Meine Ehefrau wird die 9/10 Regel zu ihrem 65.Lj nicht erfüllen, was wir jetzt schon wissen und was unwiderbringlich passieren wird, kommt sie in den Status freiwillig GKV Versicherte.
Bis zum 65. ist sie als Kfm.Angst. gesetzlich eingestuft.
In meinem Todesfall müsste sie aus der Todesfallsumme aus meiner privaten LV bis zu ihrem 65.Lj. keine zusätzlichen Beiträge an ihre GKV zahlen, ab ihrem 65.Lj. muss sie.
Es wurde auf die BBG verwiesen. Was wird denn alles berücksichtigt ? Nur die Leistungen, die für die zusätzlichen Beiträge an die GKV zu zahlen sind ? Oder generell ihre Einnahmen ( Gehalt, Hinterbliebenen Rente, Mieten, Dividenden etc.) ?
Gibt es eine Zusammenfassung ( Merkblatt ) für eventuelle Kosten, oder Freibeträge für ihre neue Stellung als Witwe, die sie dagegen rechnen kann ?