Beiträge von Spartoto

    Hallo zusammen, habe in der Zwischenzeit Post vom Anbieter erhalten. Bei mir gilt ab 1.6 ein neuer kWh-Preis, wurde deutlich gesenkt. Grund die Senkung der EEG-Umlage ab 1.1.22.

    Soweit, so gut. Ich frage mich allerdings, weshalb der Preis erst zum 1.6. und nicht schon zum 1.1. gesenkt wird?! Die schreiben ja selbst, dass die Umlage bereits zum 1.1.22 gesenkt wurde.

    Weiß zufällig jemand was dazu? Laut AGB dürfen Kostensenkungen auch nicht später als Kostensteigerungen weitergegeben werden.

    Und meine Preisgarantie geht noch bis ins nächste Jahr.

    Hallo zusammen,

    Mein Stromvertrag beinhaltet eine Preisgarantie für alles bis auf die Steuern, Umlagen etc, was eben nicht vom Unternehmen beeinflusst werden kann. Die Garantie geht noch bis ins Jahr 2023.

    Wenn jetzt die EEG-Unlage gesenkt wurde, müsste der Anbieter meinen Strompreis dementsprechend senken? Es heißt dort auch explizit, dass die beeinflussbaren Kosten nicht geändert werden während der Garantiezeit. Aber Steuern und co. müssen sie ja zwangsläufig anpassen, oder ggf. saldieren. Wenn sie aber die eigenen Kosten nicht anpassen, bleibt doch für mich die Reduzierung?!

    Nach der Garantiezeit kann der Anbieter dann entsprechend der AGB auch seine Kosten weitergeben.

    Ich hänge auch gern mal den Auszug aus den

    AGB an.

    Was meint ihr?

    Meine Erstvertragslaufzeit endet im April diesen Jahres. Danach immer 12 Monate Verlängerung.

    Hallo zusammen,


    welche langfristige und sinnvolle, also nicht zu riskante Investitionsmöglichkeiten, ggf. auch gesplittet, gibt es für ein Vermögen von ca. 250.000 Euro? Ist es wirklich gut, das gesamte Geld in einen ETF, sprich MSCI World, zu stecken?

    Ein Eigenheim wird bald gekauft, die Finanzierung dafür steht an sich schon, könnte aber ggf. noch geändert werden.

    Es wurde auch schon überlegt, das Geld in eine dann zu vermietende Wohnung (Raum Düsseldorf) zu investieren, allerdings sind die Kaufpreise für halbwegs moderne und zukunftsträchtige Wohnungen eher höher.

    Habt ihr noch Tipps oder andere Ideen?

    Hallo zusammen, ich habe mit der Bausparkasse telefoniert. Vorweg noch eines, der Vertrag wurde Ende 2008 direkt einer Verdoppelung der Bausparsumme abgeschlossen. D.h. es wurde eine Ausbildungsbonus-Gutschrift gewährt, woraufhin sich die Bausparsumme verdoppelte (mit dem Ausbildungsbonus wurde die Gebühr für die Verdoppelung beglichen).

    In den Unterlagen heißt es "in den ersten beiden Jahren beträgt die Bausparsumme die Hälfte der Ausbildung-Plus-Summe". Man zahlt auch nur den halben Regelbeitrag.


    Grundsätzlich ist es so, dass Verträge vor 2009 nicht wohnungswirtschaftlich verwendet werden müssen, d.h. dass die Wohnungsbauprämien können schon nach 7 Jahren Laufzeit gutgeschrieben werden.

    Nun teilt mir die Bausparkasse telefonisch mit, dass durch diese Erhöhung 2 Jahre später ein neuer Vertrag abgeschlossen sei und demnach die neuen Regelungen ab 2009 gelten. Für die Jahre 2008 und 2009 hatte ich damals die Wohnungsbauprämie beantragt, die mir dann auch nach 7 Jahren auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wurden und seitdem mitverzinst werden. Für die aktuelle Prämie gelten die neuen Regeln: in meinem Fall war ich unter 25 Jahre alt, sodass ich zwar die Bausparsumme ohne wohnwirtschaftlichen Zweck verfügen kann, aber die Wohnungsbauprämie erhalte ich nur für die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung. In einer Mitteilung über die nun verdoppelte Bausparsumme heißt es (für Sparer unter 25):

    "In diesem Fall können Sie wie bisher nach 7 Jahren ab Erhöhungsdatum prämienunschädlich über die gesamte Bausparsumme auch ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung verfügen. Der Prämienanspruch für den erhöhten Teil Ihres Bausparvertrages ist dann auf die letzten 7 Sparjahre beschränkt. Diese Möglichkeit kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei eventuell späteren Neuabschlüssen oder Vertragserhöhungen können Sie die Wohnungsbauprämie für den Neuvertrag oder den erhöhten Teil dann nur noch gegen den Nachweis der wohnungswirtschaftlichen Verwendungen erhalten."


    Ich habe keinen weiteren Bausparvertrag (müsste man denen mal schriftlich mitteilen), demnach müsste die Bausparkasse mir doch die Prämien trotzdem noch direkt gutschreiben oder nicht? Ich verstehe nur nicht, wie das dann mit den letzten 7 Sparjahren funktionieren soll. Wenn sie mir das jetzt schon gutschreiben und ich die Summe aber erst nach 10 Jahren haben will, müsste ich die Prämien (und Zinsen) der ersten 3 Jahre wieder zurückbezahlen?!


    Nunja, jetzt ist es wohl so, dass ich einkommenstechnisch nicht erwarte, regelmäßig diese Prämien zu beantragen. Was mich allerdings stört, ist die grundsätzliche Annahme der Bausparkasse, dass eine Vertragsänderung/Erhöhung stattgefunden hat und deshalb die neuen Regelungen gelten. So steht es auch in der Mitteilung zur Verdoppelung. Es wurde damals ja kein neuer Vertrag unterzeichnet, sondern die Bausparsumme wurde automatisch erhöht (ich hätte binnen 14 Tagen noch widerrufen können), aber unter einer Vertragsänderung verstehe ich klassischerweise etwas anderes.


    Was meint ihr dazu?


    Hier der Link zum Gesetz:

    Wohnungsbauprämiengesetz

    Es geht definitiv um die Wohnungsbauprämie, und nicht um die VL, letztere habe ich gar nicht.

    Mein Vertrag ist aus 2008, daher gelten noch alte Regelungen. Soweit ich das im Internet nachvollziehen kann, heißt es, für Altverträge kann man nach 7 Jahren Laufzeit über sein Guthaben frei verfügen, muss es also nicht wohnwirtschaftlich verwenden. Dementsprechend ist ja keine schädliche Verwendung bei mir möglich, 7 Jahre sind lange rum. Also müsste die Kasse mir doch auch anstandslos schon die Prämie auf dem

    Bausparkonto gutschreiben, so würde die ja auch jetzt schon mitverzinst.

    Also die Frage ist eigentlich, brauchen die beantragten Prämien einfach nur „vorgemerkt“ und damit nicht mit verzinst werden. Oder sind die beantragten Prämien - da die 7 Jahre in meinem Fall um sind - auf dem Konto gutzuschreiben und damit zu verzinsen?

    "Ist das so korrekt?"


    Ja. Im Falle einer schädlichen Verwendung müsste der Staat bzw. die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie bei dir wieder zurückfordern. Wenn du das Geld auf den Kopf gehauen hast und blank bist, dann haben die eine Menge Scherereien mit dir. Deshalb erst die Auszahlung, wenn du die unschädliche Verwendung nachweist.

    Verstehe, aber es geht mir nicht um die Auszahlung, also dass ich diese Prämie sofort ausbezahlt bekomme, sondern dass sie nicht auf dem Konto gutgeschrieben und damit mit in die Verzinsung geht. Außerdem heißt es doch für Altverträge von vor 2009, dass man nach 7 Jahren Laufzeit alles frei verwenden kann. Demnach ist es doch bei mir ohnehin alles unschädlich, oder nicht?

    Hallo zusammen,


    ich habe einen Bausparvertrag von 2008 und habe für das Jahr 2019 den Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt. Aufgrund der Einkommenssituation habe ich dies bisher nur sehr selten gemacht. Nun schreibt mir die Versicherung, dass die Prämie auf dem Jahreskontoauszug vorgemerkt wurde (da steht sie auch, noch mit anderen zusammen offensichtlich), es heißt aber, dass die Gutschrift erst bei "prämienunschädlicher Verfügung" über den Vertrag erfolgt. Ist das so korrekt?

    Ich wundere mich darüber, weil ich im Jahreskontoauszug 2015 eine Gutschrift über eine Wohnungsbauprämie gesehen habe. Damals wurde die Prämie also offensichtlich doch direkt gutgeschrieben.

    Ich frage mich, ob das wieder nur ein Trick der Versicherer ist, um Zinsen zu sparen. Mein Vertrag ist schließlich schon zuteilungsreif und ich bekomme einen vergleichsweise guten Zinssatz.

    Kennt sich hier jemand aus?

    Nochmal eine Frage zu dem Thema. Ich habe soeben über HUK24 ein Angebot erstellen lassen, so als ob ich Neukunde wäre. Und der Gesamtpreis liegt tatsächlich unter dem, was mir im Kundenportal angezeigt wird.

    Weiß jemand zufällig schon, ob diese Art der Aktualisierung der Tarife die Beitragsrückerstattung dann hinfällig macht?

    Ich kenne das von der normalen HUK, das man am Ende des Jahres nach den neuen Tarifen fragt, und man ggf. bei Umstellung etwas sparen kann. Aber man bleibt ja weiterhin Kunde bei der Versicherung.

    Der garantierte Wert bei Beitragsfreistellung ab Juli 2020 beträgt 6.931€, allerdings bezogen auf den Abruftermin 1.12.2042.

    Ist das rechtlich wohl so in Ordnung? Das ich dort Kunde bleiben muss, um eine Rückerstattung zu erhalten ?


    Viele Grüße,

    Virginia

    Ja, das frage ich mich gerade auch. Wenn sich der zuvor errechnete Beitrag für das Jahr aufgrund geänderter Bedingungen als zu hoch herausstellt, dann habe ich doch zuviel bezahlt in diesem Jahr. Also habe ich doch Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn ich dann kein Kunde mehr sein sollte. Im Gegenzug würde die Versicherung sicherlich auch den Beitrag im selben Jahr noch erhöhen, wenn zwischenzeitlich klar ist, dass auf einmal deutlich mehr Kosten entstehen. Da würden sie ja nicht bis zum nächsten Versicherungsjahr warten und es dem Kunden nachbelasten.

    In den Vertragsunterlagen steht dazu, dass sie jeweils um die Differenz anheben oder absenken müssen. Und dann: "Die Beitragsänderung wird mit beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.


    Kennt sich hier jemand aus?

    Wenn man alles mit ETFs vergleicht, sieht es immer schlecht aus. Ich investiere bereits in ETFs und möchte trotzdem gerne wissen, wie es sich mit dem Finanztiprechner verhält, wenn die Erhöhung nur alle zwei Jahre erfolgt, mal angenommen, dass die Versicherung mit dem Garantiezins von 2,75% rechnet.

    Kann mir hier jemand helfen?

    Das stimmt, wir sind hier leider etwas vom Thema abgekommen. Nichtsdestotrotz ist die Frage nicht unerheblich, welcher Garantiezins für die Erhöhungen gilt. Es handelt sich um eine Versicherung der Debeka. Ich bin im Internet dazu auf eine Klage gestoßen, wo es um genau dasselbe Thema ging. Ich werde hier mal weiter recherchien und ggf. eine neue Frage ins Forum stellen.

    Zu dem Zahlenwerk. Stand 01.07.2020

    Garantierte Leistung bei Ablauf 01.12.2047

    Garantierte einmalige Zahlung (Versicherungssumme): 21.082

    bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 306

    bisher garantierte einmalige Zahlung gesamt: 21.388


    Garantierter Rückkaufswert (einmalige Zahlung): 3895

    bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 154,21

    für die Zukunft nicht garantierte Leistungen:

    Schlussüberschuss: 2,84

    zum Stichtag vorhandene Beteiligung an den Bewertungsreserven: 8,53

    Gesamte einmalige Zahlung: 4.060,58


    Leistung bei Ablauf 01.12.2047:

    Mindestleistung: wie oben, gesamt: 21.388

    Mögliche Leistung (gem. aktueller Festlegung):

    Garantierte einmalige Zahlung (Versicherungssumme): 21.082

    bisher erreichte einmalige Zahlung aus laufender Überschussbeteiligung: 306

    Leistung aus Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven: 528,89

    Gesamte einmalige Zahlung: 22.225,89


    Bisher gezahlte Beiträge: Vertrag ab 01.12.2004, Beiträge bis einschließlich 01.12.2020

    4.564,92


    Wie bereits oben geschrieben, gehe ich davon aus, dass die voraussichtliche Ablaufleistung in der Standmitteilung ohne die Erhöhungen der nächsten Jahre gerechnet sind.

    Die Erhöhungen erfolgen alle 2 Jahre, dann erhöht sich die ursprüngliche Versicherungssumme um 10%. Diese lang anfangs bei 10.000€, Stand heute bei 17.000€.

    Die Versicherungsbeiträge wurden ebenfalls angepasst. Diese Art der Dynamik kann ich so nicht im Finanztiprechner eingeben.

    Der Versicherer schreibt, dass die Erhöhung auf der Grundlage des Rechnungszinses von 0,9%, der aktuellen Sterbetafel und den aktuellen Kostensätzen und damit auf der Grundlage des für den Neuzugang gültigen Tarifs berechnet wurde. Heißt das nicht, dass nur 0,9% Zinsen auf die 1.000€ kommen? Auch in den Versicherungsbedingungen zu den Erhöhungen steht, dass die erhöhten Versicherung sich u.a. nach dem für den Neuzugang gültigen Tarif und den ursprünglichen Annahmebedingungen errechnet. Den Zusatz "ursprüngliche Annahmebedingungen" verstehe ich allerdings nicht.

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Erhöhung tatsächlich noch mit den ursprünglichen 2,75% verzinst werden müssen.

    Hallo Spartoto, wo die 3,86 € herkommen sehe ich nicht. Aber Deine Überlegungen sind völlig richtig. Die Durchschnittsrendite sinkt durch die Dynamiken, weil mit jeder Dynamik quasi ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Wieder mit neuen Abschlusskosten, die über die ersten 5 Jahre des "neuen" Vertrages aus Deinen Einzahlungen entnommen werden.


    Wenn Du selbst 1000 € auf 26 Jahre für 0,9 % anlegst, hast Du am Ende 1.262 €. Bei den Festzinsprodukten die dafür in Frage kommen sollten keine Gebühren mehr abgehen.


    Allerdings fände ich das Renditeziel 0,9 % für Dich als Deinen eigenen Finanzmanager etwas unambitioniert.

    Die 3,86€ stehen im Schreiben der Versicherung zur Erhöhung des Vertrages.

    Also, ich soll dann einfach 0% bei Dynamik setzen? Dann sehe ich ja quasi die Rendite, wenn ich den Vertrag einfach fortführe, aber keine Dynamik mehr annehme richtig?

    Ich würde allerdings auch gerne wissen, ob es sich lohnt, die Erhöhung noch anzunehmen.

    Eigentlich kann ich mir das auch schon so denken, denn die Erhöhung um 1.000 € wird laut Versicherung nur mit dem aktuellen Zins, also 0,9%, verzinst. Das ist ja nichts. Dafür lohnt es sich doch wirklich nicht, die Dynamik anzunehmen, oder? Zumal doch diese 0,9% ja auch noch vor Abzug der Kosten ist oder?

    Wenn ich die Dynamik auf 0% setze, liegt meine Rendite bei etwas über 2%. Wenn ich die Dynamik mal so auf 3% setze, was ja hieße, jedes Jahr würde sich mein Beitrag um 3% erhöhen, liegt die Rendite nur noch bei etwa 0,5%. Dafür lohnt es sich doch auch nicht.


    Kann ich nicht auch folgende Überlegung aufstellen:

    Bis zum Ende des Vertrages (läuft Ende 2047 aus) würde ich noch 26 Jahre 3,86€ mehr bezahlen. Das macht mehr als 1.200€. Wenn ich selbst die 1.000€ 26 Jahre für 0,9% anlege, komme ich auch nicht auf viel mehr. Und die Kosten sind auch noch nicht abgezogen.


    Sind meine Gedankengänge und Rechnungen korrekt?

    Ich habe im Juli dieses Jahr die letzte Standmitteilung erhalten. Kann ich nicht davon ausgehen, dass diese ohnehin erstmal ohne die möglichen Erhöhungen aus der Dynamik sind? So kenne ich es zumindest aus einer anderen Versicherung.

    Zu Juli 2020 hätte ich dann aber auf jeden Fall schon die Werte für die garantierte Ablaufleistung zum Ablauf bei sofortiger Beitragsfreistellung (hier steht, dass sich noch Erhöhungen durch Überschüsse ergeben können) und auch die Rückkaufswerte bei Kündigung zu Juli 2020.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung und würde diese gerne mal mit dem Finanztiprechner überprüfen. Bei meiner Versicherung gibt es auch eine Dynamik, diese besteht darin, dass alle zwei Jahre die Versicherungssumme um 10% erhöht wird. Meine Beiträge sind ebenfalls jeweils alle 2 Jahre gestiegen. Ich habe schon herausgefunden, dass es in den letzten Jahren auch immer ca. 10% waren. Dann wurde allerdings die Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag eingestellt, sodass die Beitragserhöhung beim letzten Mal sogar bei 15% lag und dieses Mal nun bei rund 12%.

    Ich frage mich nun, wie ich diesen Rechner richtig benutzen kann, um herauszufinden, ob es sich lohnt diese Erhöhungen noch anzunehmen.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Danke im Voraus!

    Der Plan ist, dass er in Raten ausbezahlt wird. Und du hast recht, man zahlt sich dann ja quasi zuerst die ältesten Anteile aus. Und die anderen können dann noch weiter laufen.


    Ja, man muss wohl einfach selbst frühzeitig immer wieder prüfen.


    Danke!