Beiträge von chocks1990

    @RaphaelP


    Hallo,


    wenn meine Frau nicht arbeitet (Einkünfte = 0 EUR und bekommt auch keine Ersatzleistung), dürfen wir mit eigener Anlage N für die Frau, wenigstens die Fortbildungskosten und Bewerbungskosten (was von der Jobsuche entstanden sind) absetzen?


    Wir haben versucht aber es wurde von FA gestrichen, mit der Begründung "Die Ehefrau hat keinerlei Einkünfte, die zu einem Werbungskosten-Abzug berechtigen würden".


    Danke im Voraus für die Antwort.


    P.A: Ich habe irgendwas über die Notwendigkeit von der Erstausbildung gelesen aber sie hat ihr Studium als Zahnärztin in Indien schon abgeschlossen.