Leider sind die Infos auf deren Webseite nicht so granular dass man leicht sehen kann welche Kosten auf mich zukommen.
Hier gibt es eine Info aus April 2022, ich weiß allerdings nicht ob das noch aktuell ist:
Leider sind die Infos auf deren Webseite nicht so granular dass man leicht sehen kann welche Kosten auf mich zukommen.
Hier gibt es eine Info aus April 2022, ich weiß allerdings nicht ob das noch aktuell ist:
Gibt es empfehlenswerte Dienstleister die auf solche Szenarios spezialisiert sind?
Viele Grüße
Jan
Ich glaube dieses "Problem" ist so speziell, dass auf diese Marktlücke bisher noch niemand gestoßen ist.
Die Idee mit der Kreditkarte ist sicherlich nicht schlecht.
Ich denke da steckt ein Automatismus dahinter (hohe Nachzahlung -> Steuervorauszahlung). Ich würde einfach dem Vorauszahlungsbescheid widersprechen. Das beste Argument hast du ja schon selber geschrieben: Es war eine einmalige Einnahme.
zu A) Der Umweg liegt ja am zeitlichen Ablauf: Die Umlage wurde beschlossen, die Bundesregierung wollte die Umlage von der MWSt ausnehmen, Brüssel hat das abgelehnt, da blieb nur noch die Reduzierung der MWSt des Gesamtgaspreises. Die Reduzierung beträgt übrigens nicht 12 Prozentpunkte der gesamten Gasrechnung sondern knapp 10%.
zu B) Das ist eine unglückliche Formulierung von Scholz finde ich. Die Steuersenkung wird natürlich von den Unternehmen angewandt. Wenn der MWSt-Satz 7% beträgt muss er auch so auf der Rechnung erscheinen. Scholz erwartet von den Unternehmen eigentlich, dass sie die Preise nicht erhöhen um die Differenz zwischen den beiden Mehrwertsteuersätzen abzuschöpfen.
Eine Verordnung finde ich in diesem Zusammenhang schwierig, da man dann zu einem bestimmten Stichtag die Preise hätte fixieren müssen. Wie soll das bei dem derzeitigen sehr dynamischen Marktgeschehen funktionieren?
Bis 250 EUR ist das möglich: https://www.agev.de/themen/2438023.php
Haben Sie dafür eine Quelle? Die Verbraucherhilfe ist ein eingetragener Verein, vertreten durch Jens Christinger und Benjamin Broomhead - siehe auch https://www.verbraucherhilfe.de/impressum/
Ich meinte jetzt von der "Verbraucherhilfe-Stromberatung". Diese andere Verbraucherhilfe hatte ich jetzt gar nicht auf dem Schirm.
Es gibt ja einiges an kostenlosen Unterstützungen im Zusammenhang mit Stromanbietern auf der Seite, wie Musterschreiben und ähnliches.
Der Titel gefällt mir nicht - das ist m.E. eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Verbraucherhilfe (ich könnte mir vorstellen, daß hier bald eine Klage folgen wird).
Statt der Verbraucherhilfe steckt eine Firma "Moeschler Consulting" hinter der Website.
Nach kurzer Internetrecherche würde ich mal behaupten, dass der Herr Möschler der Gründer der Verbraucherhilfe ist.
Welche Seite ?
Einfach mal im Titel schauen
0 auf 0 wäre vielleicht übertrieben, da gebe ich Recht, 5000 euro realisieren joa da tue ich mich schwer damit
Am Ende realisierst du sie ja, indem du nicht den vollen Gewinn der zugekauften Papiere einstreichen kannst. Du siehst nur keine Zahl mit einem Minus vorne.
Angenommen 100€ investiert, 50% Kursverlust, und ich kaufe zu 50€ nach. Dann muss mein zweites Investment eben nicht 100% erwirtschaften, um 0 auf 0 rauszugehen. sondern nur 50%.
Und wenn du statt demselben Titel für die 50 € einen Titel kaufst, der 150% erwirtschaftet hast Du die 50% Kursverlust aus deinen ersten 100 € noch viel mehr kompensiert.
Warum muss die Position unbedingt 0 auf 0 rausgehen? Das ist doch eigentlich nur Kosmetik.
Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn erhoben, den du beim Verkauf der ETF erzielst, nicht auf den Wert der ETFs beim Verkaufszeitpunkt. Der Gewinn ist der Verkaufswert abzüglich des Kaufwertes.
Somit kann der Kauf neuer ETF auch nicht zu einer Minderung der Kapitalerträge führen.
Die Kapitalerträge können wieder gemindert werden, wenn Du ETFs mit Verlust verkaufst, wenn also der Verkaufswert kleiner als der Kaufwert ist.
Hier gibt es Ausfüllhinweise:
Hier gibt es ein paar Ausführungen zum Thema Zahlen mit Scheck aus dem Ausland:
Das hier habe ich bei https://verwaltungsportal.hess…g-von-tagespflegepersonen gefunden.
"Die Leistungen von Betreuungspersonen in der Kindertagespflege sind nach § 4 Nr. 25 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Betreuungsperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorweisen kann. Besitzt die Betreuungsperson keine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII (weil sie z. B. im Haushalt der Erziehungsberechtigten tätig ist), sind die Umsätze ebenfalls steuerfrei, wenn ihre Eignung durch den Jugendhilfeträger festgestellt wurde. Die Befreiung greift auch, wenn eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten) besteht."
Je nachdem wie lange der längere Zeitraum ist könntest Du vielleicht bei der Renault Bank mehrere Terminüberweisungen einstellen. Ich weiß allerdings nicht ob die Anzahl der Terminüberweisungen bei der Renault-Bank begrenzt ist.
VNG hat aber nur max. 2 Milliarden beantragt und nicht 5,5 Milliarden und ist wohl auch kein Kraftwerksbetreiber. Also sind es schon mal mindestens 3 Firmen.
Die im Eingangsbeitrag genannten Rohstoffe werden u.a. für die Akkuproduktion benötigt und wenn ich mir die Zahlen über den rasant steigenden Verbrauch dieser Rohstoffe anschaue (Stichwort: E-Autos), halte ich das durchaus für eine spannende Geldanlage.
In der Regel steigt bei steigenden Rohstoffpreisen irgendwann auch das Angebot, da bisher unwirtschaftliche Lagerstätten oder Lagerstättenteile plötzlich gewinnbringend sind, Recycling sich plötzlich lohnt, Metalldiebe ihren Fokus ändern oder die Nachfrage sinkt, weil verstärkt nach Substituten für die teuren Komponenten gesucht wird oder Substitute preislich plötzlich attraktiv werden. Dann fallen die Preise wieder. Das ist der sogenannte Schweinezyklus,
Du hast es doch geschrieben: Vertrag ist Vertrag. Wenn ich mir heute ein Handy kaufe für sagen wir mal 1.000 EUR und der Anbieter bietet dieses dann nächste Woche für 800 EUR an, dann bekomme ich von dem ja auch keine 200 EUR zurück.
Du könntest Yippie ja mal anschreiben und nachfragen. Ansonsten kannst Du natürlich dein Lastschriftmandat widerrufen beim Versorger. Wenn dennoch abgebucht wird kannst du die Abbuchung bei Deiner Bank rückgängig machen.