Das stimmt, wir sind hier leider etwas vom Thema abgekommen. Nichtsdestotrotz ist die Frage nicht unerheblich, welcher Garantiezins für die Erhöhungen gilt. Es handelt sich um eine Versicherung der Debeka. Ich bin im Internet dazu auf eine Klage gestoßen, wo es um genau dasselbe Thema ging. Ich werde hier mal weiter recherchien und ggf. eine neue Frage ins Forum stellen.
Zu dem Zahlenwerk. Stand 01.07.2020
Garantierte Leistung bei Ablauf 01.12.2047
Garantierte einmalige Zahlung (Versicherungssumme): 21.082
bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 306
bisher garantierte einmalige Zahlung gesamt: 21.388
Garantierter Rückkaufswert (einmalige Zahlung): 3895
bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 154,21
für die Zukunft nicht garantierte Leistungen:
Schlussüberschuss: 2,84
zum Stichtag vorhandene Beteiligung an den Bewertungsreserven: 8,53
Gesamte einmalige Zahlung: 4.060,58
Leistung bei Ablauf 01.12.2047:
Mindestleistung: wie oben, gesamt: 21.388
Mögliche Leistung (gem. aktueller Festlegung):
Garantierte einmalige Zahlung (Versicherungssumme): 21.082
bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 306
Leistung aus Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven: 528,89
Gesamte einmalige Zahlung: 22.225,89
Bisher gezahlte Beiträge: Vertrag ab 01.12.2004, Beiträge bis einschließlich 01.12.2020
4.564,92
Wie bereits oben geschrieben, gehe ich davon aus, dass die voraussichtliche Ablaufleistung in der Standmitteilung ohne die Erhöhungen der nächsten Jahre gerechnet sind.
Die Erhöhungen erfolgen alle 2 Jahre, dann erhöht sich die ursprüngliche Versicherungssumme um 10%. Diese lang anfangs bei 10.000€, Stand heute bei 17.000€.
Die Versicherungsbeiträge wurden ebenfalls angepasst. Diese Art der Dynamik kann ich so nicht im Finanztiprechner eingeben.