Nun, ich warte bisher noch auf eine Antwort. Bisher nur Bla-Bla, Wischi-Waschi und Ätsch! Verjährt!!!! Briefe. Aber ich lasse nicht locker. Hast Du in dem Mahnbescheid die volle BG und Herausgabe der Nutzungen beantragt? Oder nur anteilig auf die nicht verjährten Raten?
Frech, wie ich nun einmal bin, habe ich alles also die kompletten BG und die kompletten Zinsen gefordert. Wenn eine Zahlung abzüglich der zwei Monate erfolgt, werde ich mich aber zufrieden geben. Das optimalste, was passieren kann, ist, dass man die Widerspruchsfrist verstreichen lässt. Aber da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken, denn nicht umsonst beschäftigen die Banken ja eine Heerschar von Anwälten, welche immo sicherlich auch noch aufgestockt wurde.