Liebes Forum,
im Artikel ist die Rede einmal von den Kosten des Arbeitszimmers, wozu ja, wenn es Teil einer Wohnung ist
z.B. Heizung, Strom, Versicherung etc. gehören.
Außerdem habe ich das Arbeitszimmer letztes Jahr renoviert. Es war das erste mal seit rd. 14 Jahren, in denen mir die komplette Wohnung gehört.
Das waren rund 2000,00€ Kosten.
Nun meine Frage:
Ich habe anteilige Betriebskosten für das AZ in Höhe von rd. 1800,00 €.
Ich habe Renovierungskosten in Höhe von 2.000,00 €.
Sind diese Kosten zusammenzufassen also gesamt 3.800,00 € welche dann auf 1250,00 € gedeckelt werden,
oder gelten die 1250,00 € nur für die reinen Betriebskosten und die Renovierungskosten können zusätzlich zu den
Betriebskosten abgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf