Beiträge von Katharina

    Hallo zusammen,


    nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.
    Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.
    Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.
    Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.
    erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.
    Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:


    ... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.
    Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."


    Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!
    Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.
    Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!
    Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?
    Oder hilft der Gang zu Anwalt?
    Ist das Schreiben überhaupt rechtens?
    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke im Voraus
    Katharina

    Hallo zusammen,
    die Stadt Duisburg erhöht bereits zum 4. oder gar 5. Mal in Folge die Grundsteuer. Dürfen die das? Kann man dagegen Einspruch einlegen?
    Wir hatten in 2006 mit 76€ angefangen und heute sind wir mittlerweile bei 113€. Und ab 2015 soll es schon wieder erhöht werden.
    Man hat immer die Aussagen, die Mieten und viele andere Gebühren dürfen nur in bestimmten Abständen erhoben werden, da geht der Gesetztgeben hin und erlässt die Gesetzte dafür, aber die Stadt / Staat dürfen machen was wollen oder wie soll man das verstehen? Unterschiedliche Gebühr erhöhen, Steuer erhöhen, Mautgebühr einführen, Stromumlagen erhöhen, Benzinsteuer usw. die Liste kann man natürlich noch weiter führen.
    Ich finde es unmöglich! :cursing:
    Gibt es da auch Rechtswege? Oder muss man das stillschweigend akzeptieren? :evil:

    Hallo zusammen,
    auch wir haben einen Brief bekommen, allerdings nicht mit der Kündigung sondern "nur" mit dem Hinweis, dass die über 960€ mehr eingezahlte Sparbeiträge (das ist wohl die Jahres Höchstsumme der verzinsten Sparraten) nicht verzinst werden können und aus dem Grund sollte der Sparbetrag angepasst werden.
    Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die LBS bis jetzt diese Überzahlung aus Kulanz usw. akzeptiert hatte.


    Grüße

    Sehr geehrter Finanztip Team,


    wir möchten für unsere Parkplätze einen Vertrag mit einem Abschleppunternehmen abschließen, weil diese Parkplätze extra für unsere Kunden angeschafft wurden. ich habe auch schon einen Vertragsentwurf bekommen, der allerdings sehr viele Hinweise auf HGB / BGB enthält.
    Da ich zwar die Gesetzte lesen kann, aber bei der Maße häufigen Hinweis der einzelnen Punkte, komme ich auch durcheinander.
    Wo kann ich so ein Vertrag prüfen lassen?
    Kann ich in die Community den Text des Vertrages rein stellen?
    Für Ihre Hilfe bei der Prüfung wäre ich Ihnen dankbar.
    Viele Grüße
    Katharina

    Hallo zusammen,
    wollte nur Mal mitteilen, dass ich nach einem seeeehr langen Schriftverkehr mit der Santander meine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für das Kredit aus Jahr 2012 erhalten habe.
    Wie sieht es mit der Verjährungsfrist der Kredite vor 2011 aus? Gibt es da schon eine Entscheidung oder läuft dieser Prozess noch?


    Aber sehr enttäuschen fand ich, dass die Santander uns mit einem gleichnamigen Kunden verwechselt hatte. Die Vertragsdaten von dem Kunden auf unsere Postadresse, ohne weiteres geändert hat. Und wir seit ca. 2 Monaten die Post der Leute bekommen, weil die anscheinend deren größeres Kredit aus 2009 ablösen möchten :thumbdown:
    Es ist ja schon massive Verletzung des Datenschutzrechts. kann man das eigentlich i-wo melden? ich möchte nicht, dass meine Kredit Daten an fremde Leute geraten!

    Hallo zusammen,
    ich kämpfe immer noch mit der Santander. Die wollen mir patu nicht die Bearbeitungsgebühr erstatten. Noch schlimmer ist, dass die immer noch nicht einsehen, dass Sie in Ihren Antwortschreiben immer 2 unterschiedliche Kredite, die zu unterschiedlichen Zeiten Jahr 2009 und 2012, und auch durch 2 abweichende Kreditnehmer (mein Mann (2012) und ich (2009)) in Anspruch genommen wurden, in einen Topf werfen. um bezugnehmend auf das Jahr 2009 die Ansprüche als verjährt abweisen.
    ich hatte auch schon die Kopien mit angemakerten Angaben, die relevant sind, dorthin geschickt. Aber es kommt wie von einem Papagei ein Mal gelernt, passt immer: verjährt und: die Gebühr war ausgewiesen und sie haben sie mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. bla bla..
    ich hatte im letzten Schreiben quasi mit dem Anwalt gedroht und letzte Frist gesetzt.
    Was nun? kann ich mich damit an Ombusamt wenden? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
    ich meine, es geht echt für die Santander Bank um einen lächerlichen Betrag von 27 € und bei dem älteren Kredit um 126€ aber, mir geht es jetzt um Prinzip, denn mir schenkt auch keiner 26€ einfach so...