Beiträge von Andreas

    Hallo @Calixtus Adamson,


    in Ihrem Fall könnte das Direkt-Depot Junior der ING-Diba interessant sein. Vorteile: Keine laufenden Depotgebühren, große Auswahl an ETF, gebührenfreier Kauf >500 EUR im Direkthandel (auf Spreads achten). Mit NV-Bescheinigung werden Erträge nicht an der Quelle besteuert und können solange angespart werden, bis die nächsten 500 EUR, vielleicht zusammen mit weiteren Geschenken, für die nächste Investmenttranche zusammengekommen sind. Aktuell gibt es zum Start noch 75 EUR dazu. Bleibt das Gebührenmodell so, kann man hier extrem kostengünstig in ETF anlegen.

    Das ist doch Unsinn. Ob ich 100.000 Euro verdiene und dannn noch 10.000 Euro von meiner Frau oben drauf kommen oder ich im nächsten Jahr 110.000 Euro verdiene und meine Frau nicht mehr arbeitet, die letzten 10.000 Euro sind immer die am höchsten besteuerten.

    Lieber @Oekonom,
    bitte zuerst richtig lesen und dann von Unsinn reden.


    Natürlich ist im Fall der Zusammenveranlagung vollkommen egal, wer die letzten 10kEUR nach Hause bringt. Das ist eine recht banale Erkenntnis. Ich habe aber insbesondere auch von Sozialversicherung gesprochen, die im Vergleich zur Nicht-Erwerbstätigkeit ja ohne zusätzliche Gegenleistung mit erwirtschaftet werden muss, weil die beitragsfreie Familienversicherung wegfällt. Weiterhin ist es im Schnitt eben häufig immer noch so, dass der "Zuverdiener" deutlich kleinere Brutto-Stundenlöhne erwirtschaftet als der Erst- bzw. Hauptverdiener. D.h. der zeitliche Aufwand des Zuverdieners, das Familiennetto zu erhöhen, ist am Ende häufig unverhältnismäßig zum Output. Der Anreiz, z.B. nach der Kindererziehung wieder in Teilzeit zu arbeiten, ist aus diesen Gründen schlicht nicht sonderlich hoch. Letztlich kann sich der Zuverdiener seinen Netto-Stundenlohn ausrechnen und muss dann entscheiden, ob er wirklich seine Lebenszeit dafür einsetzen möchte. Und das Ganze ist natürlich vollkommen unabhängig von irgendeiner Steuerklassenwahl!


    Nichts anderes habe ich oben geschrieben.


    Die ganze Debatte um "negative psychologische Effekte" und die "Empfehlung" deswegen 4/4 zu wählen, damit der Zuverdiener ein besseres Gefühl hat und motivierter aus dem Bett kommt, ist doch Augenwischerei bis Selbstbetrug.

    Dass der Partner mit der Steuerklasse 5 leicht den Eindruck gewinnen kann, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt (beim Blick auf das laufende Netto), empfinde ich als Gefahr bei der Konstellation 3/5.

    Genau das ist aber der Fall. Da hilft es auch nichts, wenn man versucht, sich selbst zu betrügen und die 4/4 wählt, damit es nicht so auffällt :) . Das einzige, was zählt, ist der jährliche Vergleich "Haushaltsnetto Alleinverdiener" vs. "Haushaltsnetto Doppelverdiener" nach Steuern und Sozialabgaben. Und wenn man dann ehrlich den Netto-Stundenlohn des zweiten Verdieners berechnet, kommen einem die Tränen, insbesondere bei Teilzeittätigkeit vieler Frauen. 4/4 hin oder her...

    Hallo @chrs_wue,
    wie immer hilft ein Blick ins Gesetz, also ins BEEG. Dort steht in §2(c) Abs. 3 (pdf:(


    "Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern
    und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat
    im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und
    Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die
    von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate
    des Bemessungszeitraums gegolten hat."


    Das heißt übersetzt für Sie: Ihre Frau war im Bemessungszeitraum gesetzlich pflichtversichert und hat damit das SV Abzugsmerkmal (9% pauschal Abzug --> geringeres pauschaliertes Nettoeinkommen --> kleineres Elterngeld, wie Sie ganz richtig schreiben). Dieses Abzugsmerkmal gilt dann auch für den Bezugszeitraum! Die Berechnung der Elterngeldstelle ist korrekt, sie werden sich damit abfinden müssen. Andererseits sollte - wie @chris2702 ganz treffend schreibt - in Ihrem Fall tatsächlich die Freude über die Verbeamtung überwiegen. Gegen den Barwert der Pensionsansprüche sind die paar PKV Monatsbeiträge Peanuts! Ja, auf den ersten Blick ärgerlich, auf den zweiten Jammern auf sehr hohem Niveau.


    Apropos Jammern auf hohem Niveau. Vielleicht hilft ihnen meine Geschichte über den Schmerz hinweg. Einen ähnlichen Fall kann ich nämlich aus eigener Erfahrung berichten. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wird mein pauschaliertes Nettoeinkommen ohne die 9% Abzug berechnet. Klingt gut, bringt nur leider nichts, weil das Elterngeld bei 1800 EUR gedeckelt ist. Im Bezugszeitraum habe ich Teilzeit gearbeitet, bin aufgrund der wenigen Wochenstunden wieder in die Pflichtversicherung gerutscht und habe Pflichtbeiträge entsprechend des Teilzeiteinkommens abgeführt. Da sich das Elterngeld bei Teilzeit durch die Differenz zwischen pauschaliertem Nettoeinkommen im Bezugszeitraum und pauschaliertem Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum berechnet, wäre es nur fair gewesen, für den Bemessungszeitraum auch das tatsächlich vorliegende SV Merkmal aufgrund des Wechsels von freiwilliger Versicherung zu Pflichtversicherung gelten zu lassen. Ist aber nicht so, weil die Abzugsmerkmale im Bemessungszeitraum auch im Bezugszeitraum gelten. D.h. mein Teilzeitnetto wurde künstlich hoch gerechnet und mein Elterngeld klein. Jetzt könnte man sagen, vor Geburt Vorteil nach Geburt Nachteil, aber der Vorteil kann nicht auf die Straße gebracht werden, weil das Elterngeld gedeckelt ist. In toto also Nachteil. De facto habe ich also doppelte SV Beiträge bezahlt. Das Elterngeld soll zwar Lohnersatzleistung sein, benachteiligt aber klar Besserverdienende und insb. Alleinverdiender mit eher gutem Einkommen, weil mit 1800 EUR abzüglich freiwilliger Versicherungsbeitrag vielerorts eben kein Staat zu machen ist.


    Sei's drum. Ich werd's überleben - auch ohne Beamtenpension am Horizont. Die Zeit mit den Kindern war trotzdem schön.

    Erst einmal Glückwunsch @FordPrefect, dass der Haushalt ganz ordentliche Überschüsse abwirft. Damit ist das Finanzschachspiel sehr gut eröffnet. Jetzt heißt es: Keine Fehler machen.


    Auf den zweiten Blick dürfte sich nämlich die Freude über die Überschüsse in Grenzen halten. Warum? Weil die private Vermögensbilanz bei 0 oder im roten Bereich steht. Aktiva: kaum Ansprüche aus der GRV, Restwert Auto, Passiva: Bafög Schulden. Kein Wertpapiervermögen. Keine Barmittel. Das ist, wenn man nicht reich geheiratet oder geerbt hat, am Anfang immer so, insofern auch nicht weiter schlimm. Du hast den Startinvest in dein Humankapital gesteckt, was über die lange Strecke die höchste Rendite abwerfen wird.


    Aufgrund der vorstehenden Bestandsaufnahme würde ich konkret eigentlich nur empfehlen, dir die nächsten Jahre überhaupt keine Gedanken über irgendwelche Finanzanlagen zu machen, sondern dich auf den Job zu konzentrieren. Alle Überschüsse gehen auf ein Tagesgeldkonto. Fertig. Die Frage, ob DKB oder comdirect, ist so unwichtig wie der Sack Reis in China.


    Warum der Vorschlag? Weil du in den nächsten Jahren so hohen Liquiditätsbedarf haben wirst, dass es mit Sicherheit Bauchschmerzen auslöst. Tagesgeld wird deine Hochrenditeanlage, weil du dann den Dispo verhindern kannst.


    Nur als Überschlag (man möge über die Zahlen meckern, sie als zu hoch oder zu niedirg empfinden, aber es soll nur um das Prinzip gehen: Stichwort Liquiditätsplanung) bei Sparrate von 1500€:

    • Neue Wohnungseinrichtung: 10k€ --> 7 Mon.
    • neues Auto in 7 Jahren (Familienvan): 25k€ --> 17 Mon.
    • Babyausstattung (Möbel, Kindersitz, etc.): 1,5k€ --> 1 Mon.
    • Notfallreserve als Familie 4 Monatshaushaltsnettos (Sparrate 1500€ --> wahrscheinlich >4k€ Haushaltsnetto): 16k€ --> 13 Mon.
    • Bafögschulden (Rückzahlungsmodulitäten prüfen; ich meine das Darlehen gibts zinsfrei, aber die Rückzahlungsrate bestimmt über den Nachlass --> Opitimierungsrechnung nötig. Nicht immer ist, schnell tilgen auch sonderlich lohnend): geschätzt ~10 k€ --> 7 Mon.

    Damit sind die Überschüsse für die nächsten fast 4 Jahre verplant! Wenn deine Frau länger in Elternzeit bleibt, werden es eher 5 Jahre sein. Wenn du in 5 Jahren bauen willst, wirst du nicht einmal die Erwerbsnebenkosten aus Barmitteln bezahlen können.


    Fazit: Du brauchst in den nächsten Jahren >50k€. Und das sicher! Der Zinseszinseffekt wird dich nicht retten. Es hilft nur sparen, sparen, sparen.
    Maßnahme: Mach ein gutes Tagesgeldkonto auf bei einer Bank, die durchgehend einigermaßen gute Zinsen zahlt, und dann sparst du bis es quietscht, und das die nächsten 5 Jahre! Halte dich von langfristigen Verträgen fern, überlege dir ganz genau, ob Riester etwas für dich ist (s. Förderfalle für Familien), dosiere dein Risiko nach deiner Risikotragfähigkeit (aktuell =0), denke zuerst an dein Einkommen und die Risikoabsicherung (Risikolebensversicherung, Haftpflicht) und erst später an Altersvorsorge und, ach ja, genieße die Zeit mit den Kindern!

    @Referat Janders


    Wenn du wirklich was für die Umwelt tun willst, dann solltest du lieber den Benziner fahren bis er auseinander fällt. Schließlich ist die Herstellungsenergie schon verbraucht und es fällt "nur" noch eine Belastung durch den laufenden Betrieb an. Bei einem Neuwagen musst du die Herstellungsenergie erneut aufbringen und dann schauen, diese Mehrbelastung i.Vgl. zum Szenario "Benziner weiter fahren" über die Laufzeit wieder zu kompensieren. Erst dann wäre ökologisch etwas gewonnen (deinen Geldbeutel mal vernachlässigt :) ).


    Prinzip Hoffnung ist gut. Ich versuche es mal mit einer rudimentären Abschätzung.


    Laut einer recht neuen Studie des schwedischen ivl Instituts (pdf) ist besonders die Akkuherstellung die größte ökologische Hypothek. Insbesondere die Zellproduktion braucht Unmengen an Strom und findet z.Z. nur dort statt,wo Kohle für den Betrieb verfeuert wird. Die Autoren geben die Belastung mit 150-200 kg CO2/kWh Kapazität an. Macht bei 175kg für einen Standard 30kWh Akku 5,25t CO2.


    Dann hast du aber nur den Akku, du musst ja auch noch das Auto+Komponenten drumherum bauen. Wenn man abschätzt, dass der Akku 50% der gesamten Herstellungsbelastung ausmacht, wäre man bei 10,5t CO2. Jetzt bist du aber noch nicht gefahren. Bis hier steht der Elektroflitzer nur auf dem Hof.


    Rechnet man jetzt mit einem CO2 Ausstoß eines Benziners von ca. 140g/km, wie es ein klassischer Polo/Golf etc. macht, dann müsstest du knapp 81000km fahren, um genauso gut zu sein, wie das Szenario "Benziner weiter fahren". An der Stelle ist aber noch nicht Schluss.


    Richtig ist natürlich, dass der Wind auch Nachts weht, PV fällt aber aus. Rechnet man sehr optimistisch mit einer EE Quote an der deutschen Nachtstromerzeugung von 30%, würde man zum großen Teil mit Kohleenergie fahren. Man tausche also Benzinverbrennung gegen Kohleverbrennung. Selbst wenn ich 50/50 nachhaltig/konventionell erzeugten Strom annehme, muss der kleine Stromer schon 160000km fahren, um ökologisch besser zu sein als im Szenario "Benziner weiter fahren".


    Und jetzt ist immer noch nicht Schluss: Was passiert am Ende mit dem Akku? Richtig, er muss entsorgt werden, was ebenfalls wieder richtig Energie kostet. Überschlagen wir die ökologischen Entsorgungskosten mit nur 10% der Anschaffungskosten, also grob eine halbe Tonne CO2, führt das was zu weiteren 4000km (danach x2 wegen der Erzeugung). Umweltschäden durch Lithiumabbau - geschenkt. Ist nur in Bolivien. Macht also bei optimistischer Abschätzung grob 170000km break-even-Laufleistung.


    Schlussfrage: Glaubt jemand, der Akku hält das durch? Glaub jemand, es finden sich Kunden, die so lange mit einem abgenudelten Akku fahren? Tauscht man den Akku vorher, fängt die Rechnung von vorne an. break-even-Laufleistung --> unendlich. Klimabilanz=katastrophal.


    Möchte man das Klima retten, dann fahrt mehr Fahrrad und esst kein Steak mehr. Der Impact eines E-Autos ist, na ja, sehr überschaubar...

    Ich will einen aktuellen Benziner durch einen Stromer ersetzten.

    Und wo soll der umwelttechnische Benefit liegen? Was soll mit dem alten passieren? Wo kommt der Strom her, mit dem du nachts das Auto auflädst?


    Ich bin sonst kein Freund von Leasing aber so wie sich die Batteriekapazitäten derzeit entwickeln hast in 3 Jahren deutlich höhere Kapazitäten. Dann kauft Dir keine Sau mehr das Auto mit deutlich weniger Akku ab. So hat das Risiko der Hersteller...

    Dann müsste der Leasingpartner schon selten dämlich sein. In der Praxis wird es so sein, dass diese "Information" natürlich auch den Händlern bekannt ist und das der Restwert so kalkuliert ist (nämlich deutlich zu niedrig), dass der Händler sich dieses Risiko über die Leasingzeit mit der Rate bezahlen lässt. Kein Leasingpartner dieser Welt wird freiwillig ein großes Restwertrisiko übernehmen.

    Nachtrag:


    Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Ausgabe vom September 2017 auf S. 19ff einen großen Vergleich von Girokonten. Im Test sind 23 kostenfreie Girokontenmodelle zu finden. Außerdem sind auch regionale Angebote aufgeführt.


    @HanniL: Vielleicht finden Sie noch am Kiosk die alte Ausgabe von Finanztest. Alternativ bieten häufig auch gut geführte öffentliche Stadtbibliotheken Leseecken mit diversen Zeitschriften aus allen Lebensbereichen oder eben der Direktdownload gegen Bezahlung.


    @Goldjette: Ein Startguthaben ist immer schön, sollte aber nicht den Blick auf die Konditionen vernebeln. Da die allermeisten Girokontokunden ihr Konto eher nicht wie die Unterwäsche wechseln, sind einmalig 100€ oder 200€ zur Eröffnung oft schon im zweiten Jahr wieder durch Gebühren überkompensiert. Die Banken setzen auf die Trägheit der Kundschaft und sind damit zugegebenermaßen häufig erfolgreich. Außerdem gilt auch (wie immer): There is no free lunch. Im Mittel muss der Kunde das Startbonbon auch wieder einspielen, sonst gäbe es keine Prämie.

    Hallo @HanniL,


    willkommen im Forum!


    Generell würde ich empfehlen, zunächst mit sich selbst zu beschäftigen. Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Wie oft heben Sie wo ab? Wie oft zahlen Sie ein? Sind Sie weltweit unterwegs und brauchen dort Bargeld auch in Fremdwährung? Brauchen SIe regelmäßig einen Dispokredit? ... Aus diesen Fragen wird sich dann ein Nutzungsprofil ergeben, mit dem Sie dann die verschiedenen Angebote systematisch vergleichen können. Das Profil ist aber so individuell wie die Menschen selber. Von daher sind pauschale Tipps schwierig.


    Tendenziell wird eine Direktbank eher kostengünstigere Girokonten anbieten. Falls also nicht unbedingt eine Filiale für nette Gespräche mit dem Bankmitarbeiter nötig ist, kann man z.B. bei der comdirect, DKB oder auch ING-Diba (noch) bedingungslos gebührenfreie Girokonten finden. Bei der comdirect kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass der Telefonservice 24h an 7 Tagen sehr gut ist.


    Bei der ING-Diba kann man mit der VISA Kreditkarte an allen VISA Automaten in Deutschland kostenfrei Geld abheben. Bei der comdirect sind 3 Einzahlungen in Commerzbank Filialen kostenfrei.

    Hallo zusammen,


    nach den Änderungen des Bausparkassengesetzes (link) gilt für die Förderung mittels Wohnungsbauprämie (WoP) ab 01.01.2009 die Pflicht der "wohnwirtschaftlichen Verwendung" des Bausparguthabens unbegrenzt und entfällt eben nicht mehr nach einer Wartezeit von 7 Jahren. Ausnahmen: Härtfälle und der Bausparer ist bei Vertragsbeginn <25 Jahre alt.


    Folgendes Problem:
    Soll die Bausparsumme eines Altvertrags, geschlossen vor 31.12.2008, erhöht werden, was passiert mit schon gutgeschriebenen WoPen? Hintergrund der Frage ist die formale Abwicklung der Erhöhung, da die Bausparkasse den Vertragsbeginn mit der Erhöhung neu festlegen wird (s.u.), also auf nach 01.01.2009. Sollte dann in ein paar Jahren keine wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparguthabens stattfinden, müssen dann die für die Jahre vor der Erhöhung bereits gutgeschriebenen WoPen zurückerstattet werden oder fallen diese gewissermaßen noch in die alte Regelung? Neue WoPen, also nach der Erhöhung beantragte, werden wohl vermerkt und erst gutgeschrieben, wenn die wohnwirtschaftlichen Verwendung nachgewiesen wurde.


    Ausschnitt ABB:
    "Wurde bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 vom Hundert der Bausparsumme berechnet und ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens 2 Jahre vergangen, kann der Bausparer eine abschlussgebührenfreie Erhöhung auf maximal das Doppelte der Ursprungsbausparsumm verlangen; [...] Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt."


    Details:
    Vertragsbeginn: 10/2008
    Erhöhung --> 2x Bausparsumme: gepl. 10/2017
    Bausparer <25 Jahre bei Vertragsbeginn
    kostenlose Erhöhungsoption durch Abschlussgebühr von 1,6% statt 1,0% erkauft
    WoP: 2008-2016 in max. Höhe bereits gutgeschrieben


    Hatte jemand schon einmal diesen Fall in der Zeit von 2009-2017 oder hat Erfahrung diesbezüglich und oder kennt die Abläufe?


    Besten Dank für eure Hilfe!

    Mit Skalieren ist gemeint, dass die Kosten nicht im selben Maße zunehmen wie die Fondvolumina. Die rel. Kosten pro Anleger gehen zurück. Deswegen kommen mittlerweile sehr große auch physisch replizierende ETF mit einer TER von teilweise unter 0,1% aus. Wenn Sie privat handeln, werden sie auch erwarten, dass die Kosten je Transaktion nicht 1:1 mit der Höhe der Transaktion steigen, sondern dass irgendwann abgeschnitten wird.


    Wenn ich sie richtig verstanden habe, ist ihr Punkt der, dass sie den Markt generell für überbewertet halten und daher lieber aktives Stockpicking betreiben. Kann man machen, ist dann aber halt nicht mehr passiv.


    Unter Maximum verstehe ich die Aktienbewertung der Branchenschwergewichte wie z.B. im Digitalbereich Facebook, Alibaba, Alphabet, usw. Da die Märkte extrem gewachsen sind (eben durch die Investoren /Fondsmanager) bin ich hier sehr vorsichtig mit ETF, weil wenn die Märkte kippen geht es ungebremst ohne Möglichkeit der aktiven Umschichtung nach unten.

    Das ist doch gerade Sinn der Sache. Sie kaufen mit einem ETF den Markt und fahren mit ihm hoch und mit ihm runter und von vorn. Wo ist das Problem?


    Um dieses Problem zu vermeiden, orientierte ich mich bis vor kurzem an Indexkonzepten , die nicht über Marktkapitalisierung sondern über fundamentale Kennzahlen gesteuert werden.

    Das Problem scheint zu sein, dass sie in guten Zeiten beim Markt auf dem Beifahrersitz sitzen wollen und in schlechten gerne die Tür aufmachen und aussteigen möchten. Wer möchte das nicht gerne? Man kann ja Indexkonzepte nutzen, aber sie versuchen mit richtigem Timing in vermeintlich (zum besagten Zeitpunkt) "bessere" Strategie-ETF umzusteigen - also letztlich aktives Handeln. Es gibt wissenschaftliche Literatur zu Hauf, die letztlich alle zu einem knackigen Ergebnis kommen: Markttiming funktioniert nicht zuverlässt und kostet Rendite.

    Letztlich laufen die ETF's den aktiv agierenden Fondsmanager und Investoren, die eben umschichten nur hinterher erwirtschaften aber keine Überrenditten.

    Richtig. ETF Investoren wollen keine Überrendite. Sie wollen nur die sichere Marktrendite abzgl. möglichst geringer Verwaltungskosten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein aktiver Fondmanager auf Dauer und langfristig eine Überrendite erwirtschaftet ist sehr sehr klein. Ein ETF Anleger weiß, dass er (er selbst oder mit einem gut bezahlten Fondmanager) aktiv mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Überrendite bekommt. Daher ist es hoch rational, sich mit der Marktrendite zufriedenzugeben, die man bei buy and hold zu 100% (ohne Kostenabschlag) bekommen wird.

    Sorry nein nicht in ETF, viele Indizes sind am Maximum.

    Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was soll heißen "am Maximum". ETF skalieren wunderbar. Neue Kundengelder werden sofort am Markt investiert. Die Fondvolumina steigen, die Kosten können weiter sinken. Wo ist das Problem?

    Sie sind jedenfalls als potenzielle Erbin nach Ihrer Mutter niemals für irgendwelche Handlungen verantwortlich, die Ihre Mutter zu Lebzeiten unterlassen oder vorgenommen hat.

    Ich glaube @GabrieleS wollte eher wissen, ob sich ihre Erbschaft durch evtl. Steuerschulden schmälern kann. @muc, wie ist es denn, wenn sich erst nach dem Todesfall herausstellt, dass die gute Frau doch steuerpflichtig war? Wird mit dem Erbfall seitens des Finanzamts finales tabula rasa gemacht?

    @Joe_:


    Ich kann verstehen, dass sie in ihrem individuellen Fall nicht vor Freude in die Luft springen, allerdings müssen Sie auch sehen, dass ein Fond seine Ausschüttungspolitik nicht nach jedem individuellen Steuerstatus seiner Kleinanleger richten kann. Hier geht es zunächst mal um die Steuergesetzgebung auf Fondebene. Die Besteuerung auf Anlegerebene ist ja für jeden anders. Und sind wir mal ehrlich: Kleinanleger mit nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrag werden auch an anderen Stellen (politisch gewollt!) mehrbelastet (s. Steuererhöhung für Kleinfondsparer im Zuge der Teilfreistellung LINK)...


    Weiteres Beispiel von Zwischenausschüttungen:
    Der hausinvest hat im September eine Zwischenausschüttung vorgenommen, um "unseren Anlegern realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien mit einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren auszuschütten. Diese Erträge sind für den Privatanleger zu 100 Prozent steuerfrei." Dieser Fall ist allerdings vollkommen richtig. Es wäre höchst bedenklich, wenn das Management dies unterlassen würde.


    Sind sie sicher, dass die Ausschüttung von Deka und Union für Anteile im Privatbesitz voll steuerpflichtig ist?

    @Altsachse


    Die Anwort auf @Stones78 Überlegung einer "lohnenswerten" Anlage ist sehr pauschal. Bleiben wir doch bei den Fakten:

    Sicher kennst Du nicht den Anschaffungspreis den der Erblasser gezahlt hat. Würdest Du ihn kennen, währe es schnell auch ein Minusgeschäft.

    Du kennst den Anschaffungspreis auch nicht, also kannst du nicht beurteilen, ob Minus- oder Plusgeschäft. Für @Stones78 ist es qua Erbschaft vom Himmel gefallen. Goldschmuck taugt generell nicht als Anlageobjekt, weil i.d.R. die dahinterstehende Arbeitsleistung den Materialwert weit übersteigt. Da haben Sie Recht. Das bezahlt ihnen niemand. Physisches Gold für Anlagezwecke kauft man daher in Münzen oder Barren.

    Gold wirft keine Rendite ab. Und darauf zu hoffen, dass der Goldpreis beim Verkauf höher ist als beim Kauf, ist ein reines Glücksspiel.

    Das ist schlicht falsch. Nach Ende von Bretton-Woods 1971 und der Freigabe des privaten Goldbesitzes in der USA 1974 hat Gold langfristig in DM/EUR von 1975 bis 2016 real, also nach Inflation, eine Rendite 1,4% p.a. abgeworfen. Was richtig ist: Gold wirft keine Erträge ab. Im Gegenteil, ggf. verursacht die Lagerung Kosten. Der Hinweis auf ein "Glücksspiel" unterstellt eine vollkommen erratische Entwicklung des Goldpreises. Kurzfristig und mittelfristig trifft das zu, langfristig korreliert Gold mit der Inflation.

    Meine Sparkasse, über die ich Kauf und Verkauf realisiert habe, hat je 5% an Gebühren abgezogen. Selbst wenn sich der Goldpreis nicht geändert hat, hätte ich 10% Verlußt gemacht.

    Nun, wenn Sie zum teuersten Anbieter am Platz gehen wollen... Aktuell liegt für einen 100g Barren bei z.B. Degussa Goldhandel der Spread zwischen An- und Verkaufkurs bei 2,45%. Warum man bei Verkauf noch einmal 5% zahlen sollte, ist mir schleierhaft. Andererseits kosten Ihre aktiven Aktienfonds auch 5% Eintrittsgebühr. Warum wehren Sie sich bei Gold dagegen?



    Ich will bestimmt nicht den Goldfans das Wort reden, aber pauschal zu sagen, Gold tauge nicht als Anlageobjekt, ist dann doch zu einfach. Es kommt eben darauf an, was man damit vor hat und welchen Zweck es im gesamten Vermögensportfolio haben soll. Man denke z.B. an Diversifikationsgründe aufgrund der neg. Korrelation zu Aktien und Anleihen.

    Tipp an den Optimierer @martin-u:


    Bei deinem Einkommen bist du wahrscheinlich berechtigt, die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) auf VL Einzahlungen zu bekommen - und zwar sowohl bei deinem Fondsparverrtag bei ebase als auch bei einem Bausparvertrag. Du musst nur deine Personalabteilung anweisen, über die dir tariflich zustehenden VL hinaus weitere Einzahlungen bis zu den u.g. Höchstgrenzen in die Verträge aus deinem Nettoeinkommen zu überweisen. Diese sind dann auch vom Arbeitgeber kommend als VL deklariert, stammen aber effektiv von dir.


    Der Vorteil liegt auf der Hand: Du kannst zweimal Arbeitnehmersparzulage vereinnahmen und tolle risikoadjustierte eff. Renditen erwirtschaften. Nachteil: Etwas bürokratisch wegen Arbeitsaufwand bei dir und deinem AG.


    Details für Ledige (für Verheirate verdoppeln sich Höchstbeträge und Einkommensgrenzen):

    • Beteiligungssparen (§ 13 Abs. 2 Fünftes VermBG)
      ANSpZ: 20% auf höchstens 400 EUR
      Einkommensgrenze: zvE von 20000 EUR
    • Bausparen (§ 13 Abs. 2 Fünftes VermBG)
      ANSpZ: 9% auf höchstens 470 EUR
      Einkommensgrenze: zvE von 17900 EUR

    Hallo @stillerLeser,


    willkommen im Forum. Die Debatte über eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie getrost vergessen, da sie ganz offensichtlich veranlagt werden.


    Der Ansatz von @Kater.Ka ist richtig. Generell sind Kapitalerträge abgeltungssteuerpflichtig. Über den Weg der Günstigerprüfung, könnten Sie aber ggf. von ihrer depotführenden Bank zu viel abgeführte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückbekommen. Dafür müssten Sie die Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Das lohnt sich in der Regel, wenn Ihr Grenzsteuersatz deutlich unterhalb von 26,375% (25% Abgeltungssteuer + darauf 5,5% Soli) liegt.


    Da Sie die Info, ob die 18,3% Steuersatz bei Ihnen der Durchschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz sind, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Durchschnittssteuersatz 18,3%
      In diesem Fall ist das zVE in 2016 bei einem Alleinstehenden 28 kEUR. Die Steuerlast ist 5117 EUR bei einem Grenzsteuersatz von 30,4%. Kämen die 3500 EUR Kapitalerträge zum zvE hinzu, erhöhte sich das die Steuerlast auf 6270 EUR, bei einem Grenzsteuersatz von dann 32% und einem Durchschnittssteuersatz von dann 19,9%. Sie zahlten also 6270 EUR - 5117 EUR = 1153 EUR mehr Steuern, was über dem pauschalen Satz von 26,375% bezogen auf die 3500 EUR an Kapitalerträgen liegt: 3500 EUR * 26,375% = 923 EUR. Die Günstigerprüfung ergäbe, dass die pauschale Besteuerung vorteilhafter für sie ist. In diesem klaren Fall können Sie auch verzichten, die Kapitalerträge extra anzugeben.
    • Grenzsteuersatz 18,3%
      In diesem Fall ist das zVE in 2016 bei einem Alleinstehenden 10800 EUR. Die Steuerlast ist 346 EUR bei einem Durchschnittssteuersatz von 3,2%. Kämen die 3500 EUR Kapitalerträge zum zvE hinzu, erhöhte sich das die Steuerlast auf 1130 EUR, bei einem Grenzsteuersatz von dann 24,3% und einem Durchschnittssteuersatz von dann 7,9%. Sie zahlten also, für die Erhöhung des zVE von 3500 EUR, 1130 EUR -346 EUR = 784 EUR mehr Steuern. Die Günstigerprüfung wäre in diesem Fall positiv, so dass sie 923 EUR - 784 EUR = 139 EUR an zu viel einbehaltener Abgeltungssteuer (s. 1.) wieder zurückbekommen würden.

    Da sich 2017 die Grundfreibeträge geändert haben, würde der o.g. Vorteil im Bsp. 2 bei gleichbleibenden zvE etwas abschmelzen.


    Tipp: Sollten Sie Ihren Freibetrag auf Kapitalerträge von 801 EUR noch nicht ausgeschöpft und der depotführenden Bank keinen Freistellungsauftrag gegeben haben, sollten Sie in jedem Fall die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, um den Freibetrag im Nachhinein noch geltend zu machen.

    Es wird zwar langsam langweilig :) , aber wie bei @chris2702 löst der WWK Riester bei mir auch keine großen Jubelstürme aus. Nur als kurzen Hinweis: Wenn du privat eine ewige Rente von 8,51 EUR aus einem Kapitalstock von 2819 EUR ziehen möchtest, benötigst du Erträge von 3,7% p.a. Das ist mit guten Dividendenaktien zu schaffen. Wozu brauchst du da die Versicherung, die eigentlich dein Langlebigkeitsrisiko decken soll?


    Auch habe ich als Endkunde den Eindruck, überhaupt nicht nachvollziehen zu können, wie die Versicherungen zu ihren Angaben auf den Angeboten kommen.

    Nimm es bitte nicht persönlich, aber warum hast du das Ding dann abgeschlossen?

    Sinnvollerweise erhöhe ich da aber den Beitrag auf 4% oder 2100 EUR

    Ne. Sinnvollerweise wirst du das Ding so schnell wie möglich los und überdenkst deine Strategie und zwar unabhängig von staatlichen Gimmicks wie Zulagen, Steuervorteilen, die bei genauer Betrachtung keine sind, und der prognostizierten Steuergesetzgebung in 50 Jahren, die Rentenzahlungen anderes besteuert als freie Kapitalerträge oder vielleicht auch nicht....


    Wenn du seit 11.2016 Monatsbeiträge von 5 EUR bezahlst, wirst du noch ohne großes Lehrgeld aus der Nummer rauskommen.