Beiträge von Max_Headroom

    Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! :thumbup:


    Ich schaue mir mal die Gesetze an (auch wenn ich bei einem vorherigen Versuch nicht schlau daraus geworden bin) und da es ja ganz danach aussieht, dass ich in die KVdR rein kommen kann, ist es sicher auch nicht übertrieben, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.


    Ich werde dann hier ergänzen, was dabei raus kam. (Falls ich es vergesse, gerne erinnern.)

    Ich habe gerade den Artikel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gelesen, bin mir aber noch nicht sicher, was das für meinen Fall heißt.


    Die Ausgangslage:
    - Freiberufler
    - Freiwillig gesetzlich krankenversichert
    - Rentenansprüche vom Versorgungswerk
    - Nie staatliche Rentenansprüche erworben


    Laut Artikel fehlt für die spätere Mitgliedschaft in der KVdR nur letzteres - staatliche Rentenansprüche.


    Meine Fragen, die der Artikel nicht beantwortet, sind:
    - Ist es möglich, diesen Punkt durch freiwillige Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse zu erfüllen - oder zählt da nur Pflichtmitgliedschaft?
    - Falls es möglich ist, wie lange und wie viel muss man in die staatliche Rentenkasse einzahlen, um später in die KVdR zu dürfen? (Und wann muss man einzahlen - zählt da vielleicht auch nur die zweite Hälfte des Erwerbslebens?)


    Die Fragen beschäftigen mich schon lange und weder Internetrecherche, noch ein Anruf bei der Krankenkasse, noch das Merkblatt R0815 ( :D Das heißt wirklich so!) der Deutschen Rentenversicherung konnte mir Antwort geben. Weiß jemand mehr?