Beiträge von HannaBri

    Guten Tag,


    bei meinem zweiten Kind beendete ich die Elternzeit für's erste Kind vorzeitig, damit sich das Mutterschaftsgeld wieder an den 3 Monaten vor der Schutzfrist von Kind 1 bemisst. Damals war ich in Steuerklasse 1, nun bin ich in Steuerklasse 3. Man liest immer wieder, dass die aktuelle Steuerklasse herangezogen wird. Würde mir dann quasi mehr Mutterschaftsgeld als damals bei Kind eins zustehen?


    Vielen Dank schonmal!

    Danke schonmal. Ja, es betrifft "nur" Erhöhungen des Eigenbeitrags, verstehe es aber trotzdem so, dass selbst dies nicht rechtsgültig ist. Die nächste Frage ist: momentan sind meine Eigenbeiträge reduziert aufgrund von Elternzeit und anschließend Teilzeit. Sollte ich aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten und sich damit mein Eigenbeitrag wieder erhöhen, bekomme ich dann dauerhaft weniger Zinsen, richtig? Oder wird dann wieder bis zur Höhe des Eigenbeitrags 2017 mit 2,75% verzinst?

    Hallo! Ich habe seit 2006 einen Riestervertrag bei der Debeka mit einem Garantiezins von 2,75%. Wie mir leider jetzt erst auffällt, senkte die Debeka ab 2017 den Zins auf Eigenbeiträge auf 0,9% ab. Ich habe nun schon auf mehreren Internetseiten gelesen, dass diese Änderung bei Altverträgen nicht rechtskräftig ist. Gab es hierzu bei Finanztip schonmal einen Beitrag bzw. kann mir jemand helfen, wie ich nun weiter vorgehen soll? Gibt es z.B. Hilfe seitens der Verbraucherzentralen oder gibt es bereits Sammelklagen gegen die Debeka?


    Vielen Dank vorab.

    Guten Tag,


    wie bereits des öfteren von Finanztip berichtet, gibt es die Möglichkeit sein Geld für nicht stattgefundene Flüge aufgrund der Germania Insolvenz bei seinem Kreditkartenanbieter zurückzuholen. Wir haben mit der VISA Card der consorsbank direkt an Germania gezahlt und nun auch die Bestätigung, dass unsere Flüge ersatzlos gestrichen sind. Unsere Forderungen konnten wir im Insolvenzverfahren anmelden, welches aber erst im Juli startet und es kann Jahre dauern bis man die Bestätigung hat, dass man nichts aus der Insolvenzmasse bekommt. Die Frist für das Chargeback Verfahren beträgt jedoch 120 Tage. Die Kreditkartenabteilung der consorsbank meint, man müsse darauf warten bis das Verfahren abgeschlossen ist, weil ja erst dann feststeht, dass man tatsächlich kein Geld (oder nur einen Teil) zurückbekommt. Meiner Meinung ist diese Vorgehensweise aber nicht korrekt, da die Frist dann längst verstrichen ist. Was können wir tun?


    Vielen Dank vorab.