Hallo in die Runde,
laut dem BGH ( Finanztip: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren ) ist es nun möglich die Gebühr(en) zurück zu verlangen. Schön.
Da aus meiner laienhaften Sicht auch eine Kreditkarte einen Verbraucherkredit darstellt, entsteht bei mir die Frage inwieweit diese
Urteile auf diesen Bereich Anwendung finden.
Schließlich werden auch in diesem Rahmen oft Gebühren erhoben, welche in der Abrechnung zumeist als "Zinsen für Transaktionen"
(meine Erfahrung bei barclaycard) deklariert werden und scheinbar nicht anderes als Bearbeitungsgebühren sind. Oder täusche ich
mich hier grundlegend und muss diese anfallenden Zusatzkosten, die durch solche Positionen zustande kommen, hinnehmen?
Greifen auch hier die Urteile des BGH (siehe oben), ggf. auch andere Urteile?
Ich freue mich auf eure Antworten..
Vielen Dank, bereits zum jetzigen Zeitpunkt.