sondersituation in meinem Fall: Ich wohne alleine in einer 100qm-Wohnung im Haus meiner Eltern. Ein Mietvertrag besteht nicht. Ich beteilige mich stattdessen mit knapp 400€ mtl. an den Nebenkosten. Dazu gibt es allerdings keine Kostenaufstellung, nach welcher sich dieser Wert zusammensetzt. Ist demnach eine Pauschale.


    1. Frage:
    Darf dies steuerlich so gehandhabt werden oder muss dazu bereits ein Mietvertrag bestehen? Dieser hätte zu Folge, dass meine Eltern die "Mieteinnahmen" versteuern müssten, bzw. eine detaillierte Nebenkostenabrechnung erstellen?


    2. Frage:
    Angenommen die pauschale Beteiligung an den Nebenkosten passt, kann ich diese dann dennoch anteilig für meine Steuererklärung berücksichtigen ohne, dass die Pauschale eine vertragliche Basis hat?


    Vielleicht hatte jemand von euch einmal den selben Fall und kann mir mit seinen Erfahrungen weiterhelfen.


    Vielen Dank vorab dafür.

    Hallo Raphael,


    vielen Dank für deine Antwort und den Hinweis der Heimfahrt. Ich hoffe, dass das Finanzamt selber Meinung ist und meine Zweitwohnung akzeptieren wird. Ggf. rufe ich auch einfach proaktiv vorab (also jetzt zeitnah) beim Finanzamt an und schildere meine Situation um Gewissheit zu haben. Inwieweit man mir kompetent und freundlich weiterhelfen wird werde ich sehen.

    Hallo liebe Community,


    scheinbar habe ich nun ein Forum gefunden in dem sich einige Experten tummeln die auch mir hoffentlich gerne helfen möchten.


    Folgende Situation:
    Zur Zeit wohne ich alleine in einer eigenen abschließbaren Wohnung (knapp 100qm, eigene Küche, Bad usw. und von mir eingerichtet), die sich im Haus meiner Eltern (2-Familien-Haus) befindet (Erstwohnsitz).
    Es besteht kein Mietvertrag, Miete zahle ich nicht. Allerdings beteilige ich mich pauschal an den Nebenkosten mit 300€ im Monat, die ich per Überweisung an meine Eltern zahle.


    Nun habe ich ein Jobangebot vorliegen bei welchem die tägliche Fahrtzeit (ca. 2 Std. je Strecke) ohne Zweitwohnsitz für mich nicht machbar ist.
    Ich würde mir daher eine Zweitwohnung (kleine Wohnung bis 30qm oder WG-Zimmer bzw. Ferienwohnung) anmieten um dort von Montags bis Freitags zu übernachten. An den Wochenenden werde ich zu meinem Erstwohnsitz in der Heimat pendeln (Freundeskreis, aktives Vereinsmitglied dort).


    Eventuell würde ich mir für die ersten 6 Monate der Probezeit auch eine Ferienwohnung oder ein Zimmer (z.B. über AirBnB) wochentags anmieten um bei einer Kündigung in der Probezeit keinen langfristigen Mietvertrag am Hals zu haben.


    Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz in diesem Fall steuerlich geltend machen?


    Nach meinen bisherigen Recherchen sollte das funktionieren, da ich eine eigene, abschließbare Wohnung habe, die meinen Lebensmittelpunkt darstellt und ich mich dort nachweisbar an den Nebenkosten beteilige.


    Leider finde ich wenige, richtig verlässliche Quellen. In diesem Artikel z.B. wird ein ähnlicher Fall beschrieben, nach dem auch ich die Kriterien für einen eigenen Hausstand am Erstwohnsitz erfülle und somit berechtigt bin Kosten für den Zweitwohnsitz abzusetzen: https://www.n-tv.de/ratgeber/W…uern-article12669951.html


    Des Weiteren habe ich gelesen, dass ich in den ersten 3 Monaten der neuen Beschäftigung die Verpflegungspauschale für die Tage von Montag bis Freitag (Mo und Fr anteilig) geltend machen kann?


    Ich freue mich auf eure Unterstützung und bedanke mich sehr gerne vorab.