Beiträge von Christian_1983

    Nachtrag:


    Die Bedingungen gem. Heizoel24 sind die folgenden:


    § 2 Vertragsabschluss
    Mit Auslösung einer Warenbestellung zu einem auf HeizOel24 veröffentlichten Tagespreis oder Einstellung eines MeinPreis-Kaufgesuchs gibt der Käufer gegenüber dem Verkäufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (Käufer und Verkäufer) durch eine E-Mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Außerdem wird die Bestellung in der System-Datenbank gespeichert und erscheint online im passwortgeschützten Mitgliederbereich von HeizOel24. Im Zweifelsfall ist der Eintrag in die System-Datenbank maßgeblich. Der Kaufvertrag wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers verbindlich geschlossen. Hierzu ist der Verkäufer angehalten, sich spätestens am auf die Bestellung folgenden Werktag schriftlich per E-Mail oder telefonisch mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen.
    Das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) kommt immer direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Verkäufer zustande. Zwischen Käufer und interaid entsteht keine Vertragsbeziehung.
    Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung der Ware. Egal, wie sich der Heizöl-/Dieselpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Gleiches gilt für die aktive Annahme eines eingestellten MeinPreis-Kaufgesuchs durch einen Verkäufer.


    § 8 Allgemeine Haftung, Gewährleistung und Widerruf
    interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern und die gelieferte Ware. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden, die aus Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit vereinbarter Lieferungen und Leistungen resultieren. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
    Es obliegt dem Verkäufer, Käufer, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, konform zu den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht aufzuklären. interaid stellt die technische Möglichkeit zur Verfügung, AGB und Widerrufsbelehrung zur Bestätigung im Bestellprozess zu hinterlegen. Interaid haftet nicht für die Inhalte, die Aktualität und das vorhanden sein der Texte. Der jew. Verkäufer wird interaid bei Rechtsverstößen schadlos halten.
    Für Heizöl gilt, dass der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB ausgeschlossen ist, wenn die Ware bei der Belieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde (Restmenge Heizöl im Tank).

    Danke @muc für die ausführlichen Kommentare.


    Ich hab nun dem Lieferanten schriftlich per email mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
    Daraufhin wurde ich angerufen und es wurde gesagt, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Es wäre ein verbindlicher Kaufvertrag.


    Ich hab dem Lieferanten gesagt, dass ich mich nächste Woche melden werde - wollte man nachfragen, ob der Widerruf wirklich rechtens ist?
    Was meinst du muc?
    Wie ist die Meinung von Finanztip @Franziska @Britta ?



    Vielen Dank, VG
    Christian

    Liebe Community,


    ich habe bei Finanztip gelesen, dass man im Internet aufgegebene Heizölbestellungen wiederrufen kann, da sie als Fernabsatzgeschäft angesehen werden.
    Ich habe kürzlich bei Heizoel.24 Heizöl bestellt. Der Preis ist seitdem um mehr als 10% zurückgegangen und ich habe eine sehr große Menge bestellt. Wenn ich heute erneut bestellen würde, würde ich mehrere 100€ sparen.


    Nun meine Frage: Besteht auch aufgrund des Preisverfalls ein Widerrufsgrund? Muss ich überhaupt einen Grund für den Widerruf nennen? Und die entscheidende Frage: Wie erkläre ich den Widerruf? Schreibe ich dem Lieferanten direkt postalisch an?


    VG, Christian

    Hi @Manuel,


    vielen Dank für deinen Beitrag!
    ich hab noch zwei kurze Nachfragen zu deiner Antwort


    Zitat

    Eine Anlage in Emerging Markets sehen wir generell positiv. Und zwar nicht, weil die Aussichten für diese Länder so rosig sind oder auch nicht (diese Information sollte schon in den jetzigen Preisen enthalten sein), sondern weil die Korrelation mit den Standard-Indizes MSCI World und Stoxx600 "relativ niedrig" ist. Insofern trägt eine Anlage etwa in den MSCI Emerging Markets Index zur Streuung im Portfolio bei.

    : Magst du uns noch verraten, wie hoch in etwa die Korrelation ist?


    Ich gehe davon aus, dass du als Produkt zur Beimischung der EM einen oder mehrere ETFs meinst oder? Da gibt es zum einen zahlreiche, zum anderen sind die meisten in USD notiert, sodass man hier zudem ein Wechselkurs/risiko mit kauft (klar, der Euro kann weiterhin abwerten und man hat einen zusätzlichen Ertrag aber grundsätzlich ist man den FX-Veränderungen zusätzlich ausgesetzt). Empfiehlst du da eher einen "gedhedgten" EM ETF zu kaufen oder soll man das Risiko in Kauf nehmen?


    Evtl. als Hintergrund der zweiten Frage: Der Euro ist seit einigen Monaten extrem schwach. Durch den Kauf des MSCI World hat man schon USD Exposure aufgebaut - und ich weiß nicht ob es Sinn macht, sich in USD noch stärker zu engagieren....


    Vielen Dank und beste Grüße
    Christian

    Hallo liebes Forum,


    ich habe eine allgemeine Frage zu dem maximalen Verschuldungsgrad. Gibt es hierzu irgendwelche "Faustformeln"?


    Hintergrund der Frage ist folgender: meine Frau und ich haben einen bestehenden Immobilienkredit, der noch etwa 20 Jahre läuft.
    Aufgrund eines tragischen Erbfalls haben wir ein Grundstück geerbt und überlegen ob wir hier ein Doppelhaus zum Vermieten bauen lassen. Da unser Eigenkapital begrenzt ist, überlegen wir rd. 80% des benötigten Kapitals fremd zu finanzieren.


    Aufgrund des bestehenden Immobilienkredits wollen wir jedoch das Risiko einer Überschuldung vermeiden. Daher würde mich interessieren, ob es grundsätzliche Faustregeln oder ähnliches gibt, anhand dessen man die maximale Kredithöhe bestimmen kann. Wie wird dieses von der Bank gemacht?


    Über Input wären wir sehr dankbar.


    VG, Christian

    Liebe Finanztip-Community, lieber @Saidi


    ich habe eine Frage zu dem Beitrag der Risikolebensversicherung


    http://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/


    Und zwar sind meine Frau und ich verheiratet und würden gerne aufgrund eines Hauskredits eine Risiko-LV abschließen.
    Im Beitrag wird geschrieben, dass es Sinn macht, eine Versicherung auf verbundene Leben oder aufgrund erhöhter Flexibilität zwei separate Versicherungen abzuschließen.


    Für den Abschluss zwei separater Versicherungen ist mir das Vorgehen noch unklar. Wir liebäugeln mit dem Anbieter "EUROPA" jedoch wurde uns dort telefonisch gesagt dass ein Abschluss von Überkreuzversicherungen bei Ehepartnern gar keinen Sinn macht. Dieses hätte steuerliche Nachteile für den Fall dass ein Partner stirbt, da der andere Partner die Versicherung dann weiterführen müsste. Aufgrund dieser Aussagen, die u.a. nicht zu dem Artikel ganz passen, sind wir sehr verwundert und irritiert.


    Angenommen man ist verheiratet und entscheidet sich für 2 Versicherungen (als nicht "verbundene Leben"), wie sollte man dann die Ausgestaltung hinsichtlich Versicherungsnehmer und Versicherten vornehmen?


    Über Feedback wären wir sehr dankbar.
    Christian_1983

    Hallo allerseits,


    ich habe die wöchentliche Kolumne von Finanztip abonniert und bin hierbei auf den interessanten Artikel zu Riester-Verträgen (finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/) gestoßen.
    Meine Frau und ich sorgen zur Zeit gar nicht vor und würden dieses gerne ändern. Hierzu erscheint uns ein Riester-Vertrag sehr sinnvoll. Wir würden beide gerne einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschließen und würden dies gerne über Fairr.de tun.


    Beim Abschließen sind aber noch zwei Fragen aufgetreten und ich hoffe ein Community-Mitglied kann evtl. seine Erfahrung hierzu teilen.


    Ausgangslage: Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit und wird noch ca. 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich bin voll berufstätig.


    Fragen:
    1) Wie viele Verträge müssen wir abschließen? Jeweils 1 Vertrag pro Person?
    2.) Es stellt sich die Frage wer von uns mittelbar bzw. unmittelbar zulagenberechtigt ist? Oder sind wir beide unmittelbar berechtigt? Dieses muss von bei Fairr.de mit angeben


    Über Antworten freuen wir uns
    Christian

    Hallo allerseits,


    ich habe die wöchentliche Kolumne von Finanztip abonniert und bin hierbei auf den interessanten Artikel zu Riester-Verträgen (http://www.finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/) gestoßen.
    Meine Frau und ich sorgen zur Zeit gar nicht vor und würden dieses gerne ändern. Hierzu erscheint uns ein Riester-Vertrag sehr sinnvoll. Wir würden beide gerne einen fondsgebundenen Riester-Vertrag abschließen und würden dies gerne über Fairr.de tun.


    Beim Abschließen sind aber noch zwei Fragen aufgetreten und ich hoffe ein Community-Mitglied kann evtl. seine Erfahrung hierzu teilen.


    Ausgangslage: Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit und wird noch ca. 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich bin voll berufstätig.


    Fragen:
    1) Wie viele Verträge müssen wir abschließen? Jeweils 1 Vertrag pro Person?
    2.) Es stellt sich die Frage wer von uns mittelbar bzw. unmittelbar zulagenberechtigt ist? Oder sind wir beide unmittelbar berechtigt? Dieses muss von bei Fairr.de mit angeben



    Über Antworten freuen wir uns :thumbup:
    Christian

    Hallo alle, hallo @Henning, @Sunshine66, @muc, @Franziska


    ich habe eine Nachfrage. Wir bereits beschrieben haben wir einen BausparSOFORTdarlehen abgeschlossen. Ich bin über diese Finanzierungsform im nachhinein nicht wirklich glücklich und suche Wege möglichst schnell aus dieser Finanzierungsform raus zu kommen.


    Ich hatte gedacht, dass ich mit Hilfe einer Wahlzuteilung früher aus diese Verträge rauskomme. Ich habe daher bei einem BHW Berater angerufen der mich freundlicherweise darauf hingewiesen hat, dass eine Wahlzuteilung bei BausparSOFORTdarlehen grundsätzlich nie möglich sei. In den Verträgen habe ich hierzu leider nichts gefunden daher die Frage: kennt sich einer von euch hierzu aus? Wen kann ich ggf. für weitere Hilfe kontaktieren? BHW zu glauben ist eine Sache, dass schriftlich vor einem liegen haben, ist eine andere Sache ;-))


    Und dann habe ich noch eine weitere Frage.
    Bei den BaussparSOFORTdarlehen gibt es folgende zwei Möglichkeiten Geld in das Konstrukt reinzuschießen:
    1. Sondertilgungen direkt in das Darlehen - der Darlehensbetrag reduziert sich und die Zinslast fällt in der folgenden Zeit geringer aus
    2. Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag


    Da ich schnell aus dieser Finanzierungsform raus möchte habe ich mir folgendes überlegt: Ich leiste neben der maximalen Sondertilgung auf das Baudarlehen (Variante 1) zusätzlich noch eine sehr hohe Einmalzahlung auf den Bausparvertrag (Variante 2.). Angenommen wir haben einen BSV über 200.000€ und ich zahle 150.000€ heute in den BSV ein, dann steigt die Bewertungskennzahl so schnell an, dass der Vertrag in 3 Quartalen zuteilungsreif ist. Dann könnte ich die Zuteilung des BSV beantragen und das Baudarlehen hiermit ablösen. Im Anschluss könnte eine klassische Umschuldung vorantreiben. Was haltet ihr von dieser Idee? Macht soetwas Sinn oder ist da ein Denkfehler? Und insbesondere: Gibt es eine Mindestlaufzeit bevor ein BSV zuteilungsreif werden kann?


    Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.


    Danke, Christian


    P.s: Eine Kündigung über die BGB-Möglichkeit (10 Jahre + 6 Monate) ist erst in 2023 erreicht. :(

    Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage. Meine Frau und ich sind seit letztem Jahr verheirat.
    Ich habe gerade die Steuererklärung für das letzte Jahr gemacht und demnach erscheint die getrennte Veranlagung besser zu sein als die gemeinsame (sagt meine Steuersoftware WISO).


    Für unsere Steuerklärung im Jahr 2015 wird meine Frau keine Einkünfte erzielen, sodass sehr wahrscheinlich die gemeinsame Veranlagung besser sein wird.


    Frage: Können wir ohne Probleme dieses Jahr getrennt veranlagen und im nächsten gemeinsam? Muss das Finanzamt hierüber irgendwie informieren oder erfolgt das ausschließlich über die Einkommens-Steuererklärung`?


    VG
    Christian_1983

    sehr guter Einwand.
    Grundsätzlich ist das Zinsniveau ja sehr gering. Deutsche oder europäische Staatsanleihen jetzt noch zu kaufen, macht (gar) keinen Sinn. Aber wie sieht es mit Unternehmensanleihen bzw, High Yield ETF's aus. Hier würden sich steigende Zinsen zwar auch negativ auf den Kurs niderschlagen aber empfiehlt Finanztip auch solche Bestände zu veräußern?

    Hallo zusammen,


    ich denke @Manuel und Finanztip empfehlen nicht ohne Grund ETFs und nicht etwa aktiv verwaltete Investmentfonds.


    Meine Erfahrung ist sehr ähnlich. Nur die geringsten Fondsmanager können nachhaltig passiv verwaltete Vehikel schlagen. Ich meine irgendwann mal gelesen zu haben, dass weniger als 5% der aktiv gemanagten Fonds nach Kosten eine höhere Performance aufweisen als passive Indexfonds.


    Eine gute wissenschaftliche Studie zu diesem Thema ist sicherlich von Gruber (1996): http://www.seligson.fi/resource/gruber1996.pdf (auch wenn diese schon etwas älter ist)


    Noch ein kleiner Hinweis: Es gibt mehr und mehr aktiv gemanagte ETFs, die irgendwelche Strategien (bspw. Minimum Variance ETF) abbilden. Hierzu habe ich noch keine Studien gelesen aber ich persönlich investiere lediglich in passive ETFs, da dieses m.E. der ursprüngliche Ansatz von ETFs ist. Außerdem vermute ich, dass selbst diese aktiven ETFs nicht die passiven ETFs langfristig schlagen können (wissenschaftlicher Nachweis liegt mir nicht, würde mich aber freuen, wenn sich hier jemand auskennt).

    Außerdem unterscheidet man zwischen voll-replizierenden und Swap-basierten ETFs. Ich persönliche tendiere zu den voll-replizierenden ETFs, wobei das sicherlich sekundär ist. Auf die Kosten der ETFs sollte man natürlich auch immer achten. Hierbei achte ich auf die TER (Total Expense Ratio).


    VG
    Christian

    Hey @Resttechniker,


    willkommen im Club der Geschädigten.


    Würde mich freuen, wenn du die wesentlichen "take-aways", z.B. wie der Anwalt die Siegchance in einem möglichen Prozess einschätzt bzw. wie dein weiteres Vorgehen in dieser Sache ist im Anschluss an dein Gespräch am 21.1. posten könntest. (bitte keine Schreiben des Anwalts o.ä. hochladen, da dieses in den Bereich Urheberrecht fallen würde und sich schließlich jeder selber einen Anwalt nehmen kann).


    Besten Dank
    Christian

    Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage. Meine Frau und ich sind seit ca. 1 Jahr verheiratet. Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn wir beide bei ein und derselben Krankenversicherung (TK vs. AOK) sind oder ist es egal wenn wir bei unterschiedlichen GKV versichert sind?


    Nun erwarten wir in einigen Wochen auch Nachwuchs. Kann das Kind dann entweder bei der TK oder der AOK mitversichert werden?


    Über jegliche Hilfe sind wir dankbar. :thumbup:
    Beste Dank
    Christian

    Hi martino35,


    danke für deine schnelle Antwort. Ich habe noch nichts von BHW gehört aber ich gehe auch davon aus, dass sie an der Kündigung festhalten werden. Auch ich werde Ombudsmann + ggf. Anwalt einschalten.


    Magst du einmal skizzieren, was du im Schreiben an die Schlichtungsstelle (=Ombudsmann?) für Argumente genannt hast bzw. auf welche § Paragraphen du dich beziehst.


    Auf die Suche nach einem Anwalt werde ich erst gehen, wenn es auch beim Ombudsmann eine negative Entscheidung gibt. Aber wir sind natürlich über jegliche Information und Tipps über kompetente Anwälte dankbar. Evtl. magst du das Ergebnis deiner Suche bekanntgeben...



    Grüsse