Beiträge von Broker

    Hallo Anika,


    ich habe da nur etwas im Zusammenhang Wohnungsrenovierung gefunden, also anteilige Absetzbarkeit.
    Was ist aber, wenn die Renovierung direkt zugeordnet werden kann. Die Frage zielt auch eher darauf, was alles von der 1250,00 € Grenze erfasst wird. Arbeitsmittel sind es ja nicht.


    Viele Grüße
    Ralf

    Liebes Forum,


    im Artikel ist die Rede einmal von den Kosten des Arbeitszimmers, wozu ja, wenn es Teil einer Wohnung ist
    z.B. Heizung, Strom, Versicherung etc. gehören.


    Außerdem habe ich das Arbeitszimmer letztes Jahr renoviert. Es war das erste mal seit rd. 14 Jahren, in denen mir die komplette Wohnung gehört.
    Das waren rund 2000,00€ Kosten.


    Nun meine Frage:
    Ich habe anteilige Betriebskosten für das AZ in Höhe von rd. 1800,00 €.
    Ich habe Renovierungskosten in Höhe von 2.000,00 €.


    Sind diese Kosten zusammenzufassen also gesamt 3.800,00 € welche dann auf 1250,00 € gedeckelt werden,
    oder gelten die 1250,00 € nur für die reinen Betriebskosten und die Renovierungskosten können zusätzlich zu den
    Betriebskosten abgesetzt werden. ?(?(?(?(?(


    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf