Beiträge von Katharina

    Hallo,
    wenn man selbstständig ist und Einnahmen in Höhe von ca. 13000€ im Jahr hat, dabei liegen die Ausgaben aber auch bei ca. 12.000€ im Jahr. Kann man da noch Familienversichert bei der GKV bleiben oder gilt hier die Einkommensgrenze von 405€ bereits als überschritten und die Ausgaben spielen hierfür keine Rolle?

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage zu dem Ansetzen in der Steuererklärung.
    Der Fall ist so:
    ein Kind, älter 18, Auszubildende.
    Wohnt mit Freuend (auch auszubildender), nicht verheiratet in Gelsenkirchen
    Eltern wohnen in Kempen, verheiratet, zusammenveranlagt
    Ausbildungsstätte der Tochter ist in Bochum
    Die Eltern bekommen noch das Kindergeld, das auch umgehend der Tochter überwiesen wird und zusätzlich nach Bedarf noch "Bares"
    Kann man in der Steuererklärung zusätzlich das Formular "U" geltend machen?
    Welchen Betrag kann man angeben, nach der D'dorfer Tabelle? Muss der Betrag dazu immer überwiesen worden sein?
    Beinhalten die Beträge in der D'dorfer Tabelle auch das Kindergeld oder wird es zusätzlich berechnet.
    Danke im Voraus
    Grüße

    Hallo zusammen,
    komisch dass es hier viele Beiträge über Santander, Fiat, Commerzbank uns Co... gibt. aber kein einziger über Volksbank. Die scheinen ja auch sehr abweisend gegenüber der BG Forderung zu sein.
    Wir haben letztes Jahr 2 x Forderung gestellt. Die wurden mit sehr knappen 3-Zeiler abgewiesen. Ohne großartige Begründungen.
    Habe im Dezember noch das Brief an O-Mann geschickt und dort heute angerufen, da ich bis jetzt noch keine Akt.Zeichen Nummer bekommen habe.
    Die sind jetzt, erst bei der Bearbeitung der Briefe, die am 15.12.14 eingegangen sind (wir haben unsers am 23.12.14 geschickt. )
    X(

    Hallo Zusammen,


    ich hoffe jemand kann mir bei meinem Anliegen helfen. und zwar:
    Wir haben eine Nebenkostenabrechnung bekommen (gewerblich). Dort sind die Heizkosten auf für Leerstehende Räume auf uns umgelegt worden.
    Außerdem sind die Gesamtkosten von dem Netzbetreiber 50 % nach Gesamt qm und 50 % nach vermieteten qm verteilt worden. Als Verteilerschlüssel wird die gemietete Fläche angesetzt.
    Wobei auch hier ist es nicht nachvollziehbar.
    Ein Teil der gemieteten Fläche ist als Lager und ein Teil als Verkaufsraum abgemietet worden. Ist das richtig, dass die beiden Flächen, voll als umlagefähige Mietflächen angesetzt werden?
    Danke

    Das scheint wohl eine neue Masche zu sein. Nach Monaten bekam ich gestern eine Mail von der Santander,
    daß Sie zur Zuordnung meine 10-stellige Finanzierungsnummer brauchen und nicht meine im Schreiben angegebene Darlehensnummer. Wusste gar nicht das es da einen Unterschied gibt. Mein Darlehen wurde dort 2013 mit der Angabe der Darlehensnummer komplett getilgt. Und jetzt können die das nicht zuordnen


    Das stimmt.
    Wenn man die Stellenausschreibungen für die Kreditsachbearbeiter bei der Santander ließt, könnte man denken, solche Fehler wären dort undenkbar. Aber es geht sogar noch ein Ticken schlimmer...
    Bei uns war der Fall, dass wir unserer Finanzierungsnummer angegeben haben, aber diese wurde schlicht und ergreifend ignoriert :cursing: Es wurde nur auf den Namen geschaut. Und plötzlich bekamen wir die Post, die an die wildfremden Menschen gerichtet war. Wir haben die Kontoauszüge, die Zahlungsaufforderungen, Die Ablösesumme etc.
    Und da musste ich mehrere Wochen hinterher telefonieren, bis es wieder richtig gestellt wurde X(
    War auch schon kurz davor, die Santander wg. Verletzung des Datenschutzes anzuzeigen.

    Haben Sie denn eine Antwort des Ombudsmannes erhalten? Mit dessen Einschaltung sollte die Verjährung gehemmt sein, sprich setzen Sie nochmals ein Schreiben mit dem Sachverhalt + Kopien der Kommunikation mit der Bank auf und bitten Sie um Mithilfe.


    Habe heute mit dem OM f. Volksbanken telefoniert. Es heißt: wir müssen uns mit der Antwort und Aktennummer gedulden, da die aktuell bei den Briefen vom 05.12.14 sind und wir unsers am 27.12 abgeschickt haben.
    Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass wir jetzt erst ein Mal nichts unternehmen brauchen. Vorsichtshalber habe ich aber trotzdem noch das Widerspruchschreiben an das Volksbank, mit dem Verweis auf das erwartete Verfahren bei dem OM, geschickt.
    Mal sehen.

    Habe heute bei der Post angerufen. Die Post schickt mir auch eine Bestätigung der Zustellung bei der Bank zu (gegen Gebühr von 5€).
    Unser Brief wurde am 31.12.14 in die Postbearbeitungsstelle der Bank zugestellt.


    Ist das wichtig, ob die Bank an dem Tag geöffnet hatte? Oder Gilt das Datum trotzdem, da es ja kein offizieller Feiertag ist?

    Auf zwei Frage wurde aber gar nicht eingegangen:
    1) kann ich Schadensersatzansprüche gegenüber der Post machen. Die haben immerhin unser erstes Schreiben lt.. Stempel versendet am 11.11.14, durch die Postwege ganze 2 Monate Lang geschoben, und jetzt als unzustellbar kam es an uns Retour,
    das hat dazu geführt, dass die Bank das Forderungsschreiben nicht rechtzeitig bekommen hat.
    wer kennt sich damit aus? Bzw. Hat jemand auch schon hier Erfahrungen gemacht.,
    bitte teilt sie mit!
    2) soll ich denn jetzt erst Wiederspruch bei der Bank einlegen gegen deren schreiben, Erhebung der Verjährungsfrist, oder dort erst mal versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen?
    Danke

    @ Katharina
    Ganz kurz zu deiner Sache mit den Fristen. Also deine Annahme mit "Absendedatum + 3 Tage = zugestellt" kannst du im Zivilrecht vergessen, das dürfen nur öffentliche Stellen annehmen, wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Im Zivilrecht macht sich das Einschreiben immer gut, sonst kannst du schonmal gar nichts nachweisen. Um Verjährung zu hemmen muss das Schreiben beim Ombudsmann eingegangen sein, also hier zählt kein Absendedatum. Einfach mal bei der Post unter der Servicenummer anrufen. Als kleiner Tip, wenn dich der Computer auffordert die Sendungsnummer anzusagen, dann spreche so undeutlich das er dich nicht versteht, dann wirst du zu einem Mitarbeiter durch gestellt, ansonsten bekommst du eine Bandansage, die dir genau das vorliest was du online auch siehst.


    Hallo, erst mal Danke euch für die hilfreiche Tipps. Das mit der Großkundenpost wusste ich auch noch nicht. Werde mal sofort bei der Post anrufen, und versuchen das Zustelldatung zu bekommen. Leider aber ist des Brief an das OA per "normalpost" raus. Und bis heute keine Antwort

    Katharina,
    Deine Forderungen aus 2005 sind zum 31.12.2014 verjährt.
    Wenn die Forderungen unter 5000€ liegen, würde ich den Ombudsmann anschreiben und nochmals darauf hinweisen, daß Du die Forderungen schon am 7.11. gestellt hast und die Bank ein fieses Spiel gespielt hat.
    Erst totstellen und dann im Januar sagen "Ha! Ha!". Andererseits kann man auch mit der Bank nochmal sprechen und auf die Geschäftsbeziehungen hinweisen, denn der Kredit wird doch bestimmt noch bedient. Ob dies hilft, wenn die Bank so reagiert hat??
    beste Grüße
    Alf


    hallo Alf,
    hbe leider diese Nachricht total übersehen, der neue Sachverhalt steht dazu in der Schilderung davor. Ich habe das Brief vom 07.11. heute zurück bekommen, als nichtzustellbar

    Hallo zusammen,
    ich schrieb bereits auf Seite 525. und zwar war das die Situation: "im Februar die Forderung an die Volksbank gestellt, unbeantwortet/ keine Reaktion. Am 19.12. wiederholtes Forderungsschreiben an die Bank und an das OM. Leider wurden die Briefe erst am 27.12. Versendet. Lt. Dem Beleg ist das Brief bei der Bank erst am 03.01. zugestellt worden. Von OM, habe ich gar keine Antwort. Hier habe ich auch schon per Mail angefragt, aber auch da Funkstille, .
    die Bank hat die Einrede auf Verjährung erhoben."


    heute kam das Brief, das ich am 07.11.14 raus geschickt habe, zurück. Mit dem Vermerk "nicht zustellbar" das komische daran ist, dass der zugestellte Brief, an die gleiche Adresse ging und das Brief wurde / konnte zugestellt werden.


    Meine konkreten Fragen sind:
    wann beginnt die Unterbrechung der Verjährungsfrist ? Zählt das Poststempeldatum oder Zustelldatum?
    da sowohl das erste als auch das zweite Brief durch durch das Verschulden der Post nicht bzw. Zuspät zugestellt wurden, kann ich die Schadensersatzansprüche in der Höhe der geforderten BG +Zinsen gegenüber der Post geltend machen.
    Soll ich einen Wiederspruch an die Bank schreiben, mit dem Hinweis und der Quittung von der Post, dass das Brief am 27.12. raus ist + 3 Tage, also gilt das Brief am 30.12. als zugestellt.
    der 30.12. ist kein Feiertag, und wenn die Niederlassung in dieser Zeit geschlossen hatte, dann müssen doch die Fristen auf Verjährung gewahrt werden. Oder?
    ich hoffe, dass mir einer korrekte (nach BGB) Antworten geben kann!
    Danke im Voraus!

    Ich habe jetzt das Einschreiben über das DHL verfolgt. da mein Mann die Briefe doch erst später als am 19.12. versendet hatte X( wurde der Brief bei der Bank erst am 03.01. zugestellt.
    Was noch schlimmer ist, ist das Brief an das Ombusamt auch mit am gleichen Tag raus gegangen. Und wenn die Da Über Ferien auch geschlossen hatten, dann.... zudem kommt dass der Brief an O-amt mit "normaler" Post versendet wurde :cursing:
    Gilt bei der Verjährung die Frist der Zustellung oder des Versands?
    Ist der Anspruch somit wirklich verjährt?

    Aber eine allgemeine Frage zu der Verjährung:
    wenn ich die Ansprüche doch rechtzeitig gestellt habe, wird dadurch die Verjährungsfrist nicht unterbrochen?
    So könnte ich doch viele Ansprüche durch das Schweigen ignorieren und verjähren lassen?
    Wo ist denn die Logik? Ich habe 2x die Forderung gestellt und so viel Zeit seit dem BGH Urteil ist ja nicht da gewesen? :evil:

    Hallo zusammen,nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?Oder hilft der Gang zu Anwalt?Ist das Schreiben überhaupt rechtens?Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.Danke im VorausKatharina

    ja, leider! Die Empörung ist bei uns in der Siedlung echt enorm. Man hat schon überlegt die Unterschrieften zu sammeln. Aber ich finde es in der DEMOKRATIE unglaublich, das der Stadt da seine Rechnungen wie es ihm gerade passt erhebt und erhöht und man als Kleinmann nichts unternehmen kann.
    Aber danke für die Antworten