Nein, Schw. H.
Beiträge von Nikolaus
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Hallo IanAnderson2 und Nottele,
bitte nicht wegen mir Stress bekommen !!! Das ist die Sache nicht wert. Zuerst mal danke an Beide für
euer Statement und eure Einschätzung, auch wenn diese etwas voneinander abweichen. Hat sicherlich jeder Recht mit dem was er schreibt.Also nochmal zu mir:
Richtig, die BSQ will die Bearbeitungsgebühr bezahlen und im Gegenzug diese Verschwiegenheitserklärung haben.
Was nicht in dem Schreiben erwähnt ist, sind die Zinsen. Und diese möchte ich auch haben.################
Also nach langem überlegen, werde ich denen jetzt schreiben, dass ich nach wie vor auf meine Forderung bestehe und entgegenkommenderweise (nett formuliert Anderson) das Angebot der Rückzahlung annehme allerdings nur, sofern auch die angefallenen ZInsen seit 2008 zurückerstattet werden und eingerechnet sind. Aufstellung mache ich im Zinsrechner und schicke es mit.
Des weiteren, werde ich der Verschwiegenheitserklärung vorerst nicht zustimmen, so lange mir diese nicht schriftlich vorliegt und mir der Inhalt einer solcher Erklärung bekannt ist.
GLG und Danke
Ebbe
ebbe sand bei mir ist es ebenso, die wollen die Darlehensgebühr bezahlen aber nicht die Zinsen seit 2008.Ich soll auf einen Vergleich eingehen.
Bin gespannt was mein Rechtsanwalt nächste Woche dazu sagt?
Werde berichten.
Also wir sollen die Revision zurück nehmen und bekommen die Darlehensgebühr plus Zinsen seit Klageerhebung. -
Hallo IanAnderson2 und Nottele,
bitte nicht wegen mir Stress bekommen !!! Das ist die Sache nicht wert. Zuerst mal danke an Beide für
euer Statement und eure Einschätzung, auch wenn diese etwas voneinander abweichen. Hat sicherlich jeder Recht mit dem was er schreibt.Also nochmal zu mir:
Richtig, die BSQ will die Bearbeitungsgebühr bezahlen und im Gegenzug diese Verschwiegenheitserklärung haben.
Was nicht in dem Schreiben erwähnt ist, sind die Zinsen. Und diese möchte ich auch haben.################
Also nach langem überlegen, werde ich denen jetzt schreiben, dass ich nach wie vor auf meine Forderung bestehe und entgegenkommenderweise (nett formuliert Anderson) das Angebot der Rückzahlung annehme allerdings nur, sofern auch die angefallenen ZInsen seit 2008 zurückerstattet werden und eingerechnet sind. Aufstellung mache ich im Zinsrechner und schicke es mit.
Des weiteren, werde ich der Verschwiegenheitserklärung vorerst nicht zustimmen, so lange mir diese nicht schriftlich vorliegt und mir der Inhalt einer solcher Erklärung bekannt ist.
GLG und Danke
Ebbeebbe sand bei mir ist es ebenso, die wollen die Darlehensgebühr bezahlen aber nicht die Zinsen seit 2008.Ich soll auf einen Vergleich eingehen.
Bin gespannt was mein Rechtsanwalt nächste Woche dazu sagt?
Werde berichten. -
Kurze Info dass Urteil ist jetzt beim BGH öffentlich.
Siehe BGH EntscheidungenXI 552 /15 Leitsätzenscheidung vom 08.11.2016
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Kurze Info dass Urteil ist jetzt beim BGH öffentlich.
Siehe BGH Entscheidungen -
Huhu,
ich bin davon überzeugt, die BSK hatten nicht (so schnell) mit einem Urteildes BGH gerechnet. Vor allem nicht zu ihren Ungunsten. Ich bin der Meinung, dieBSK hatten das gelassen gesehen. Deshalb haben auch viele BSK „die Einrede aufVerzicht der Verjährung“ unterschrieben. Die Rechtslage war zwar unklar aberaus Sicht der BSK, alles wird gut.Der BGH hatte aber anders entschieden und von daher rollt nun eine Lawineder Rückforderungen auf die BSK zu. Da versucht man jetzt noch schnell bis zumJahresende, sich in die Verjährung zu reden. Da werden die BSK zehntausendewenn nicht sogar hunderttausende Euro einsparen.
Dann versuchen die BSK über Vergleiche noch einige zehntausende von EuroEinsparversuche zu starten. Da werden die BSK auch noch viele Erfolge erzielen.
Zusammengefasst, werden die doch so seriösen BSK ganz bestimmt hunderttausendeEuro zu Unrecht einbehaltende Gelder, nicht mehr an den Kunden zurück fließenlassen. Im Gegenteil, einige Kunden werden evtl. sogar ihren Rechtsanwalt dennochselbst zahlen.
Es sollte jeder wissen, wie er jetzt handelt. Ich habe nichts zu verschenkenund ziehe die Sache bis zum Ende durch. Da hat sich meiner Meinung nach, auch Hartnäckigkeitund Kämpfen gelohnt. Alles andere wäre eine „Teilniederlage“ in meinem Sinne.
Guten Rutsch und bleibt Gesund
Viel Erfolg - Gemeinsam sind wird stark
ja der Meinung bin ich auch.Ich habe jetzt fast 3 Jahre gekämpft und da will ich auch die kompletten Zinsen seit 2008!
Und nicht seit Klageerhebung 2014!
Das ist der springende Punkt, weil ich damit die. Verjährung gehemmt habe! Sicherlich werden viele Bausparer darauf eingehen und das Geld nehmen und Schluss ist. In diesem Sinne nicht aufgeben -
Hallo zusammen,
heute morgen hat mir mein Anwalt ein Email geschrieben, dass die BSQ bezahlt hat (Darlehensgebühr mit Zinsen wurden kommentarlos auf das Konto der Kanzlei überwiesen).
Da die Anwaltskosten nicht bezahlt wurden, hat mein Anwalt die BSQ diesbezüglich nochmals angemahnt. Notfalls will er sie einklagen (hätte die BSQ vor zwei Jahren gleich bezahlt hätten sie sich zumindest diese Kosten sparen können...).
Gruß an alle & frohe Weihnachtstage
ame56
Hallo an Alle,
es ist nicht zu glauben was man sich alles bieten lassen muss!
Jetzt gibt es ein BGH Urteil und trotzdem zahlen Die nicht!!
Mein Anwalt hat mir ein Schreiben von der Bausparkasse gesendet. Jetzt wollen die einen Vergleich. Ich glaube es nicht!!
Sie wollen die Darlehensgebühr erstatten. Die Zinsen seit Klageerhebung und wir sollen die Revision zurück nehmen.
Das Jahr endet wieder wie es angefangen hat.
In diesem Sinne guten Rutsch. -
Also ich hab auch noch kein Geld gesehen, leider.
Angeblich muss jetzt noch ein BGH UUrteil wegen der Verjährungsfrist gesprochen werden.
Ich krieg die Krise. -
Hallo,
ich habe gestern die Erstattung meiner Darlehensgebühr + Zinsen von der Wüstenrot auf dem Konto gehabt.
Das Problem der Verjährung spielte bei mir allerdings keine Rolle.Vielen Dank nochmal an das Forum für die vielen Tipps und Infos, die hier gepostet wurden.
Mit oder ohne Rechtsanwalt und wann hast du die Darlehensgebühr bezahlt?
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ne,ne ich hab ja die Verjährung am 31.12.2014 gehemmt.Es könnte bis dahin noch nichts entschieden werden da ja kein Urteil vorlag.
Ja, aber hat der Ombudsmann mit dieser Begründung (vor mehr als sechs Monaten) eine Schlichtung abgelehnt und das Verfahren damit beendet oder hat er eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren lediglich zurückgestellt?
man kann auch eine Nadel im Heuhaufen suchen. Also ehrlich es reicht!
über 2 Jahre hab ich gekämpft,bis vor dem BGH hab ich es geschafft! Auf dieses negative Geschwätz kann ich verzichten. Das höchste Gericht in Deutschland hat entschieden und Schluss!!! Das einzige was noch zu klären ist, ist die Verjährung. Wer die bis zum 31.12.2014 gehemmt hat ist auf der sicheren Seite!! Geb Dir gerne die Adresse von meinem Anwalt . -
ne,ne ich hab ja die Verjährung am 31.12.2014 gehemmt.Es könnte bis dahin noch nichts entschieden werden da ja kein Urteil vorlag.
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Yeeess, und dann hol ich mir auch noch dass Geld von der LBS zurück.
Da wollte ich mittels Ombudsmann meine Darlehensgebühr zurück fordern. Nach über einem Jahr Bearbeitung wurde ich auch schlichtweg abgefertigt. Wer zuletzt lacht, lacht am Besten.
Endlich Frohe WeihnachtenP.S 2,5 Jahre hat dieser Nervenkrieg gedauert.
Danke an Alle die mich unterstützt und mir Mut zugesprochen haben.
Hauptsächlich notteleebbe sand, Immer mit der Ruhe, ame56 da seid Ihr ja alle wieder
Hatte heute ein Gespräch mit LBS.Ich fragte ob sie Jetzt freiwillig zahlen, oder ob ich die Darlehensgebühr nochmal mit dem RA einklagen soll?Ich hatte die Sache damals 2014/2015 dem Ombudsmann gesendet.
Für 2 Klagen hatte ich nicht die Nerven.
Jetzt kommts...die sagten doch wahrhaftig ich könnte gerne die Gebühr schriftlich einfordern, aber die Rechtslage wäre noch nicht sicher weil die Verjährungsfrist noch nicht geklärt wäre.
Super! -
Yeeess, und dann hol ich mir auch noch dass Geld von der LBS zurück.
Da wollte ich mittels Ombudsmann meine Darlehensgebühr zurück fordern. Nach über einem Jahr Bearbeitung wurde ich auch schlichtweg abgefertigt. Wer zuletzt lacht, lacht am Besten.
Endlich Frohe WeihnachtenP.S 2,5 Jahre hat dieser Nervenkrieg gedauert.
Danke an Alle die mich unterstützt und mir Mut zugesprochen haben.
Hauptsächlich nottele -
Hallo @ all!
Es sieht gut aus für alle, die langen Atem hatten:Nr. 198/2016 vom 08.11.2016Bundesgerichtshof entscheidet zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in BausparverträgenUrteil vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. Sachverhalt: Von den ursprünglich terminierten drei Verfahren zur Zulässigkeit von Darlehensgebühren in Bausparverträgen (vgl. dazu die Pressemitteilung Nr. 155/16) war nach Rücknahme von zwei Revisionen noch das Verfahren XI ZR 552/15 zu entscheiden. In dieser Sache klagt ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen wird (§ 10 ABB)*. Der Kläger ist der Ansicht, die angegriffene Klausel verstoße gegen § 307 BGB**, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, die Verwendung der Klausel gegenüber Verbrauchern zu unterlassen. Prozessverlauf: Die Klage ist in beiden Vorinstanzen abgewiesen worden. Die von dem Oberlandesgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg. Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Bei der "Darlehensgebühr" handelt es sich um eine gerichtlicher Klauselkontrolle unterliegende sogenannte Preisnebenabrede. Die Klausel ist dahingehend zu verstehen, dass mit der Gebühr keine konkrete vertragliche Gegenleistung bepreist wird. Vielmehr dient die Gebühr der Abgeltung von Verwaltungsaufwand, der für Tätigkeiten der Beklagten im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfällt. Damit weicht die Klausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab. Denn zum einen wird mit dieser Gebühr ein Entgelt erhoben, das abweichend vom gesetzlichen Leitbild für Darlehensverträge, das nach § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB*** einen laufzeitabhängigen Zins vorsieht, nicht laufzeitabhängig ausgestaltet ist. Dieses Leitbild ist entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts auch für Bauspardarlehensverträge maßgeblich. Zum anderen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar, wenn Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt. Das aber sieht die angegriffene Klausel vor. Diese Abweichungen der Klausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung benachteiligen die Vertragspartner der Bausparkasse unangemessen. Insbesondere wird die Gebühr nicht im kollektiven Gesamtinteresse der Bauspargemeinschaft erhoben, da sie keinen Beitrag zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bausparwesens leistet. Die Darlehensgebühr wird auch nicht durch Individualvorteile für Bausparkunden, wie z.B. günstige Darlehenszinsen, ausgeglichen, da diesen bereits nicht unerhebliche Nachteile, etwa eine Abschlussgebühr, gegenüberstehen. * § 10 Darlehensgebühr Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens - bei der Wahl gemäß § 9 Abs. 3 vor Abzug des Disagios - fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld). ** § 307 BGB Inhaltskontrolle (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein. *** § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
ja ja ja ja ja nach fast 3 Jahre verzweifelt gegen alle Distanzen gekämpft. Nun habe ich endlich mein Recht bekommen. Ich freue mich sooooooo
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unglaublich... jetzt hat die Gegenseite wohl Fristverlängerung gefordert und auch bekommen. Meine Frist lief im Mai 2016 ab. Die Gegenseite hat erst am 24.10.16 Revisionserwiderung abgegeben. Meine Klage liegt jetzt auch schon wieder seit 1 Jahr beim BGH. Ich hoffe dass die Entscheidung am 08.11.16 auch auf meine Klage zutrifft.
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dass hoffe ich auch! Mittlerweile zieht sich die Sache schon 2,5 Jahre hin.
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Hallo nottele,
ja ich lebe noch, lach.
Ich warte und warte und warte. Meine Klage wurde ja vom LG Heilbronn
nieder geschmettert. Habe aber einen Top Anwalt, dieser hat Berufung
eingelegt. Nun ist ein Anwalt vom BGH für mich tätig. Berufung ist seit
Mai 2016 eingereicht.
Genauso wie es in der Stuttgarter Zeitung steht hat die Bspk.
argumentiert. Alles fließt in einen großen Topf und die
Bauspargemeinschaft provitiert davon. Ha, ha dass ich nicht lache ...
die einzigen die davon provitieren ist die Bausparkassen.
Sobald ich dass Urteil habe melde ich mich.
Frohe Weihnachten wünscht Nikolaus -
Hallo @all,
besonders an diejenigen, die noch wegen ihrer Darlehensgebühr kämpfen müssen.
Nikolaus hatte ja im Mai gepostet:Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!
Danach ist nun nichts mehr gekommen. Zufällig habe ich nun einen Bericht bei "test.de" unter der Chronik der Ereigmisse (die Bearbeitungsgebühr betreffend) folgenden Bericht gefunden:
23.5.2016 Rechtsanwalt Dr. Phillipp Banjari aus Köln berichtet: Wohl um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des Oberlandergerichts zu verhindern, hat die Wüstenrot Bausparkasse die Forderung einer Erbengemeinschaft auf Erstattung von rund 17000 Euro Darlehensgebühr zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptiert. Die Oberlandesrichter hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Bausparkasse zur Erstattung verurteilen werden. Offenbar glaubt Wüstenrot auch nicht mehr daran, dass der Bundesgerichtshof Gebühren für Bauspardarlehen für rechtmäßig halten wird. Das Anerkenntnisurteil ist jedenfalls rechtskräftig. Weitere Details zum Verfahren im ausführlichen Bericht der Stuttgarter Zeitung.
Das müsste Dir, @Nikolaus und allen, die noch im Streit mit ihrer BSpK liegen, Auftrieb gegeben haben, oder habt ihr das noch nicht gesehen?Es ist so still geworden in diesem Thread, dabei drücke ich immer noch allen die Daumen und höffe, dass die Sache auch für Euch noch gut ausgeht!
Lasst doch von Euch hören, am besten eine Erfolgsgeschichte!!!Gruß , nottele
Hallo nottele,
ja ich lebe noch, lach.
Ich warte und warte und warte. Meine Klage wurde ja vom LG Heilbronn nieder geschmettert. Habe aber einen Top Anwalt, dieser hat Berufung eingelegt. Nun ist ein Anwalt vom BGH für mich tätig. Berufung ist seit Mai 2016 eingereicht.
Genauso wie es in der Stuttgarter Zeitung steht hat die Bspk. argumentiert. Alles fließt in einen großen Topf und die Bauspargemeinschaft provitiert davon. Ha, ha dass ich nicht lache ... die einzigen die davon provitieren ist die Bausparkassen.
Sobald ich dass Urteil habe melde ich mich.
Frohe Weihnachten wünscht NikolausHallo @all,
besonders an diejenigen, die noch wegen ihrer Darlehensgebühr kämpfen müssen.
Nikolaus hatte ja im Mai gepostet:Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!
Danach ist nun nichts mehr gekommen. Zufällig habe ich nun einen Bericht bei "test.de" unter der Chronik der Ereigmisse (die Bearbeitungsgebühr betreffend) folgenden Bericht gefunden:
23.5.2016 Rechtsanwalt Dr. Phillipp Banjari aus Köln berichtet: Wohl um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des Oberlandergerichts zu verhindern, hat die Wüstenrot Bausparkasse die Forderung einer Erbengemeinschaft auf Erstattung von rund 17000 Euro Darlehensgebühr zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptiert. Die Oberlandesrichter hatten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Bausparkasse zur Erstattung verurteilen werden. Offenbar glaubt Wüstenrot auch nicht mehr daran, dass der Bundesgerichtshof Gebühren für Bauspardarlehen für rechtmäßig halten wird. Das Anerkenntnisurteil ist jedenfalls rechtskräftig. Weitere Details zum Verfahren im ausführlichen Bericht der Stuttgarter Zeitung.
Das müsste Dir, @Nikolaus und allen, die noch im Streit mit ihrer BSpK liegen, Auftrieb gegeben haben, oder habt ihr das noch nicht gesehen?Es ist so still geworden in diesem Thread, dabei drücke ich immer noch allen die Daumen und höffe, dass die Sache auch für Euch noch gut ausgeht!
Lasst doch von Euch hören, am besten eine Erfolgsgeschichte!!!Gruß , nottele
-
Also meine Klage hat es bis zum BGH geschafft!
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Weihnachten ist nun vorbei und der Nikolaus ist wieder da.
Sind noch alte Bekannte hier?