Beiträge von knarf

    @knarf (S. 508)


    Für die Beantwortung der Frage, ob man gegen ein Urteil in Berufung gehen kann, kommt es darauf, ob im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung entschieden wird, nicht an (s. § 511 ZPO).


    Verstehe ich das jetzt richtig? Wenn das Gericht im Schriftlichen Verfahren eine Berufung nicht zulässt und der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt, dann hat man Pech gehabt, wenn das Urteil negativ ausfällt, egal wie ein BGH entschieden hat?

    Genau so hat meine Anwältin das in meiner Klage auch gemacht.Das scheint mir der schnellste und sicherste Weg zu sein,zu einem mit dem BGH in Einklang stehenden Urteil(und damit zur Zahlung)zu kommen.


    Wenn aber der Richter dennoch anders entscheidet (trotz BGH-Urteil) ist das schriftlicher Verfahren endgültig. Das mündliche könnte dann über die Instanzen gehen.

    Hier bin ich nur Erfüllungsgehilfe für meinen Schwager. Das ist sein Verfahren. Ich mach ihm nur den ganzen Kram.
    Habe gestern noch mal die Bank ( CreditPlus ) angemailt, um deren Meinung zu ihrem VErhalten zu erörtern.
    Mein Schwager will bis Montag mal über die Sache nachdenken.


    Wenn er jetzt aber in den Sack haut, dann hat das ganze Vorgeplenkel mit Anschreiben, Fristsetzung und MB nicht wirklich was gebracht, ausser 35 Euro in die Staatskasse.


    Der entscheidende Richter wird sich hüten, eine Entscheidung gegen das Urteil des BGH auszusprechen.
    Darum würde ich persönlich das Dingen durchziehen....basta


    Ich meinte das anders. Im Allgemeinen wird sowas ja im schriftlichen Verfahren abgewickelt. Das bedeutet, ein Richter entscheidet am Schreibtisch und die Sache ist dann, egal wie er entscheidet, bindend. Wenn man auf ein mündliches Verfahren besteht, wird richtig verhandelt ....

    Ja, so war mein Post.


    Einige Posts weiter habe ich dann die Ernüchterung beschrieben.


    Die Mahngerichte sind so überlastet, das Post erst etlich TAge später eingeht.
    Wollte den VB schon schreiben, da kam dann gestern der Widerspruch der Bank, welcher am 31.12.14 gestellt wurde :(


    Wie wirst du weiter reagieren? Ich selbst, weiß nicht, ob ich mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden sein soll. Habe da schon in anderer Sache schlechte Erfahrung gemacht. Da entscheidet ja ein Richter in "demokratischer Einsamkeit ;) " in freier Beweiswürdigung (was auch immer das bedeutet) vom Schreibtisch aus. Ist wohl aber auch noch vom Streitwert abhängig.

    Ja, so war mein Post.


    Einige Posts weiter habe ich dann die Ernüchterung beschrieben.


    Die Mahngerichte sind so überlastet, das Post erst etlich TAge später eingeht.
    Wollte den VB schon schreiben, da kam dann gestern der Widerspruch der Bank, welcher am 31.12.14 gestellt wurde :(


    .... nun gut, dann warte ich mal noch ein paar Tage. Dennoch, der Gedanke an einen VB ist echt verlockend .... grins


    Mal eine andere Frage, was ist denn mit dem Kastanienblatt los? Habe ich da irgendwas verpasst? Und warum wird hier untereinander geschossen? In Bezug auf das muss man fragen "cui bono?" ... die Antwort wäre: In jedem Fall den Banken.

    Dann scheint das Verhalten der Bank auch nicht durchgängig gleich gegenüber den Kunden zu sein.
    Die Friest des MB meines Schwagers ist abgelaufen und der Vollstreckungsbescheid liegt gerade vor mir zum ausfüllen.
    Warte noch die Post ab, ob sich etwas überschnitten hat; das Mahngericht hat schliesslich auch ne Menge an MAloche


    Bei mir läuft das genauso. Warte jetzt auch noch bis Mitte nächste Woche, ob nicht doch noch ein Widerspruch reinschneit. Wenn nicht, kann es optimaler nicht laufen.
    Man muss sich das aber mal auf der Zunge zergehen lassen und den Augenblick dann genießen, den es wird nicht allzu oft vorkommen, dass der gemeine Kunde bei einer BANK vollstrecken lässt.



    Das neue Jahr ist noch gar nicht alt und ich kann vermelden, dass die Santander von den 6 zurückgeforderten BG-Zinsen, 4 auf den Cent genau berechnet überwiesen hat. Zu einer Forderung muss ich nur noch eine Vollmacht meiner Gattin nachreichen und eine Zinszahlung betrifft einen laufenden Kredit. Ich denke mal, da werden sie es mit den laufenden Raten verrechnen. Werde natürlich dann am Montag gleich mal beim Mahngericht anrufen, dass sie meinen Antrag auf MB in dieser Sache schreddern können.
    Ich habe dann nur noch eine BG-Sache aus Juni 2014 offen, bei der ein MB läuft. Bin gespannt, was daraus dann noch wird. Hach ist das aufregend ..... ;)

    @knarf (S. 481)


    Mit der Rücknahme einer Klage/MB sollte man vorsichtig sein, da derjenige, der zurücknimmt, die Kosten zu tragen hat. Besser ist, die Hauptsache für erledigt zu erklären, und beantragen, dass die Kosten der Bank auferlegt werden.


    Natürlich wird der Mahnbescheid erst versendet, wenn ich die 32 Euronen gelöhnt habe. Bisher ist ja nur der Antrag beim MG eingegangen. Deshalb will ich ja anrufen und fragen, was zu tun ist, wenn die Zahlung zwischenzeitlich erfolgte. Werden die 32 EUR dennoch fällig, wird die Bank natürlich in die Haftung genommen. Schließlich waren sie im Verzug, auch wenn es nur ein Tag war.

    Hohoho und Holdrio, vorsichtig optimistisch kann ich nun nach 2015 blicken. Heute 1 Tag, nach Bentragung des MB habe ich von Santander einen durch ZWEI Sachbearbeiterinnen ORIGINAL UNTERSCHRIEBENEN Brief bekommen:


    "Sehr geehrter Her ...,
    vielen Dank für Ihre o.a. E-Mail.
    Im Interesse einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, hben wir uns entschieden, die Zinsen zu den Konten ...,... ..., ebenfalls ohne weitere Prüfung zu erstatten."


    Nun ja ich warte mal schön, bis das Geld da ist und werde dann den Antrag für den Mahnbescheid zurücknehmen. Ich hoffe, dass das auch telefonisch beim Mahngericht geht.


    Wenn diese Sachen erledigt sind, bleibt mir nur noch eine BG plus Zinsen aus 2004, wo die Santander wegen Verjährung ablehnte, die BG aber auf 71 Raten verteilt waren, von denen 69 eben noch nicht verjährt sind.


    In diesem Sinne:


    Ich wünsche Euch fürs neue Jahr,
    viele Glück und sehr viel Geld in bar.
    Doch denkt daran, denn es ist wahr,
    und es gilt auch für das neue Jahr,
    Auch wenn Gedanken Amok laufen,
    die Gesundheit, kann man sich nicht kaufen!

    Soooooooo, mal einen kurzen Sachstand:
    - 7 x BG von Santander zurückgefordert
    - 6 x BG ohne Zinsen erhalten
    - 1 BG -Rückzahlung wegen angeblicher Verjährung abgelehnt
    - telefonisch und per Mail widersprochen, da maximal 2 Ratenanteile verjährt wären.
    - keinerlei Reaktion, daraufhin MB beantragt
    - telefonische Auskunft, dass Zinsen 1 bis 2 Wochen später automatisch bezahlt werden
    - kein Zinseingang, daher Mail an Beschwerdemanagement, man möchte in Bezug auf Zinsen auf Einrede der Verjährung verzichten, Fristsetzung bis 29.12., sonst MB
    - außer Eingangsbestätigung der Mail keine Reaktion, keine Zahlung
    - Expresseinschreiben an zuständiges Mahngericht
    - 30.12, 09:15 Uhr Eingang des MB-Antrags beim AG


    Nun erst mal entspannt den Jahreswechsel begehen. Ich wünsche euch ach allen einen guten Rutsch nach 2015. Mögen eure Pfade gepflastert sein mit BG-Erstattungen und Zinsen ;)

    Also... am 19.12.14 Fristablauf bei Santander.
    Es fehlen noch 1 x BG + Zinsen und 2 x Zinsen.
    Heute dann Mahnbescheid über Anwalt.


    Aber.... Santander hat mir Geld überwiesen "Erstattung BG..KFZ-Finanzierung.." Kreditnummer kenne ich überhaupt nicht und Summe passt nirgends :)


    Oje, das ist bestimmt das Geld von jemand Anderen. Jetzt verwechseln die schon die Leute :-O

    Weil die die Hosen voll und keine Eier haben.
    Und einen Plan sowieso nicht....


    Ich lese das anders:


    Hey, gebt Ruhe, hier habt ihr eine Hand voll Dukaten, aber wir erkennen nicht an, dass euch die zusteht. Wir sind nur großzügig und schenken euch das mal vorsorglich.


    Bedenklich ist das meines Erachtens nach, weil man sich hier indirekt die Begründung einer Nichtzahlung der Zinsen schon vorab liefert.

    Aber kann dem Mahnbescheid dann nicht wegen fehlerhafter Forderung widersprochen werden..???? Grad nix mehr kapier... <X


    Naja.....im Musterbrief steht, dass entgegen der Meinung der Santander in der Regel davon auszugehen ist, dass die BG erst mit den Schlussrsten gezahlt werden. Ich zitiere:


    "Die absolute zehnjährige Verjährung beginnt mit der Zahlung der rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühr. Die ist regelmäßig nicht schon mit der Verrechnung der Auszahlung des Kredits erfolgt, sondern erfolgte erst mit den letzten Raten am Laufzeitende (Dorst, VuR 9/2014, S.342ff, Rodi, ZIP 39/2014, S.1866ff)."