Beiträge von Christian_1983

    Hi norimberto,


    und herzlich willkommen bei Finanztip.
    Finanztip empfiehlt nicht ohne Grund diese MSCI Fonds, die alle sehr breit diversifiziert sind und zudem im Vergleich zu anderen Fonds eine günstige Kostenstruktur haben.


    Diee ETFs gibt es meist auch währungsgesichert ("gehedged"), wie bspw. DE000A1H53Q8 von Ishares.


    Beste Grüße

    Servus zusammen,


    ich habe eine kurze Verständnisfrage zu meiner Baufinanzierung, die ich über BHW abgeschlossen habe. Ich habe vor zig Jahren eine Immobilie über die BHW finanziert und zwar mittels Bausparvertrag und anschließenden Bauspardarlehen. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse (ca. bei 5), sodass der Vertrag noch lange nicht zuteilungsreif ist. Jetzt habe ich nochmal in das Vertragswerk reingeguckt und demnach gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung, die der Bausparer beantragen kann:


    "Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor [...]." vgl. https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-dmaXX.pdf


    Diesen Passus verstehe ich nicht. Sehe ich es richtig, dass ich eine Wahlzuteilung beantragen kann wenn gilt:


    (100.000 - X) > 100.000 * 25%


    Dieses würde aber bedeuten, dass ich bereits vor der ersten Einzahlung in den BSV in die Wahlzuteilung gehen kann. Das kann irgendwie auch nicht sein...Ich steh' anscheinend komplett auf dem Schlauch :(


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :thumbup:

    Hallo Martino35,


    ich denke ich werde einen ähnlichen Weg einschlagen und die Kündigung so nicht annehmen
    Beim OLG Stuttgart gab es einen ähnlichen Fall (2011) und hier wurde u.a. folgendes konstatiert:


    "Gemäß § 1 Abs. 1 ABB 7 ist lediglich das aufgrund planmäßiger Sparleistungen zu erlangende Tilgungsdarlehen unkündbar. Aus dieser Klausel folgt, dass die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen darf, wenn sie dadurch dem Bausparer den Anspruch auf das Tilgungsdarlehen entzieht. Als Ausnahme hierzu sieht § 5 Abs. 3 ABB 7 ein spezielles Kündigungsrecht der Bausparkasse im Falle des Rückstandes von Regelsparbeiträgen vor. Das bedeutet, dass der Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt." (siehe http://openjur.de/u/609045.html)


    Aber evtl. können sich die Rechtsexperten dieses Forums wie bspw. @Britta hierzu einmal äußern, ob das o.g. Urteil auf diesen Fall anwendbar ist....

    Hi Holzwurm,


    meines Erachtens gibt es da kaum Zweifel, dass man die Abschlussgebühr erstattet bekommt. In den ABB steht unter $1 Abs. 3:


    "Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlußgebühr, [...], erstattet. [...]."


    Ein guten Überblick über die Thematik Rückerstattung von Abschlussgebühr liefern sicherlich die einzelnen Threads von Finanztip. Trotz alledem denke ich, ist das Vorgehen von BHW hier nicht rechtens. Aber ich würde gerne noch andere Meinungen des Forums hierzu einholen...

    Hallo zusammen & hallo BHW-Geschädigte ;)


    ich habe kürzlich Post von der BHW bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass BHW den Bausparvertrag mit einer 6-monatigen Frist kündigt (gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Gemäß meinen letzten Unterlagen ist die Bausparsumme erst etwa zu 65% erreicht.


    1. Kann BHW den Vertrag kündigen obwohl die Bausparsumme noch nicht ausgeschöpft ist.


    Ich hatte in anderen Einträgen bisher nur gelesen, dass Verträge gekündigt werden, bei denen die Bausparsumme überschritten ist. Es handelt sich beim Bausparvertrag um den Tarif "Dispo plus" (AGBs siehe Anhang) aus dem Jahre 1997. Die Basisverzinsung beträgt demnach 2%. Verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch erhöht sich die Guthabenverzinsung je nach Bausparguthaben auf 3%, 4% oder 5%. Da ich mehr als 7000 DM angespart habe steht mir eine Verzinsung von 5% zu.
    Meine Vermutung ist, dass die Bausparsumme von rund 12.700 Euro (ca. 25.000 DM) unter Berücksichtigung einer 5%igen Verzinsung bereits erreicht ist. Dieses wird jedoch nirgends so ausgewiesen. Ich vermute daher, dass BHW einfach annimmt, dass die Bausparsumme, unter den Annahme dass ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, bereits erreicht wäre.


    2. Ist dieses Vorgehen der BHW so okay? Ich könnte doch theoretisch auch die miserablen Darlehensbedingungen später noch annehmen? Wer weiß wie die Welt in 10 Jahren aussieht?



    Und dann habe ich noch eine kleine Fragen zur Bonusverzinsung, die m.E. anfallen würde, wenn der Vertrag aufgelöst wird


    3. Verstehe ich es richtig, dass die Bonusverzinsung auf mein komplettes Bausparguthaben anfallen würde oder würde die zusätzliche Verzinsung lediglich auf 7000 DM (rd. 3600 Euro) anfallen?



    Für jegliche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.

    Servus zusammen,


    meine Freundin und ich erwarten in knapp 3 Monaten Nachwuchs und ich wollte mal nachfragen ob es hier irgendwelche Tipps hinsichtlich Sparen / Versicherungen etc gibt. Was sollte man möglichst frühzeitig abschließen? Macht ein Riester-Vertrag Sinn, da hier ein zusätzlicher Kinderbonus möglich ist?


    Über jegliche Ideen bin ich sehr dankbar.
    VG Chris

    Liebes Forum,


    ich habe meinen Bescheid für das Jahr 2013 erhalten und habe dazu eine kleine Frage. Evtl. haben wir hier ja jemanden, der ein ähnliches Problem hat und mich daher zu folgendem Passus erhellen kann:


    "Ihre erklärten Verluste aus der Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft / Mitunternehmerschaft können erst nach entsprechender Mitteilung des für die Feststellung zuständigen Finanzamts berücksichtigt werden. Es bedarf insoweit keines Einspruchs; der Steuerbescheid wird dann vom Amts wegen nach § 175 AO geändert."


    Kurzer, grundsätzlicher Hinweis zu meiner Erklärung. Die Erklärung wurde vom FA München bearbeitet, wohingegen die Feststellungserklärung mit meiner Freundin vom FA in Schleswig-Holstein bearbeitet wurde. Ich hatte genau den gleichen Passus in meinem letzten Bescheid aber irgendwelche Schreiben oder Rückerstattungen habe ich nicht mehr bekommen. Wenn ich die jetzige Rückerstattung lt. Steuerbescheid mit dem von mir berechneten und erwarteten Betrag vergleiche, dann fällt auf, dass die Differenz genau mit dem Betrag aus der Feststellungserklärung übereinstimmt.


    Über jegliche Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    Schönen Abend noch

    Hi @Franziska,


    ich hatte das Problem gestern Abend auf meinem privaten Rechner. Derzeit komme ich auch ohne Probleme auf die Seite. Ich werde es heute Abend nochmal vom anderen Rechner probieren und wenn es dann weiterhin zu Schwierigkeiten kommt, ein entsprechenden Screenshot hochladen (ohne private Daten ;-.) ). Aber ist natürlich auch sehr gut möglich, dass das Problem am User bzw. Rechner lag ;-))


    Danke ersteinmal für das schnelle Feedback. Dann kann ich ja jetzt auch das Festgeld abschließen ;)


    Christian

    Finanztip ist das beste Beispiel, bei dem man sieht, dass sich Qualität nachhaltig durchsetzt.
    Hier werden so viele Punkte und interessante Themen erörtert, die das (exponentiellem) Wachstum der Community weiter vorantreiben werden ;)
    Gibt es zufälligerweise irgendwelche Statistiken / Charts, die das Mitgliederwachstum darstellen?


    Weiter so @Franziska und Co ;)

    kurze Ergänzung: Ganz oben funktioniert der Link aber wenn man im Text (nach: "Pünktlich kündigen Denken Sie daran, Ihr Festgeldkonto bis spätestens drei Tage vor Ablauf zu kündigen. Sie können das bereits bei der Anmeldung auf dem Vertrag angeben, Falls Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf Monate zu den dann gültigen Konditionen.") http://www.finanztip.de/festgeld-vergleich/#ixzz3KgTlIsyX ) auf den Link klickt, dann funktioniert die Weiterleitung nicht...

    Liebes Finanztip-Team,


    ich wollte euch nur darüber informieren, dass eure Weiterleitung auf die CA Consumer Bank nicht (mehr) funktioniert. Ich wollte über die "Festgeldseite" von Finanztip ein bißchen Festgeld bei der CA Consumer Bank abschließen, komme aber gar nicht auf die entsprechende Seite.


    Ich warte mal paar Tage, bis ihr das "gefixt" habt ;)


    VG
    Christian

    Liebe Community,


    im Ramen einer Reise auf die Malediven würde ich gerne ein paar US-Dollar mitnehmen, die ich jedoch noch nicht besitze.
    Ich habe bei meiner Commerzbank in Flensburg mal nachgefragt und die würden mir einen Dollarkurs von 1,20x anbieten, was etwa 3,5% schlechter ist als der jetzige Kurs (ca. 1,25). Wisst ihr wie man günstiger USD umtauschen kann? Ich sehe einfach nicht ein der Bank 3,5% für Null-Risiko zu bezahlen :(


    Würde mich über Hinweise und Tipps sehr freuen...


    Beste Grüße
    Christian

    Liebe Community,


    als absoluter Fan von Alternativen Investments und Geldanlagen würde ich gerne ein Artikel mit euch teilen:


    http://www.faz.net/aktuell/fin…t-windkraft-13221842.html


    Hier geht es um die Beteiligung von Bürgern an bestehenden Windparks. Die ganze Sache wirft eine Rendite von 2,5% ab, wobei es sich um eine nachrangige Besicherung handelt. Über Kosten ist leider nichts bekannt.


    In meinen Augen ist das eine absolute Katastrophe bzw suboptimale Anlage. 2,5% bei einem bestehenden Windpark in nachrangiger Position ist m.E. viel viel zu wenig. Intuitiv hätte ich eher mit 5% gerechnet.


    Wie seht ihr das?


    VG
    Christian

    Liebes Forum,


    ich habe im Juli meine Steuererklärung 2013 abgegeben und bisher noch nichts vom Finanzamt diesbezüglich gehört und wollte mal nachfragen, wie so eure Erfahrung mit FA sind.


    Da ich meine Steuererklärung mit "normaler" Post versendet habe (nicht Einschreiben o.ä.), habe ich nichts in der Hand um zu sagen, dass die Erklärung definitv angekommen ist. Von Anrufen beim FA wurde mir immer abgeraten (würden negativ interpretiert werden).


    Einfach warten oder trotzdem mal anrufen?


    VG

    kleiner Nachtrag:


    zu Mythos 2:
    Our clearest result relates to the importance of inflation as a driver of housing prices. (Quelle: Tsatsaronis und Zhu unter http://www.bis.org/publ/qtrpdf/r_qt0403f.pdf)


    zu Mythos 10:
    Zinsen haben einen Einfluss auf Immobilienpreise (zu differenzieren sind fix vs variable Finanzierungsformen):
    "A declining interest rate environment, which keeps servicing costs of ever larger mortgages within the household budget limits imposed by current income, typically boosts the demand for residential real estate. [...]" (Quelle: Tsatsaronis und Zhu unter http://www.bis.org/publ/qtrpdf/r_qt0403f.pdf)