Vielen Dank für diese Info.
Beiträge von LKlein
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Es geht um eine Abweichung von 300€ im Vergleich zum Vorjahr, die durch notwendige Reparaturen der Heizung fällig wurden, sowie Wasseruntersuchungen und Installation von Brandmeldern. Somit waren es ca 450€ welche insgesamt mehr zu zahlen waren. Meine Steuernachzahlung hätte somit um einige € gesenkt werden können.
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Danke, genau das wollte ich wissen. Es geht um die abzugsfähigen Nebenkosten im selbstbewohnten Eigentum.
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Danke für die Antwort. Das Problem sieht folgendermaßen aus: In 2018 werden monatlich Zahlungen geleistet, die bei der Jahreshauptversammlung der Eigentümer beschlossen werden.Die Höhe wird über die zu erwartenden Kosten festgelegt und beschlossen.Das ist allgemein so üblich bei Eigentümer Gemeinschaften. Es sind also im günstigsten Fall höhere Zahlungen geleistet worden, als im Folgejahr vom Verwalter abgerechnet wird. Leider sind durch veraltete Heizung und diverse gesetzliche Änderungen im letzten Jahr sehr hohe Zahlungen fällig gewesen, die ich nicht geltend machen konnte. Meine Steuerschuld wurde trotz hoher Mehrbelastung nicht gemindert und das Finanzamt forderte eine fette Nachzahlung. Diese Nachzahlung wäre mit pünktliche Abrechnung des Verwalters aber nur sehr gering ausgefallen.
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Eigentlich ein Widerspruch: Ich muss meine Steuererklärung bis zum 31.7.2019 abgegeben haben, jedoch unser Hausverwalter muss angeblich erst bis zum Jahresende des Folgejahres, also Dezember 2019, seine Kostenaufstellung für das Jahr 2018 für die Wohnungseigentümer fertigen. Wie soll man da eine pünktliche Erklärung abgeben?