Beiträge von mg63

    Hallo,


    bin leider erst letzte Woche auf das Thema aufmerksam geworden. Habe meine Fragen wohl versehentlich als neuen Thread eingegeben und werde versuchen, diesen zu löschen. Jetzt bräuchte ich aber schnellstmöglich Info, wie ich mit der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für drei Immobileindarlehen vorgehen muß, damit ich die Frist noch einhalte.


    Zur Sache:
    Ich habe drei gestaffellte Kredite für Hauskauf (1x10 Jahr, 1x 15 Jahre, 1x KfW) (Verbraucherdarlehen gem $$491 ff BGB) bei Volksbank im Nov. 2008 abgeschlossen. Bei allen Verträgen gibt es ein Delta zwischen der Verzinsung (z.B. 4,76% bei 15 Jahresvertrag) und dem effektiven Zinssatz (z.B. 4,88%) mit de Begründung "Abschluss/Verwaltungskostenbeitrag". Ich gehe davon aus, dass der sich daraus ergebende Differenzbetrag dem gem. BGH-Urteil unzulässigem Kreditbearbeitungsgebühren entspricht. ich habe nun folgende Fragen:
    1. Wie ermittle ich den absoluten Betrag, den ich zurück fordern kann, denn die Laufzeit des Vertrages sind 15 Jahre und ein Großteil der Zahlungen ist ja noch nicht erfolgt. Zunächst hatte ich einfach den Darlehensbetrag x Delta Zinssatz x Laufzeit genommen (100.000€ x 0,12% x 15 = 1.800€). Geht das so oder muß ich die bereits bezahlten Zinsen nehmen und von diesen den Betrag abziehen ?
    2. Kann ich das Musterschreiben von Stiftung Warentest nutzen oder gibt es für diesen Fall bessere Musterbriefe?
    3. Ist die Fristigkeit gegeben, solange die Rückforderung schriftlich dieses Jahr noch bei der Bank eingeht (z.B. Persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel) oder besser per Post mit Einschreiben ( welches Datum gilt?). Frist setzen auf 31.12.?
    4. Muss ich parallel dazu etwas anderes tun (habe in Thread gesehen, dass OM eingeschalten werden sollte)? Falls Ja, wo finde ich diesen und was genau muss getan werden?
    5. Wird die Rückforderung ungültig, wenn man sich in der Berechnung der Zinsen vertut? Wie gesagt, mir ist das Verfahren unklar; außerdem wurde im Vertrag noch einmal zusätzlich 1,25€ pro Monat für ebenfalls für "Abschluss/Verwaltungskostenbeitrag"


    Ich werde parallel dazu versuchen aus den Antworten so viel wie möglich zu erfahren.


    Danke für die Hilfe!

    Hallo,


    leider bin ich erst jetz auf das Thema gestossen, da in meinen Darlehensverträgen unter Bearbeitungsentgelt nichts ausgewiesen ist. Allerdings gibt es im Vertrag ein Delta zwischen der Verzinsung (4,76%) und dem effektiven Zinssatz (4,88%) mit de Begründung "abschluss/verwaltungskostenbeitrag". Ich gehe davon aus, dass der sich daraus ergebende Differenzbetrag dem gem. BGH-Urteil unzulässigem Kreditbearbeitungsgebühren entspricht. ich habe nun folgende Fragen:
    1. wie ermittle ich den absoluten Betrag, den ich zurück fordern kann, denn die Laufzeit des Vertrages sind 15 Jahre und ein Großteil der Zahlungen ist ja noch nicht erfolgt. Zunächst hatte ich einfach den Darlehensbetrag x Delta Zinssatz x Laufzeit genommen (100.000€ x 0,12% x 15 = 1.800€). Geht das so oder muß ich die bereits bezahlten Zinsen nehmen und von diesen den Betrag abziehen ?
    2. kann ich das Musterschreiben von Stiftung Warentest nutzen oder gibt es für diesen Fall bessere Musterbriefe?
    3. Ist die Fristigkeit gegeben, solange die Rückforderung schriftlich dieses Jahr noch bei der Bank eingeht (z.B. Persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel) oder besser per Post mit Einschreiben ( welches Datum gilt?)


    Danke für die Hilfe!