Beiträge von Br1962

    Ich habe meine Steuerklärung abgegeben und habe nochmal eine Frage an das Forum:

    Es wurden bei der Steuer die Gebühren für die Lagerung bei der CDC Luxemburg nicht berücksichtigt. Zudem wurden die Verkaufskosten bei der Deka und Sparkasse nicht berücksichtigt. Ist es nicht so, dass Verkaufsspesen den Gewinn (steuerlich gesehen) mindern?

    Vielen Dank für den Hinweis. Im erneuten Antrag war das anders formuliert. Da ich aufgrund einer ärztlichen Empfehlung hin gekündigt hatte wollte ich mit der zusätzlichen Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit erreichen, dass mein Antrag auch genehmigt wird. Das ich dadurch eine Kürzung erhalte war mir bei Antragsstellung auch nicht bewusst gewesen. Hoffe nun, dass mir der Widerspruch genehmigt wird.

    Hallo Liebe Finanztip Gemeinde,


    kurz zu meinem Fall:


    Bin vergangenes Jahr arbeitslos geworden und habe aus steuerlichen Gründen nur einen Tag ALG1 bezogen und mich danach vom Bezug abgemeldet.
    Nun habe ich mich am 03.01 wieder beim Arbeitsamt persönlich gemeldet und einen neuen Antrag auf ALG1 gestellt. Dabei hatte ich angegeben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch 20 Stunden pro Woche maximal arbeiten kann.


    Nun wurde mir das ALG1 aufgrund dieser zeitlichen Einschränkung gekürzt. Habe mich schon beim Arbeitsamt gemeldet und hier wurde mir nur mitgeteilt, dass ich schriftlich Einspruch erheben kann. Ein erneuter Antrag oder die Änderung des Antrags sind nicht mehr möglich. Werde daher nun einen Einspruch verfassen.


    Hat jemand Erfahrung die mir eveentuell weiterhelfen könnten? Danke im voraus!

    Habe nochmals Deka kontaktiert.
    Die sagen nur, dass Erträge bei einem Laufzeitfonds immer steuerpflichtig sind.
    Da es ein thesaurierender Fonds ist wurde immer Steuer einbehalten.
    Warum wurde nun aber beim Verkauf die Steuer einbehalten?
    Ich verstehe die Welt nicht mehr.
    Ich dachte Abgeltungssteuer auf Erträge von thesaurierenden Fonds werden erst seit 2017 automatisch einbehalten?

    Weiß wirklich niemand weiter?


    Ich habe im Wertpapier Forum einen Beitrag hierzu gefunden.
    Ich sehe momentan nur das Problem dass ich nicht beweisen kann dass ich die Anteile bereits 1991 erworben hatte.
    Ich hatte mich nochmals mit der Sparkasse in Verbindung gesetzt. Deren Leiter für das Wertpapiergeschäft hat mir nur gesagt dass das Geschäft steuerfrei ist. Wie ich die Steuern zurückholen kann und ob es Daten hierzu gibt kann man mir nicht sagen. Auch mein Steuerberater weiß nichts genaueres hierzu.

    Ich habe mich hierzu noch weiter informiert.
    Das ganze lief als Tafelgeschäft ab, da ich die Anteile physisch besaß.


    Die Steuerbefreiung gilt nach meinen Informationen aber auch für diese Papiere.
    Nur wird es schwierig zu beweisen, dass ich die Anteile vor 2009 erworben habe.
    Einen Beleg oder Ähnliches hatte ich beim Kauf nie erhalten.
    Damals hatte ich die Anteile gegen Bargeld in der Sparkasse erworben.

    Hallo Finanztip Community,


    mein Problem bezieht sich auf einen alten DEKALUX Fonds den ich 1991/92
    gekauft habe und nun über meine Kreissparkasse zurückgegeben habe.


    Dabei wurden auf die gesamten Erträge Kapitalertragssteuern abgeführt.
    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese für Anteile, die vor 2009 erworben
    wurden nicht abgezogen werden bzw. erst für Erträge ab 2018.
    Ist dies nicht der Fall???


    Zudem wurden etwa 5% Gebühren berechnet zzgl. etwa 500€ Spesen für die Sparkasse sowie die Deka.
    Das erscheint mir alles sehr hoch. Kann mir jmd. hierzu helfen

    Aktive Fonds werde ich meiden, da sie auf einen langen Anlagehorizont betrachtet ja zu hoher Wsl. schlechter als der Markt abschneiden. Und Robo Advsiors brauche ich bei langer Anlage denke ich auch nicht, da sie auch Gebühren Kosten die mir nichts bringen

    Insgesamt denke ich dank ihrem Kommentar das ich den Fonds nun doch verkaufen werde und die Summe daraus auf verschiedene ETFs auf den Aktienmarkt verteilen werde. Ich komme halt nur nicht so recht mit dem Verlust klar. Wenn ich nun einen thesaurierenden ETF kaufe wird dann die jährliche Steuerpauschale von der Investmentsteuerreform 2018 auf den Verlust gerechnet oder wird der jetzige Verlust aus dem UnionFonds nur bei Verkauf wirksam?

    Mein Ansatz wäre es halt diesen Fonds als risikoärmeren im Depot zu lassen.


    Ich bin schon mit einem Teil im MSCI ACWI investiert habe aber auch ETFs auf den Stoxx Europe 600 und den Nikkei 225.


    Ich wollte diesen Fonds halt verkaufen, da er in den vergangenen vier Jahren immer nur eine negative Rendite erwirtschaftet hat und ich bedenken habe, dass dies auch in Zukunft so ist.


    Sicherlich ist die Volatilität bei diesem Fonds sehr gering aber wenn er nichts abwirft ist es auch keine gute Anlage.


    Ich möchte halt nicht mein Geld nur zum Vorteil der SpardaBank bzw. UnionInvestment anlegen.


    Mein damaliger Bankberater hat mir zu diesem Produkt geraten und es mir als risikoärmere Beimischung verkauft.

    Ich habe mich nun noch einmal genauer damit befasst und meine Daten einfach mal ins Elster Formular eingegeben.


    Wenn ich den Maximalbeitrag in die Rentenkasse einzahlen würde dann hätte ich von diesen Einzahlungen etwa 26% Steuererleichterung.


    Wenn ich nun ohne Rentensteigerung bzw. Inflation rechne dürfte sich die Einzahlung nach etwa 14 Jahren Rentenbezug rechnen.


    Ist dies ein guter Wert? Oder könnte man eveentuell durch eine private Rentenversicherung etwas besseres erreichen?

    Hallo Liebe Community,


    mir stellt sich die Frage ob ich meine Anteile am Fonds UniKonzept: Dividenden A (WKN LU1073949312 ) verkaufen soll
    und stattdessen in einen ETF auf den MSCI ACWI investieren soll.


    Wenn ich den Fonds verkaufen würde hätte ich seit 2015 etwa 15% Verlust gemacht.


    Diese Wertentwicklung kann ich nicht wirklich nachvollziehen, da der Fonds ja nur auf größere Werte setzt und zusätzlich noch absichert.


    Im selben Zeitraum hätte man sicher mit einem anderen Fonds einen Gewinn gemacht.


    Dazu kommt noch, dass der Fonds lediglich einen Stern in der Morningstar Bewertung hat.


    Mein Bedenken beim Verkauf wäre, dass sich der Fonds in Zukunft doch wieder besser entwickelt und ich den Verlust ausgleichen kann.


    Immerhin befinden sich im Fonds ja Aktien die eigentlich an Wert gewonnen haben sollten.


    Was meint Ihr verkaufen oder doch weiter liegen lassen?

    Vielen Dank für ihren Kommentar.


    Die Abfindung ist auf jeden Fall steuerpflichtig.


    Ich hatte um Steuern zu sparen diese schon um ein Jahr hinausgezögert.


    Jedoch würde sich eine freiwillige Rentenzahlung ohne Steuervorteil erst nach etwa 20 Jahren rechnen.


    Daher meine Frage ob die Abfindung zum zu versteuernden Einkommen dazuzählt oder ob Abfindungen allgemein nicht wie Einkommen versteuert werden

    Hallo,


    mir wurde dieses Jahr eine hohe Abfindung zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses gezahlt.
    Ich habe nur für einen Monat Gehalt erhalten, jedoch eine hohe Abfindung und werde dieses Jahr keine weiteren Einkünfte mehr erreichen.


    Daher überlege ich nun freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente vorzunehmen um dadurch Steuern zu sparen.
    Bei der Rentenversicherung wollte man mir nicht weiterhelfen und hat mir lediglich die aktuelle Broschüre in die Hand gedrückt.


    Meine Frage wäre nun was zu meinem zu versteuernden Einkommen zählt:
    Mein Einkommen + Abfindung oder nur mein Einkommen. ?(

    Wenn nur mein Einkommen zum versteuernden Einkommen dazuzählt würden sich weitere Rentenzahlungen ja nicht auf die Steuer auswirken?




    Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte :thumbup: