Beiträge von coyo012

    Hallo,



    bisher habe ich bei V+V immer die Zahlen aus der Hausgeldabrechnung des Vorjahres angegeben. Da hatte ich aufgelistet, Hausgeld bezahlt, davon hab ich die ausgewiesene Einstellung in die Rücklage abgezogen. Als Erhaltungsaufwendungen hatte ich auch die Angaben "Entnahme aus Rücklagen" in der Position Erhaltungsaufwendungen.




    Für 2022 haben wir leider die Abrechnung noch nicht von der Verwaltung. Ich meine, ich kann dann für die Steuer 2022 die Daten aus dem Wirtschaftsplan nehmen, also auch bezahltes Hausgeld abzgl. Anteil IHR laut WP. Aber was mach ich mit den Erhaltungsausfwendungen, da hab ich ja noch keine Angaben.




    Mach ich dann eine Korrektur der Erklärung sobald ich die Abrechnung hab oder gebe ich die Daten dann einfach in der Erklärung 23 an auch wenn diese eigentlich ja in 2022 abgeflossen sind?



    Steh auf dem Schlauch.

    Hallo Zusammen, mal was spezielles...



    als selbstständigerHAndelsvertreter einer Bausparkasse hatte ich von 01.12.2015 bis31.12.2018 eine Direktversicherung. In der Zeit gingen jährlich 1.533,88 € (je 50 % von mir und 50 % von der Bausparkasse) in den Vertrag. Ichhatte aufgrund meiner selbstständigkeit dadurch keinen Steuer- oder
    Sozialversicherungsvorteil. Der Vorteil lag lediglich in den 750 €Zuschuss p.a..



    Der Rückkaufswert per 01.12.2019 liegt bei 5.787 €, also noch kein Ertrag.



    Zum 01.01.2019 bin ich aus dem Unternehmen ausgeschieden, der Vertrag wurde auf mich übertragen, nun bin ich VN und VP und könnte laut Gesellschaft
    den Vertrag kündigen und würde den RKW ausbezahlt bekommen. Aktuellbin ich wieder angestellt und gesetzlich krankenversichert (damals
    privat) und werde ab 2020 über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.


    Nun meine Fragen:


    a) muß diese Auszahlung versteuert werden? Falls ja wie? Ich dachte, eswäre bei Auszahlung der Ertragsanteil zu versteuern und der ist hier ja
    noch bei Null, oder?


    b) wie wird die Auszahlung bei derKrankenversicherung behandelt? Sehe ich das richtig (gefährlichesHalbwissen...) dass die Auszahlung durch 120 geteilt wird und dann mtl.49 € (5787 € / 120) zu meinen beitragspflichtigen Einkommen gerechnetwerden und ich im Prinzip daraus Kv Beitrag zahlen muß, sofern ich nicht
    eh schon über der BBG liege? Oder werden aus den 6 T€ einmalig Beiträge fällig, also ca. 15 % abgezogen?



    Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldung.