Beiträge von schoenef

    Schlesinger irrt sich. Bei der BahnCard wird nur auf die ausführlichen AGB zur BahnCard hingewiesen mit einem Verweis auf die Internetadresse. Ausgehändigt wurden mir die AGB`s nicht. Außerdem wurde mir das Upgrade auf die BahnCard 50 in einem persönlichen Mail mit dem Hinweis "Restwert... verrechnen wir selbstverständlich" angeboten. Keine Fußnote/Sternchen auf die 15 Euro Klausel, die in meinem Fall der Bahn bekannt sein müsste. Auch die Mitarbeiterin im ServiceCenter der Bahn machte mich trotz Nachfrage nicht auf die Klausel aufmerksam. Stattdessen äußerte sie, dass die Restwertverrechnung zentral erfolge. Auch diese Mitarbeiterin hatte meine persönlichen Daten auf ihrem Bildschirm. Das ist mindestens Trickserei (schlimmer als jeder Mobile-Anbieter), grenzt eigentlich schon an Betrug.

    Die Deutsche Bahn hat mir mit Mail vom 27. Febr. ein Upgrade-Angebot für die Bahncard 25 auf Bahncard 50 gesendet. Dazu wurde mir eine Ersparnis von 31,75 Euro und die Verrechnung des Restwerts meiner Bahncard 25 (Laufzeit bis Juni 2019). Ich kaufte das Upgrade mit der Kaupreisersparnis und wies im Bahn-Servicecenter auf die Verrechnung mit dem Restwert meiner Bahncard 25 hin. Die Mitarbeiterin der Bahn teilte mir mit, dass die Verrechnung des Restwerts zentral erfolgt und auf mein Konto überwiesen wird. Da eine Kontogutschrift nicht erfolgte, fragte ich bei DB nach. Mir wurde dann lapidar mitgeteilt, dass nach den AGB der Bahn Restwerte von unter 15 Euro nicht ausgezahlt werden. Ich bin an keiner Stelle und schon gar nicht im betreffenden Mail auf diese Regelung der AGB's hingewiesen worden. Ich praktisch von der Bahn betrogen worden. Ich kann dies hinreichend dokumentieren.